Man rechnet
Jahresüberschuss
abzgl. Verlustvortrag
= Bemessungsgrundlage
abzgl. Pflichtdotierung der gesetzlichen Rücklage
= Bemessungsgrundlage II, also korrigierter Jahresüberschuss, also ausschüttbarer Betrag.
Hier also 20 als ausschüttbarer Betrag. Zur Pflichtdotierung: Solange 5 % der Bemessungsgrundlage 1, bis gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklage zusammen 10 % des Grundkapitals erreicht haben. Hier ist die Kapitalrücklage alleine bereits größer als 10 % des Grundkapitals, so dass hier nichts eingestellt wird.
Thesaurierung von 25 % heisst, dass 5 Mio. € thesauriert werden.
15 Mio. werden ausgeschüttet. Jeder Aktionär erhält 30 Cents auf seine Aktie.
b)
Jahresüberschuss 20
+ Abschreibungen 53
- Zuschreibungen 5
+ Erhöhung lfr. Rückst.
(Pensionsrückstellungen) 7
- Verminderung lfr. Rkst. -
Cash-Flow, indirekt ermittelt 75
c)
Umsatz-Einnahmen 689
Sonstige Einnahmen 20
Einzahlungswirksame Erträge 709
Material 285
Personal 320
Sonstige Ausgaben 14
Ausschüttung an Gesellschafter 15
Kredittilgung 1
Auszahlungswirksame Aufwendg. 635
Einnahmen-Ausgaben-Gegenüberstellung
Periodeneinnahmen 709
Periodenausgaben 635
Periodenüberschuss 74
e) Überleitungsrechnung
Cash-Flow 75
- Ausschüttung 15
- Kredittilgung 1
- Erträge, die nicht als Einnahme
zugeflossen sind (Erhöhung
des Forderungsbestandes) 20
+ Aufwendungen, die nicht als
Ausgaben abgeflossen sind 35
74.