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Finanzmanagement - Akzeptkredit

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Finanzmanagement

Akzeptkredit

Der Akzeptkredit nennt sich Akzeptkredit, da eine Bank einen vom Kreditnehmer ausgestellten Wechsel akzeptiert. Dies geschieht bis zu einer vereinbarten Kreditgrenze.

Eine Verleihung von Geld liegt nicht vor. Es kommt lediglich zu einer Kreditleihe bei der das Kreditinstitut die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt.

Merke

Beim Akzeptkredit unterscheidet man das Außenverhältnis und das Innenverhältnis. Das Kreditinstitut (= Akzeptant) ist zur Einlösung des Wechsels verpflichtet, auch falls der Kreditnehmer nicht für eine Deckung sorgt.

 

Außenverhältnis: Verhältnis gegenüber dem Wechselgläubiger (= Besitzer des Akzepts). Das Kreditinstitut (= Akzeptant) ist zur Einlösung des Wechsels verpflichtet, selbst wenn der Kreditnehmer eine Deckung nicht sicherstellt

Innenverhältnis: Verhältnis zwischen dem Kreditnehmer (= Wechselaussteller) und dem Kreditinstitut. Der Kunde als Aussteller des Wechsels ist Schuldner des Kreditinstituts. Wegen des Geschäftsbesorgungsvertrags muss der Kreditnehmer spätestens einen Tag vor Verfall den Gegenwert für die Einlösung des Bankakzepts anschaffen.  

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