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Finanzmanagement - Nichteinlösung, Rückgabe von Schecks

Kursangebot | Finanzmanagement | Nichteinlösung, Rückgabe von Schecks

Finanzmanagement

Nichteinlösung, Rückgabe von Schecks

Durch das bezogene Kreditinstitut besteht in einigen Fällen sowohl die Möglichkeit als auch die Pflicht zur Nichteinlösung des Schecks.

Merke

Es besteht die Möglichkeit, den Scheck nicht einzulösen, wenn:

  • das Konto des Ausstellers keine ausreichende Deckung aufweist,
  • die Frist zur Vorlegung abgelaufen ist.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, den Scheck nicht einzulösen, wenn:

  • ein rechtzeitig eingegangener Widerruf vorliegt,
  • die Vorlage des Schecks erkennbar ungültig ist,
  • die Unterschrift des Ausstellers nicht der hinterlegten Unterschriftsprobe entspricht.

     

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