ZU DEN KURSEN!

Gewerbesteuer - Der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand

Kursangebot | Gewerbesteuer | Der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand

Gewerbesteuer

Der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Ein Gewerbebetrieb liegt insoweit dann vor, wenn es sich um ein gewerblich tätiges Unternehmen im Sinne des EStG handelt (R 2.1 Abs. 1 GewStR). Für die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs gilt somit § 15 Abs. 2 EStG.

Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs ist für das Gewerbesteuerrecht und das Einkommensteuerrecht gleich. Ob ein Gewerbebetrieb vorliegt, ist allerdings für die beiden Rechtsgebiete jeweils selbständig zu prüfen.

Die Annahme eines Gewerbebetriebs setzt neben der persönlichen Selbständigkeit des Unternehmens auch die sachliche Selbständigkeit des Betriebs voraus. Sachlich selbständig ist ein Unternehmen, wenn es für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, also nicht ein unselbständiger Teil eines anderen Unternehmens oder eines Gesamtunternehmens ist.

Der Gewerbebetrieb muss im Inland liegen. Als im Inland belegen gilt ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn eine inländische Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO unterhalten wird (§ 2 Abs. 1 GewStG; R 2.9 Abs. 1 GewStR).