Oftmals sind im Gewinn auch Beträge enthalten, die nicht aus dem eigentlichen Gewerbebetrieb erwirtschaftet wurden und daher nicht die tatsächliche Ertragskraft des Betriebs widerspiegeln. Solche Beträge müssen vom Gewinn und den Hinzurechnungen wieder abgezogen werden. Diese Absetzung erfolgt insbesondere mit dem Ziel, eine Doppelbesteuerung dieser Beträge gemäß dem Gewerbesteuergesetz (z. B. bei anderen Betrieben) und dem Grundsteuergesetz zu vermeiden.