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Arbeitsrecht | FALG-Prüfung - Grundbegriffe

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Grundbegriffe

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Wichtig für das Arbeitsrecht ist die Kenntnis einiger Grundbegriffe. Gerade im Arbeitsrecht haben einige das Gefühl, sich bereits auszukennen, da viele Begriffe dieses Rechtsgebiets im täglichen Leben vorkommen. Die Annahme, dass dieses Kapitel übersprungen werden kann, ist aber falsch. Denn oft genug handelt es sich bei dem vermeintlichen Wissen um weitverbreitete Irrtümer, durch die man sich – gerade, wenn man Fachexperten gegenübersitzt – als Laie entlarven kann.

Beispiel

Haben Sie die folgenden Aussagen schon einmal gehört?

„Es besteht kein Arbeitsverhältnis, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde.“

„Wenn im Vertrag steht, dass der Mitarbeiter selbstständig beschäftigt wird, dann ist das halt so.“

Was hiervon zu halten ist, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

In dem folgenden Lernvideo betrachten wir die Grundbegriffe des Arbeitsrechts. Diese werden in den folgenden Kapiteln sodann näher betrachtet.