Einen Überblick über mögliche Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis stellen wir im folgenden Video dar:
This browser does not support the video element.
Während eines Arbeitsverhältnisses können Leistungsstörungen durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer, einen Dritten oder auch durch bloßen Zufall verursacht werden, die die ordnungsgemäße Vollziehung des Arbeitsvertrages ganz oder teilweise verzögern, verhindern oder unmöglich machen können. Beispiele hierfür sind etwa Schuldner- oder Gläubigerverzug, höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen durch andere Vertragspartner.
Beispiel
Der Materiallieferant liefert keinen Nachschub, weil er seinerseits seinen Lieferanten nicht zahlen konnte und deswegen die bestellten Teile nicht produzieren konnte.
Ein Orkan verhindert, dass der LKW des Lieferanten rechtzeitig ankommt.
Der Arbeitnehmer hat aus Versehen einen Teil der Arbeitsmaschine zerstört, sodass während der Reparaturzeit von zwei Tagen an dieser Maschine nicht gearbeitet werden kann.
Auch hier kommen zwar weitgehend die allgemeinen Regelungen zur Anwendung, einige Besonderheiten hinsichtlich der Erfüllungsansprüche und der Schadensersatzansprüche gilt es aber zu beachten.