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Handels- & Gesellschaftsrecht | Steuerfachwirtprüfung - Gründung

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Gründung

Inhaltsverzeichnis

Gesellschafter

Gesellschafter können nur natürliche Personen und hier insbesondere Angehörige der freien Berufe sein.

Entstehung

Das MoPeG soeht bei der Partnergesellschaft auch Neuerungen vor. Beispielsweise ist das Schriftformerfordernis und dessen Mindestinhalte gem. § 3 PartGG a.F. ersatzlos weggefallen. Auf die Anmeldung zum Partnerschaftsregister sind § 106 I und VII S.1 und S.2 HGB entsprechend anzuwenden (vgl. § 4 PartGG). Zudem müssen weiterhin mindestens die folgenden Angaben enthalten sein (§ 5 I PartGG):

  • den Namen und den Sitz der Partnerschaft,
  • den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf,
  • den Wohnort jedes Partners sowie
  • den Gegenstand der Partnerschaft
  • die Angaben der Vertretungsbefugnis der Partner.

Eine Pflicht zur Anmeldung einer Anschrift in einem Mitgliedschaat der EU besteht bei der PartG nicht (vgl. § 5 II Hs.2 PartGG). Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich.

 

Erst mit der Eintragung ins Partnerschaftsregister wird die Partnerschaftsgesellschaft im Verhältnis zu Dritten wirksam (§ 7 I PartGG). Vor Eintragung besteht regelmäßig eine GbR.

Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass nach § 2 I PartGG der Name der Partnerschaft (Firma) nun nicht mehr den Namen mindestens eines Partners tragen muss. Der Name kann künftig auch aus reinen Sach- oder Fantasiebezeichnungen bestehen. Weiterhin erforderlich ist aber der Rechtsformzusatz „Partner“ oder „Partnerschaft“ (§ 2 I PartGG). Das Prinzip der Firmenwahrheit (§ 2 II PartGG; § 18 II HGB) gilt auch hier, so dass der Name der Partnerschaft nicht über Art, Umfang oder sonstige Verhältnisse täuschen darf. Darüber hinaus ist seit der MoPeG-Reform nach § 2 II PartG nun darüber hinaus noch § 18 I HGB (Unterscheidungskraft) einzuhalten.

Beispiel

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Eine Täuschung liegt vor, wenn eine Partnerschaft von Rechtsanwälten den Namen „Fischer & Partner Rechtsanwälte und Steuerberatung“ führt, obwohl in der Partnerschaft keine Steuerberater arbeiten, da dies einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten und Steuerberatern vermuten lässt, der dann aber gar nicht gegeben ist.

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