Unter Insolvenzrecht versteht man alle Regelungen, die sich mit dem in seiner
wirtschaftlichen Existenz bedrohten Schuldner und seinem Gläubiger sowie mit der Sanierung oder Abwicklung insolvenzbedrohter oder insolventer Unternehmen befassen.
Unter Insolvenzrecht versteht man alle Regelungen, die sich mit dem in seiner
wirtschaftlichen Existenz bedrohten Schuldner und seinem Gläubiger sowie mit der Sanierung oder Abwicklung insolvenzbedrohter oder insolventer Unternehmen befassen.