Das Insolvenzrecht wird fortlaufend an aktuelle Gegebenheiten angepasst und befindet sich in stetigem Wandel. Neuerungen aus den letzten Jahren waren insbesondere:
- Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der
Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz, welches am 05.04.2017 in Kraft getreten ist. Hierdurch wurden insbesondere die § 133 InsO, § 142 InsO, 143 InsO und § 14 InsO angepasst. - Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, in Kraft getreten am 21.04.2018
- Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz), welche am 16.07.2019 in Kraft getreten ist.
- Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), in Kraft getreten am 01.01.2021
- Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG), in Kraft getreten am 01.01.2021
Im Rahmen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber diverse Erleichterungen für Unternehmen zeitlich begrenzt eingeräumt, hier erwähnenswert insbesondere die Insolvenzantragspflicht gem. § 15 a InsO.
Alle Änderungen dienen vor allem der Vereinheitlichung und Klarstellung von bisher unklaren Regelungen.
Im Bereich des Insolvenzrechts sollte daher immer ein Auge auf aktuelle Gesetzgebungsverfahren und Änderungen geworfen werden.