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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung - Rechtsfolge

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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung

Rechtsfolge

Liegen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 AStG vor, so entsteht ein Steueranspruch. Dieser ist der Finanzverwaltung entsprechend anzuzeigen und wird festgesetzt.