Die juristische Person ist selbstständiger Einkommensträger. Das erzielte Einkommen ist ihr zuzurechnen. Es kommt hierbei darauf an, in wessen Namen und für wessen Rechnung eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Die juristische Person ist selbstständiger Einkommensträger. Das erzielte Einkommen ist ihr zuzurechnen. Es kommt hierbei darauf an, in wessen Namen und für wessen Rechnung eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.