Prüfungstipp
Der Forderungsverzicht eines Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber (s)einer Kapitalgesellschaft stellt in der Praxis und in Prüfungen einen relevanten Geschäftsvorfall dar.
Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung, die er gegenüber (s)einer Kapitalgesellschaft hat, führt dies handelsrechtlich dazu, dass die Verbindlichkeit bei der Gesellschaft gewinnwirksam auszubuchen ist. Auch steuerlich führt der Wegfall der Verbindlichkeit zunächst zu einem Ertrag. Dieser wird steuerlich jedoch dann außerbilanziell neutralisiert, wenn der Wegfall der Verbindlichkeit auf das Gesellschaftsverhältnis zurückzuführen ist und eine verdeckte Einlage darstellt. Auch im Fall eines Forderungsverzichts hat die Bewertung der verdeckten Einlage mit ihrem Teilwert zu erfolgen. Dieser beläuft sich auf den Wert, den ein fremder Dritter für den Erwerb der Forderung bereit wäre zu zahlen. Ein fremder Dritter würde jedoch nur so viel für die Forderung zahlen, wie diese auch noch werthaltig ist.
Bei der Beurteilung, inwiefern der Forderungsverzicht zu einer verdeckten Einlage führt, ist bei der Forderung daher zwischen einem werthaltigen und einem ggf. nicht mehr werthaltigem Teil der Forderung zu unterscheiden.