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Körperschaftsteuer - Einführung

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Körperschaftsteuer

Einführung

Die Zinsschrankenregelung wird grundsätzlich in § 4h EStG geregelt und ist über § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften anzuwenden. Darüber hinaus wird die Zinsschrankenregelung für Körperschaften über den § 8a KStG modifiziert. Wie sich bereits aus dem Begriff “Zinsschrankenregelung” herleiten lässt, wird durch die Vorschriften der Betriebsausgaben-Abzug für Zinsaufwendungen besonderes geregelt/ teilweise eingeschränkt.

Der Grundgedanke der Zinsschranke ist die Begrenzung des Zinsaufwendungsabzugs im Rahmen der Einkommensermittlung. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Steuerpflichtige den Ertrag seines Unternehmens durch Zinszahlungen an (konzernzugehörige) Fremdkapitalgeber (übermäßig) reduzieren kann.