Kapitalmaßnahmen können sowohl Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung als auch Maßnahmen zur Kapitalfreisetzung sein. Was genau unter Kapitalmaßnahmen verstanden wird, ist davon abhängig, ob die Beurteilung aus betriebswirtschaftlicher, aktienrechtlicher, handelsrechtlicher oder steuerrechtlicher Sicht erfolgt. Im Folgenden werden Kapitalmaßnahmen des Eigenkapitals dargestellt, die Kapitalerhöhung und die Kapitalherabsetzung. Bei beiden Maßnahmen erfolgt eine Erhöhung bzw. Herabsetzung des Nennkapitals einer Körperschaft durch einen Beschluss der Gesellschafter, welcher notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden muss.