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Kosten- und Leistungsrechnung | Steuerfachwirtprüfung - Flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis

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Flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis

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Die GrenzPlankostenrechnung ist eine Weiterentwicklung der Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis. Prinzipiell funktioniert sie wie die flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis, nur mit zwei entscheidenden Unterschieden:

  • Die fixen Kosten werden vernachlässigt und

  • daher existiert keine Beschäftigungsabweichung

Merke

In der Grenzplankostenrechnung gilt also auch: Die Beschäftigung ist die einzige entscheidungsrelevante Kostengröße.

In der Grenzplankostenrechnung sind die verrechneten Plankosten also gegeben durch:

also hier

Merke

Es werden hier also lediglich die variablen Plankosten auf die Planbeschäftigung verrechnet – anders als bei der Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis. Die fixen Plankosten von 500 € werden komplett vernachlässigt und nur die variablen Kosten werden weiter auf die einzelnen Stücke verrechnet, hier also auf die einzelnen Hähnchen.

Plankostenverrechnungssatz

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Der Plankostenverrechnungssatz von weist also nur variable Bestandteile aus. Eine Fixkostenproportionalisierung findet nicht statt.

Merke

Eine Unterscheidung von Nutz- und Leerkosten in der Grenzplankostenrechnung ist daher sinnlos.

Beschäftigungsabweichung

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Eine Beschäftigungsabweichung wird also nicht ausgewiesen. Lediglich die Verbrauchsabweichung als Differenz aus Istkosten und Sollkosten ist sinnvoll interpretierbar. Die Sollkosten sind in der Grenzplankostenrechnung gegeben durch:

Die Fixkosten werden also nicht beachtet.

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