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Lohnsteuer - Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren

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Lohnsteuer

Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren

Auf Antrag des Steuerpflichtigen veranlasst das Finanzamt die Speicherung von Freibeträgen gemäß § 39a Abs. 1 EStG in der ELStAM-Datenbank. Dies betrifft insbesondere Freibeträge aufgrund erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene, negative Einkünfte sowie einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG, einschließlich Haushaltshilfe.

Auch ein Hinzurechnungsbetrag kann gespeichert werden und steht dann für den Abruf durch den Arbeitgeber zur Verfügung.  Solche Freibeträge können einen Liquiditätsvorteil im laufenden Jahr für den Arbeitnehmer bedeuten, er muss nicht auf die Bearbeitung seiner Einkommensteuererklärung warten. Ein Freibetrag führt jedoch zur Pflichtveranlagung des Arbeitnehmers (§ 46 Abs. 2 Nr 4 EStG).

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