Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, können grundsätzlich zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen.
Beispiel:
Eheleute haben zusammen einen monatlichen Bruttoarbeitslohn von 5.001 €. Bezieht lediglich der Ehemann diesen Arbeitslohn, beträgt die monatlich zu entrichtende Lohnsteuer im Jahr 2022 (Steuerklasse III) 500,16 €. Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, so stellt sich die Frage, ob die Steuerklassen III/V bzw. IV/IV für die Ehegatten günstiger sind. Maßgebend dafür ist das Verhältnis der Arbeitslöhne der Ehegatten zum Gesamtarbeitslohn
Aus der o.g. Tabelle ist ersichtlich, dass bei einem Verhältnis der Bruttoarbeitslöhne von ca. 57/43 der „Break Even Point“ liegt. Dieser kann sich wegen der Progression des Steuertarifs geringfügig ändern, wenn sich der gesamte Bruttoarbeitslohn erhöht bzw. mindert.