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Lohnsteuer - Wahl der Steuerklassen bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

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Lohnsteuer

Wahl der Steuerklassen bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, können grundsätzlich zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen.

Beispiel:

Eheleute haben zusammen einen monatlichen Bruttoarbeitslohn von 5.001 €. Bezieht lediglich der Ehemann diesen Arbeitslohn, beträgt die monatlich zu entrichtende Lohnsteuer im Jahr 2022 (Steuerklasse III) 500,16 €. Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, so stellt sich die Frage, ob die Steuerklassen III/V bzw. IV/IV für die Ehegatten günstiger sind. Maßgebend dafür ist das Verhältnis der Arbeitslöhne der Ehegatten zum Gesamtarbeitslohn

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Aus der o.g. Tabelle ist ersichtlich, dass bei einem Verhältnis der Bruttoarbeitslöhne von ca. 57/43 der „Break Even Point“ liegt. Dieser kann sich wegen der Progression des Steuertarifs geringfügig ändern, wenn sich der gesamte Bruttoarbeitslohn erhöht bzw. mindert.