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Lohnsteuer - Grundsätze

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Lohnsteuer

Grundsätze

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Einkommensteuer für Sachzuwendungen an seine eigenen Mitarbeiter oder an Nichtarbeitnehmer (wie Geschäftspartner und deren Mitarbeiter) gemäß § 37b EStG pauschal zu übernehmen und abzuführen. Dabei beträgt der Steuersatz 30 %, zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Diese Regelung, die der Vereinfachung der Besteuerung dient, bezieht sich ausschließlich auf Sachzuwendungen. Der Wert solcher Zuwendungen ist oft schwer vom Empfänger zu ermitteln, weshalb bei Barzahlungen keine spezielle Pauschalierung der Einkommensteuer zulässig ist. Die Pauschalsteuer betrifft die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Empfänger der Zuwendung. Genauere Informationen zur Möglichkeit der Pauschalierung gemäß § 37b EStG finden sich im BMF-Schreiben vom 19.05.2015 (BStBl. I 2015, 468), das durch ein weiteres BMF-Schreiben vom 28.06.2018 (BStBl. I 2018, 814) punktuell geändert wurde.

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