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Lohnsteuer - Einheitlichkeit für alle Arbeitnehmer?

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Lohnsteuer

Einheitlichkeit für alle Arbeitnehmer?

Die Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung gemäß § 40a EStG ist nicht zwingend für alle potenziell in Betracht kommenden Arbeitnehmer erforderlich. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Lohnsteuerpauschalierung auf bestimmte Arbeitnehmer zu beschränken (BFH-Urteil vom 03.06.1982, Az. VI R 48/79, BStBI III/1982, 710). In solchen Fällen, in denen die Pauschalierung nicht angewendet wird, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug gemäß den allgemeinen Grundsätzen durchführen.

Selbst wenn der Arbeitgeber weiß, dass Aushilfskräfte bei Anwendung von ELStAM oder Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug auf das gesamte Jahr gesehen lohnsteuerfrei bleiben würden, darf er nicht vollständig auf den Steuerabzug verzichten. (BFH-Urteile vom 15.11.1974, Az. VI R 167/73, BStBI III/1975, 297, und 03.06.1982, Az. VI R 48/79, BStBI III/1982, 710)

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