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Lohnsteuer - Aktienbeteiligungen, § 3 Nr. 39 EStG

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Lohnsteuer

Aktienbeteiligungen, § 3 Nr. 39 EStG

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen (zum Beispiel Aktien) am Arbeitgeber (oder Konzerngesellschaften im Sinne des § 18 AktG, § 3 Nr. 39 Satz 3 EStG) sind bis zu einem Betrag von 2.000 € im Jahr steuerfrei, § 3 Nr. 39 Satz 1 EStG.

Voraussetzung hierfür ist, dass allen Arbeitnehmern die Möglichkeit offenstehen muss, an dem entsprechenden Aktienprogramm teilzunehmen, wenn diese in diesem Zeitpunkt seit mindestens einem Jahr ununterbrochen beschäftigt sind.

Der Wert der übertragenen Beteiligungen bemisst sich gemäß § 3 Nr. 39 Satz 4 EStG nach dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Übertragung, bei börsennotierten Unternehmen also dem Kurswert.

Hinweis

Der jährliche Freibetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum auf 2.000 € angehoben.

Weitere detaillierte Informationen zur Anwendung des § 3 Nr. 39 EStG beinhaltet das BMF-Schreiben vom 16.11.2021.

 

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