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Lohnsteuer - Erstattung von Reisekosten, § 3 Nr. 13 EStG / § 3 Nr. 16 EStG

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Lohnsteuer

Erstattung von Reisekosten, § 3 Nr. 13 EStG / § 3 Nr. 16 EStG

Die vom Arbeitgeber/Dienstherrn erstatteten Reisekosten sind grundsätzlich steuerfrei. Bei Beamten und anderen Staatsbediensteten ergibt sich dies aus § 3 Nr. 13 EStG, da die Erstattung hier aus öffentlichen Kassen geleistet wird; bei den übrigen Arbeitnehmern ergibt sich die Steuerfreiheit aus § 3 Nr. 16 EStG. 

Die Steuerfreiheit für die Erstattungen gilt jedoch nur insoweit, als sie die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen (§§ 3 Nr. 13 Satz 2, 3 Nr. 16 2. HS).

 

Exkurs: § 3c Abs. 1 EStG

Werden vom Arbeitgeber steuerfreie Reisekostenerstattungen geleistet, so entfällt für den Arbeitnehmer insoweit der Werbungskostenabzug, da die Aufwendungen insofern mit steuerfeien Einnahmen im Verhältnis stehen, § 3c Abs. 1 EStG.

Dies gilt laut H 9.4 „Erstattung durch den AG“ LStH auch dann, wenn die Erstattung erst im Folgejahr erfolgt.