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Lohnsteuer - Steuerfreie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, § 32b Abs. 1 EStG

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Lohnsteuer

Steuerfreie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, § 32b Abs. 1 EStG

Typische steuerfreie Einnahmen (Lohnersatzleistungen) eines Arbeitnehmers im Sinne des § 32b Abs. 1 Satz 1 EStG sind:

  • Nr. 1a): Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld
  • Nr. 1b): Krankengeld, Mutterschaftsgeld
  • Nr. 1c): Mutterschaftsgeld
  • Nr. 1e): Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Nr. 1g): steuerfeie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld im Sinne des § 3 Nr. 28a EStG
  • Nr. 1j): Elterngeld
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