Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | Der Fachvortrag in der mündllichen Steuerberaterprüfung

Mündliche Steuerberaterprüfung

Der Fachvortrag in der mündllichen Steuerberaterprüfung

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Fachvortrag

Wie sich aus § 26 Abs. 3 DVStB zum Ablauf der mündlichen Prüfung ergibt, beginnt die mündliche Prüfung mit den Fachvorträgen über einen Gegenstand der in § 37 Abs. 3 StBerG genannten Prüfungsgebiete.

Bedeutung des Fachvortrags

Ein gelungener Fachvortrag ist die Chance für Sie, Ihren Schnitt aus der schriftlichen Prüfung zu halten oder sich ggf. sogar noch zu verbessern. Sollten die schriftlichen Prüfungen nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelaufen sein, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, alles „rauszuholen“ und ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.

Zwar ist der Fachvortrag mit 1/7 in der Gesamtbewertung nicht stärker gewichtet als die anderen sechs Prüfungsabschnitte. Allerdings stellt er den Auftakt für die mündliche Prüfung zum Steuerberaterexamen dar. Das bedeutet, er ist für Sie der erste Kontakt mit der Prüfungskommission und damit für den ersten Eindruck verantwortlich (quasi Ihr „Aushängeschild“ bei der Prüfungskommission).

Aber keine Sorge, selbst bei einem Fachvortrag, der aus Ihrer Sicht nicht optimal läuft, ist noch nichts verloren. Ein wenig zufriedenstellender Fachvortrag kann in der sich anschließenden Befragung noch ausgeglichen werden. 

Ziel des Fachvortrags

Das Ziel des Fachvortrages ist es, zu herauszufinden, ob Sie in der Lage sind, innerhalb einer Vorbereitungszeit von insgesamt 30 Minuten einen gut strukturierten Vortrag über eines der drei zur Auswahl stehenden fachlichen Themen (§ 26 Abs. 6 DVStB) vorzubereiten und diesen anschließend verständlich und ansprechend zu halten. Im Wesentlichen geht es neben der Prüfung des fachlichen Wissens darum, dass die Prüfungskommission sehen kann, ob und wie Sie unter Zeitdruck arbeiten und insbesondere das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen können. Denn eines ist klar: Wer sich bei einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten in überflüssigen Details verliert, wird nicht fertig!

Themenauswahl

Mögliche Themen

Die Themen stammen aus den acht Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG. Das sind die Folgenden:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaft,
  • Berufsrecht.

Auswahl des eigenen Themas

Zu Beginn der Vorbereitungszeit muss das Thema für den Fachvortrag ausgewählt werden. Alle Prüflinge erhalten drei fachliche Themen, von denen sie sich eines für ihren Fachvortrag aussuchen dürfen. Die Themen werden i. d. R. in wenigen Schlagworten umschrieben.

Beispiel

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Im Bereich Privatrecht: „Formerfordernisse bei Willenserklärungen“ oder im Bereich des Bewertungsrechts, Erbschaftsteuer und Grundsteuer: „Die Bewertung des Grundvermögens im Erbschaftsteuerrecht“.

Hinweis

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Achten Sie genau auf die Formulierung des Themas. Lautet der Vermerk z. B. „Auch auf die aktuelle Rechtsprechung ist einzugehen.“, sollten Sie dieses Thema nur auswählen, wenn Sie sich fachlich auch hierzu äußern können.

Der Kurzvortrag wird in Abwesenheit der übrigen Kandidaten gehalten. Es kann vorkommen, dass alle Prüflinge einer mündlichen Prüfung dasselbe Thema für den Fachvortrag wählen. Die Prüfer haben in diesen Fällen die Möglichkeit, unmittelbar zwischen den Vorträgen zu vergleichen. Das kann vor- aber auch nachteilhaft sein, je nach dem, wie der eigene Vortrag läuft. Sie sollten sich über solche Dinge allerdings in der Prüfung keine Gedanken machen. Wählen Sie das Thema, das Ihnen liegt und mit dem Sie sich fachlich am besten auskennen. Denn dann wird Ihr Vortrag, unabhängig davon, ob andere dasselbe Thema gewählt haben, positiv herausstechen!

Vorbereitung und Aufbau des Fachvortrags

Vorbereitung des Fachvortrags

Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt 30 Minuten. Diese umfasst die Auswahl, Vorbereitung und Ausarbeitung des Themas. Innerhalb dieser Zeit sollten die folgenden Handlungsschritte durchgeführt werden:

  • Auswahl des Vortragsthemas,
  • Brainstorming zum Thema,
  • Erstellung einer stichpunktartigen Gliederung (maximal drei oder vier Gliederungspunkte),
  • Durchgehen und Kontrolle der eigenen Notizen (Kann ich alles lesen? Habe ich an alles gedacht? Wurden alle Punkte des Brainstormings berücksichtigt? Was kann/muss ich besonders betonen?).

In aller Regel werden Sie keine Zeit haben, den gesamten Vortrag in der Prüfung auszuformulieren. Ferner sollten Sie möglichst frei sprechen, was regelmäßig schwer fällt, wenn die Sätze bereits „druckreif“ vorformuliert sind. Daher sollten Sie nur die wichtigsten Stichpunkte oder Teilsätze notieren. Falls Sie Schwierigkeiten haben sollten, den Einstieg zu finden, kann es aber auch hilfreich sein, sich den Einleitungssatz auszuformulieren und diesen dann in der Prüfung ggf. auch von den Notizen abzulesen.

Hinweis

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Sollten Sie bei der Erstellung der Gliederung mehrere Blätter, Karteikarten o. Ä. verwenden, sollten diese unbedingt durchnummeriert werden.

Bei der Vorbereitung des Fachvortrages sollten Sie stets die Uhrzeit im Blick behalten. 30 Minuten sind eine sehr kurze Zeit. Empfehlenswert ist es, nicht mehr als fünf Minuten für die Auswahl des Themas und das Brainstorming zu verwenden. Die Erstellung der Gliederung und die Formulierung der Stichpunkte sollte ca. 15 – 20 Minuten in Anspruch nehmen. Am Ende sollte immer noch ausreichend Zeit übrig bleiben, um den Vortrag einmal in Ruhe gedanklich durchgehen zu können.

Aufbau des Fachvortrags

Die Dauer des Fachvortrags sollte zehn Minuten nach Möglichkeit nicht überschreiten. Innerhalb dieser zehn Minuten sollten die folgenden Gliederungspunkte angesprochen werden:

  • die Begrüßung und ggf. kurze Vorstellung,
  • die Einleitung,
  • der Hauptteil und
  • der Schlussteil.

Zu Beginn des Fachvortrages wird die Prüfungskommission üblicherweise direkt angesprochen. Je nach Besetzung bietet sich eine Anrede wie z. B. „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren ...“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren…“  an. Nach der Anrede können Sie Ihren Namen nennen, müssen es aber nicht. Dies ist Geschmackssache. Jedenfalls sollten Sie aber das Thema des Vortrages nennen und damit den Beginn des einleitenden Teils einläuten. Dieser sollte allenfalls ein bis max. 1 ½ Minuten des Vortrages ausmachen. Im Rahmen der Einleitung soll die Prüfungskommission zum Hauptteil hingeführt werden und – je nach Thema – der systematische Zusammenhang oder die Aktualität des Themas herausgearbeitet werden.

Im Rahmen des Hauptteils werden die vorab gewählten Gliederungspunkte näher erläutert. Der Schlussteil sollte dann aus einem Fazit bestehen, in dem Sie ggf. auch einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen geben.

Zum Schluss muss die Prüfungskommission merken, dass Sie am Ende Ihres Vortrages angekommen sind. Dies kann mit einem Abschlusssatz wie „Damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit!“ verdeutlicht werden.

Hinweis

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Beispiele können gerne in den Fachvortrag eingebaut werden. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, die Komplexität von Zahlenbeispielen möglichst gering zu halten. Die Prüfungskommission sollte die Beispiele verstehen können, ohne dass Notizen erforderlich sind.

Vorbereitung auf den Fachvortrag

Neben dem Fachwissen, das beim Fachvortrag abgeprüft wird, geht es auch um die Präsentation des eigenen Wissens. Der Vortrag kann inhaltlich noch so gehaltvoll sein – wenn die „Performance“ nicht stimmt, werden Sie nicht die Punkte erhalten, die verdient wären. Es lohnt sich daher, einen nicht nur unerheblichen Teil der Vorbereitung für den Fachvortrag nicht in das „Was“ des Vortrags, sondern das „Wie“ zu investieren.

Die beste Vorbereitung auf den Fachvortrag in der mündlichen Prüfung ist das regelmäßige Üben des Sprechens vor anderen Personen – am besten so nah wie möglich an dem Ernstfall!

Nutzen Sie daher jede Möglichkeit, den Ernstfall zu trainieren. Wenn Sie die Chance haben, an einer Prüfungs- oder Vortragssimulation teilzunehmen, sollte diese unbedingt genutzt werden. Besteht eine solche Möglichkeit nicht, kann es auch schon hilfreich sein, mit Kollegen eine Prüfung und auch den Vortrag zu simulieren.

Sofern Sie sich ohne andere Personen oder ergänzend dazu vorbereiten möchten, kann es hilfreich sein, wenn Sie sich beim Vortragen und Sprechen im Spiegel beobachten. Noch hilfreicher ist es, sich beim Vortragen mit einer Kamera aufzunehmen und das Video anschließend zu analysieren: Wie komme ich rüber? Wie ist meine Körperhaltung? Spreche ich zu laut/leise? Spreche ich zu schnell? Halte ich genug Augenkontakt? All das sind Fragen, die Sie sich bei der Betrachtung eines solchen Videos stellen und für sich beantworten sollten. Das Schöne bei solchen Aufnahmen ist auch, dass unterschiedliche Vortragsweisen ausprobiert, miteinander verglichen und so auch der eigene Fortschritt dokumentiert werden können.

Selbstverständlich darf neben der Verbesserung der „Performance“ die fachliche Vorbereitung nicht zu kurz kommen. In fachlicher Hinsicht sollte man insbesondere die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht und in der Steuer-, Finanz-, Wirtschafts- und Währungspolitik verfolgen. Aus diesen Gebieten werden gerne Themen abgefragt. Allerdings werden in vielen Bundesländern auch klassische steuerrechtliche Themen zur Auswahl gestellt, bei denen ein aktueller Bezug nicht erkennbar ist.

Was sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen hat, ist die Lektüre von Fachzeitschriften. Viele der zur Auswahl stehenden Themen für Fachvorträge stammen aus Aufsätzen in den NWB, aktuellen Beiträgen im „Deutschen Steuerrecht“ oder anderen Fachzeitschriften. Hier sollten insbesondere die Beiträge der letzten sechs bis zwölf Monate im Blick liegen. Ferner gibt es unterschiedliche Newsletter zum Steuerrecht, die aktuelle und ggf. prüfungsrelevante Themen aufgreifen.

Tipps für den Fachvortrag

Lassen Sie sich nicht aus dem Konzept bringen!

Bei dem Fachvortrag sollten Sie so frei wie möglich sprechen und den Blickkontakt der Prüfer so oft wie möglich suchen. Seien Sie nicht von einem gelangweilten oder bösen Blick eines Prüfers überrascht. In den wenigsten Fällen hat dies etwas mit Ihrem Fachvortrag zu tun. Lassen Sie sich auch nicht aus dem Konzept bringen, wenn ein Prüfer sich räuspert, den Kopf schüttelt oder irgendwelche „Ausfallerscheinungen“ in Mimik oder Gestik hat. Einige Prüfer wollen die Prüflinge dadurch (noch mehr) verunsichern und schauen, ob sie der Stresssituation gewachsen sind. Umgekehrt kann es aber auch sein, dass Prüfer gezielt wegschauen, um die Prüflinge durch ihre Blicke nicht zu irritieren. Außerdem kann es sein, dass die Prüfer während Ihres Vortrages in einer Akte lesen und diese auch von Zeit zu Zeit in der Reihe weitergereicht wird. Das ist üblich. So oder so: Mache Sie sich davon frei, dass dies etwas mit Ihrem Vortrag zu tun haben könnte und ziehen Sie Ihr Ding durch!

Übung macht den Meister!

Nur durch viel Übung lernen Sie, unter Anspannung frei, konzentriert und flüssig zu reden, „Ähs” und „Öhs” zu vermeiden und mit Versprechern souverän umzugehen. Daher ist das Üben von Fachvorträgen nicht nur in fachlicher Hinsicht sinnvoll, sondern verbessert auch die rhetorischen Fähigkeiten.

Wenn die Entscheidung steht, wird daran nichts mehr geändert!

Sobald die Entscheidung für eines der Themen gefallen ist, gibt es kein „Zurück“ mehr. Die nicht gewählten Themen müssen sofort ausgeblendet werden. Anderenfalls fehlen wertvolle Minuten für die Vorbereitung des gewählten Themas.