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Mündliche Steuerberaterprüfung - 28.02.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 28.02.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

28.02.2023

Bundesland:Berlin
Prüfungsort:Berlin
Prüfungsdatum:28.02.2023
Beginn / Ende der Prüfung:08:30 - 15:00
Prüfungskommission:II

 

Prüfungskommission

 NamePrüfungsgebiet
1. PrüferHerr KochErtragsteuern
2. PrüferFrau JustBilStR
3. PrüferFrau WerthErbSt / BewG
4. PrüferHerr WagerBWL/VWL + AO/FGO
5. PrüferFrau DzuikGesR, InsoR
6. PrüferFrau SchwirksliesUSt/ZollR

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVornotePrüfungsergebnis
13,66bestanden
24,33bestanden
34,5bestanden
44,5nicht bestanden
54,5nicht bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1ErbSt/BewGErbschaftsteuerliche Bewertung von Grundvermögen
2UStDienstfahrrad und die Umsatzsteuer
3BilanzWirtschaftliches Eigentum in der Bilanz

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Herr JustPrüfungsgebiet:BilStR

Inhalt der Prüfung: 

  • jeder sollte eine Neuerung zum JA 2022 nennen, welche sich auf die Bilanzierung auswirkt (z. B. Wegfall Zinsen bei Verbindl. > 1 Jahr...., RAP Wahlrecht)
  • hier sind wir (die letzten 2 Prüflinge) dann auch auf außerbilanzielle Änderungen eingegangen --> das war aber offensichtlich ok (z. B. Verlängerung der Fristen § 6b EStG, Änderungen § 7g EStG, Änderungen § 7b EStG)
  • anschließend war Frau Just unsere Mandantin, welche im Vorstand einer großen AG saß und machte uns direkt deutlich, dass alle Grenzen des § 7g EStG nicht eingehalten worden sind, aber die AG hat in 2022 einen großen Gewinn und wir sollten sie dahingehend beraten, was sie jetzt (28.02.2023) noch für 2022 machen könnte

  • Stichwort: Inflationsausgleichsprämie; wie kann die noch in den JA 2022?

  • mögliche Antworten: Bildung RSt + Verbindlichkeiten? -> hier allg. Definitionen nennen und Voraussetzungen für die Bildung
  • letztendlich gab es eine Tarifvereinbarung, welche am 01.10.2022 geschlossen wurde und beinhaltete, dass jeder Arbeitnehmer eine Inflationsprämie erhält, aber erst am 31.03.2023 i. H. v. 1.500 € und dann noch mal im Jahr 2024 i. H. v. 1.500 € + Zusatzvoraussetzung war, dass man mind. 6 Monate als Arbeitnehmer angestellt sein musste
  • mögliche Antworten: Prüfung und Erläuterung wertaufhellende oder wertbegründende Tatsache, Bildung RSt und sonstige Verbindl. prüfen - ist das überhaupt möglich? Trennung wirtschaftliche und rechtliche Verursachung

  • die Runde ging ca. 40 min und war sehr schleppend

 

2. Fragerunde

Prüfer:Frau WerthPrüfungsgebiet:BewG/ErbStG

Inhalt der Prüfung: 

  • da wir alle dasselbe Vortragsthema (Bewertung Grundvermögen) genommen hatten, wurde hier jetzt noch einmal vertieft
  • 1. Frage: Warum ging es in der Presse Ende 2022 rum, dass man sein Grundvermögen möglichst noch bis 31.12.2022 auf Erben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen sollte
  • mögl. Antworten: Anpassung Bewertung an ImmoWertV (was ist das?),
  • Änderung Liegenschaftszinssatz, steigende BRW, etc.
    Irgendetwas fehlte ihr, sie war mit den Antworten sichtlich nicht zufrieden.

  • 2. Frage: Was regelt das BewG noch und für welche Steuerarten (außer ErbSt und Grundsteuer)
  • Antwort: GrESt (wollte sie hören)
    Wir hatten vieles gesagt, u.a. Unternehmensbewertung Anteile KapG o.ä., aber sie hatte gefühlt keine Antworten gewürdigt, da sie nur die eine hören wollte.

  • 3. Frage/ Fall: Sie ist jetzt unsere Mandantin und möchte Vermögen (EU, KapV, Grundstücke, etc) gleichmäßig, günstig auf 3 Kinder verteilen.
    • man sollte ihr ausdrücklich Fragen stellen und sie beraten, dadurch hatten wir Spielraum nach oben, da wir es mit unseren Fragen in der Hand hatten
  • eingegangen sind wir auf die jeweiligen Steuerbefreiungen und wann und für wen diese greifen, z. B.§13aund§13bErbStG

Das Problem hier war, dass der Einstieg nicht gelungen ist. Wirklich bei 0 anfangen und nicht vorgreifen! 

 

3. Fragerunde

Prüfer:Herr WagnerPrüfungsgebiet:VWL/BWL, AO, FGO

Inhalt der Prüfung: 

BWL/ VWL:

  • die Inflationsprämie --> wozu ist diese da und warum gibt es diese?
  • Stichwort Inflation / Deflation -> genau erläutern können und auch verstehen! Auswirkungen auf einzelne Haushalte / Unternehmen / Staat

AO/ FGO:

  • Grundsteuerwertbescheide sind Grundlagenbescheide für Grundsteuermessbetrag; Anfechtung immer des Grundlagenbescheids (Stichwort Bindungswirkung)
  • § 363 AO ausführlich erörtern und erklären, warum möglich/ bzw. warum nicht möglich (Allgemeinverfügung erläutern)
  • Untätigkeitsklage wurde ausgiebig besprochen --> besonders auf die "Untätigkeit" sollte eingegangen werden; was ist, wenn das FA im Hintergrund doch tätig ist, es nur nicht ersichtlich ist? Sind es immer 6 Monate? (wohl eher nein)
  • §34, §69 AO: Haftung des Geschäftsführers; wofür haftet er und wann? - Runde ging ca. 30 min

Nach dieser Runde hatten wir eine 30-minütige Pause 

4. Fragerunde

Prüfer:Frau DzuikPrüfungsgebiet:GesR, Insolvenzrecht

Inhalt der Prüfung: 

bekannte Themen aus den Vorjahren:

  • Berufsausübungsgesellschaften, Voraussetzungen (Anerkennung durch die StBK + Eintragung ins Berufsregister), Versicherung

es sollten erläutert werden:

  • Sozietät - was ist das? = eine ganz normale BGB-Gesellschaft
  • jeder sollte eine Rechtsform näher erläutern und hier die Haftung sowie die Rechte & Pflichten der Gesellschafter benennen
  • Unterschiede PartG und PartmbH
  • Liquidation GmbH sollte kurz erläutert werden

 Runde ging ca. 20 min

5. Fragerunde

Prüfer:Frau SchierkliesPrüfungsgebiet:USt

Inhalt der Prüfung: 

  • Unterschied zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen

  • Steuersätze; welche gibt es, ist Nullsteuersatz rechtlich zulässig? (MWSytRL)
  • PV - Anlage (Voraussetzungen und Begründung warum der Null-Steuersatz eingeführt worden ist - Stichwort KU Regelung)

  • Fall: Sie ist Autorin eines Lehrbriefes und Dozentin und gibt Online Unterricht
    • Prüfung der Leistungen (getrennt), Steuerbefreiung möglich + wenn ja, welche?
  • sie wollte definitiv auch was zur Einheitlichkeit der Leistung hören (ob diese hier vorliegt)
  • Leistungen der Dozentin an Hochschuleinrichtung werden regelbesteuert (19%)!; Erstellung der Lehrbriefe wird wohl 7% unterliegen? Aufteilung (haben wir alles nicht gewusst, gesagt)

  • Dienstfahrrad (Vortragsthema) wurde aufgenommen; tauschähnlicher Umsatz, Ort der sonstigen Leistung, Bagatellgrenze für Fahrräder unter 500,- AK

  • Rechnungsvoraussetzungen (jeder musste 2 nennen) + wie erfolgt die Rechnungskorrektur, wenn die Rechnungsnummer fehlt + was ist mit dem VSt-Abzug? (Stornorechnung oder ergänzendes Dokument)

 Runde war ebenfalls nach ca. 20 min vorbei

6. Fragerunde

Prüfer:Herr KochPrüfungsgebiet:Ertragsteuern

Inhalt der Prüfung: 

  • PV-Anlage nochmals aufgegriffen, detaillierte Voraussetzungen und Änderungen in der ESt (§ 3 Nr. 72 EStG)
  • Frage: Was benötigt man, um in den § 3 Nr. 72 EStG zu kommen? Antwort: Einnahmen
  • Frage: Welche Folge schließt sich an? Antwort: § 3 c (1) EStG
  • Fazit: Die Antworten sehen so einfach auch, aber am Anfang wussten wir alle nicht, was er hören wollte und standen auf dem Schlauch
  • Was hat die Steuerbefreiung noch zur Folge? Antwort: keine gewerbl. Abfärbung mehr!
  • anschließend gab es 1 größeren Fall zur Abgrenzung §15/ 18 EStG inkl. Abfärbetheorie

  • Fall: Große PartG mit 7 Zahnärzten, davon ist 1 Senior-Zahnarzt, der noch ein paar Patienten behandelt, sich aber im Großen und Ganzen um die Organisation kümmert
  • Antwort: - Organisation ist schädlich, auch wenn er selbst noch als Zahnarzt tätig ist --> Abfärbung!
  • Frage: Was können wir machen?
  • Antwort: Ausgliederung dieser Tätigkeit
  • (hier hätte man ausführlicher diskutieren und Gedanken teilen müssen, Bagatellgrenze 3% u. 24.500,- EUR)

  • letzter Fall: Ein Freiberufler verkauft sein UN an eine andere Gesellschaft, wird dann für diese Gesellschaft als Freiberufler tätig und nach ein paar Monaten nimmt er ein paar Mandanten wieder mit und arbeitet wieder für sich alleine
  • Antwort: - kein § 16 EStG, sondern lediglich Unternehmensunterbrechung

Runde war ebenfalls nach ca. 20/25 min vorbei

 

Persönliches Statement

Es war insgesamt sehr angespannt. Die Runden wurden, wie in den Vorjahren oft beschrieben, leider nicht lockerer. Wohl dem geschuldet, dass am Ende zwei Personen nicht bestanden haben und die Prüfer deswegen natürlich auch nicht gut gestimmt waren. Wir können uns den Vorprotokollen daher nicht ganz anschließen.

Zu den einzelnen Prüfern unten mehr.

Für uns war es ein sehr anstrengender und nervenaufreibender Tag, den wir uns so nicht vorgestellt haben.

Alle Prüflinge wurden durchgehend gleichermaßen abgefragt. Keiner mehr, keiner weniger. Es war demzufolge zu keiner Runde absehbar, dass 2 Prüflinge auf Kippe standen.

Nach der Mittagsrunde gingen die Runden auch nur noch ca. 20/ 25 min, so dass es auch hier kein Anzeichen dafür gab, dass es für jemanden schwierig werden könnte.