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Mündliche Steuerberaterprüfung - 15.03.2022

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 15.03.2022

Mündliche Steuerberaterprüfung

15.03.2022

Bundesland:NRW
Prüfungsort:Düsseldorf
Prüfungsdatum:15.03.2022
Beginn / Ende der Prüfung:13:30 - 18:00
Prüfungskommission:1

 

Prüfungskommission

 Prüfungsgebiet
1. PrüferUSt
2. PrüferAO
3. PrüferESt
4. PrüferErbSt
5. PrüferBerufsR / Bilanz
6. PrüferUmwG

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Diplom-Finanzwirt3,16bestanden
2Rechtsanwalt4,33bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1UStVorsteuer
2EStWechsel in der Gewinnermittlungsart
3Zivilrechtdie BGB-Gesellschaft und deren Bedeutung im wirtschaftlichen Leben

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer: Prüfungsgebiet:Verfahrensrecht

Inhalt der Prüfung: 

  • Einstieg mit der Definition von Besteuerungsgrundlagen §199 AO
  • Im Anschluss daran ein Beispiel mit OHG und Einkommensteuerfestsetzung, der Schwerpunkt lag hier auf dem Beginn der Festsetzungsfrist bzw. dem Ablauf der Festsetzungsfrist. Der Feststellungsbescheid wurde nach dem Ablauf der Festsetzungsfrist der Feststellungserklärung geändert, jedoch noch innerhalb der Festsetzungsfrist der Folgebescheide §181 Abs. 5 AO, war hier ausschlaggebend.

 

2. Fragerunde

Prüfer: Prüfungsgebiet:ESt

Inhalt der Prüfung: 

  • Beispiel: Die Rechtsanwälte A&B wollen eine PartgmbB gründen. A hat eine bereits existente Anwaltskanzlei und veräußert seinen Mandantenstamm zum Teil vor der Einbringung. B hat ein Mietgrundstück (Haltedauer 7 Jahre) mit einem Restdarlehen von 100.000€ und verkauft dieses für 500.000€.
  • Zuerst sollte die Besonderheit eine PartgmbB herausgebildet werden, die Haftungsbeschränkung stand hier im Vordergrund. Dazu wurde ein Beispiel mit einem Mietvertrag gebildet, ob die Gesellschafter in Anspruch genommen werden können? Da die Haftung nur auf Berufsfehler beschränkt.
  • Danach Würdigung der Einbringung nach §24 UmwStG, die teilweise Veräußerung des Mandantenstamms ist unschädlich gewesen
  • Anschließend Veräußerung des Grundstücks von B §23 EStG prüfen. Die Einlage des Geldes und des Darlehens ist unschädlich in das BV ist möglich. Das Darlehen ist im SBV II auszuweisen.

 

3. Fragerunde

Prüfer: Prüfungsgebiet:ErbSt

Inhalt der Prüfung: 

  • Es wurde eine Bilanz vorgelegt von einer GmbH & Co. KG, der Alleingesellschafter will die Gesellschaft im Rahmen der Erbfolge vorab übertragen. Es war das begünstigte Vermögen sowie das Verwaltungsvermögen zu prüfen. Neben den allgemeinen Finanzmitteln, befand sich im Passiva Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Folge im SBV des Gesellschafters war eine Forderung auszuweisen, welche als Finanzmittel gilt. Es wurde nach einer Gestaltung gefragt. Lösung eine Umwidmung als Kapitaleinlage ist möglich
  • Zweiter Fall (mündlich) Ehegatte schenkt anderen Ehegatten Depot von1.Mio €, Schenkung wird nicht angezeigt, Zinsen aus dem Depot jedoch in EStErklärung erklärt. Die Schenkung lag bis zur Aufdeckung 13 Jahre zurück. Hierbei sollte die Festsetzungsfrist wieder festgestellt. Die Steuerhinterziehung wurde bejaht. Daher wurde nach einer Gestaltungsmöglichkeit gefragt um die Steuerhinterziehung zu vermeiden => Lösung die Güterstandschaukel rückwirkend zu erklären.

 

4. Fragerunde

Prüfer: Prüfungsgebiet:Berufsrecht / Bilanz

Inhalt der Prüfung: 

  • Beispiel: StB ist ab Freitag im Urlaub, es sammelt sich Post und eine Angestellte (keine Berufsträgerin) zeichnet diese abschließend (Rechnung, Steuererklärungen, etc.). Wegen der Eigenverantwortlichkeit muss der Berater selbst diese Vorgänge zeichnen. Bei digitaler Rechnung ist eine Zustimmung des Mandanten notwendig.
  • Mandantin hat kleine GmbH und fragt nach den Pflichten für KapGes neben dem allgemeinen JA. Vorab Buchführungspflichten allgemein, danach Besonderheiten bei KapGes §§266 ff. HGB.
  • Anschließend teilt die Mandantin mit, dass diese ein EU erworben hat für 500.000€, der Wert des AV =BW 50.000€. Der Mehrwert von 450.000€ ist als Firmenwert auszuweisen. Ansatz und Bewertungsvorschriften und Unterschiede bei der Abschreibung. Auswirkung auf latente Steuern

 

5. Fragerunde

Prüfer: Prüfungsgebiet:UmwG

Inhalt der Prüfung: 

  • Keine Steuerliche Prüfung
  • Es wurden alle Formen laut Umwandlungsrecht geprüft und diese miteinander verglichen
  • Dabei wurden allgemeine Begriffe wie Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge geprüft
  • Danach Erläuterung OHG und KG, sowie stille Gesellschaft in den Grundzügen und deren Unterschiede bzgl. Haftung und Vertretung

 

6. Fragerunde

Prüfer: Prüfungsgebiet:USt

Inhalt der Prüfung: 

  • Beispiel: Großhändler liefert unentgeltlich Masken und Desinfektionsmittel an Testzentrum. Aufgabe war die Prüfung nach dem Umsatzsteuerschema, am Ende steuerbar und stpfl. Jedoch nach Gesetz über die Corona-Erleichterungen kann gem. §163 AO aus Billigkeitsannahme auf eine Steuerfestsetzung verzichtet werden
  • Abwandlung: Großhändler hat von vornerein die Absicht die Waren wie oben genannt zu verwenden. Grundsatz Vorsteuerabzug nicht möglich, jedoch laut Corona Erleichterung Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen nach §163 AO möglich.
  • Beispiel 2: Apotheke bietet PCR-Test für 49,95€ an Kunden für Urlaubsreisen an. Prüfung Schema => steuerbar, grds. nicht steuerfrei. Aber auch hier greift die Billigkeitsregelung.
  • Abwandlung: Apotheke lagert die Tests in einem gesonderten Teil des Gebäudes zwischen, zuvor für stpfl. Leistungen verwendet. Gebäude vor ein paar Jahren hergestellt, Anteil der Vorsteuer für Gebäudeteil 5.000€. Frage nach §15a UStG, dieser ist in diesem Fall grds. anzuwenden. Hier ist jedoch nicht die Billigkeitsregelung nach §163 AO einschlägig.