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Mündliche Steuerberaterprüfung - 17.03.2022

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 17.03.2022

Mündliche Steuerberaterprüfung

17.03.2022

Bundesland:NRW
Prüfungsort:Düsseldorf
Prüfungsdatum:17.03.2023
Beginn / Ende der Prüfung:8:15 - 13:15
Prüfungskommission:4

 

Prüfungskommission

 NameBerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. PrüferHerr WazaFinanzpräsidentaktuelles
2. PrüferHerr KlocknerFAVerfahrensR
3. Prüfer Frau von MulertFAErtragsteuern
4. PrüferHerr BreitenbachStB / RAPlatzhalter
5. PrüferHerr Große LutermannStBPlatzhalter
6. PrüferHerr Dr. UrbachStB / RAPlatzhalter

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Steuerfachangestellte4,16bestanden
2Studium3,33bestanden
3 Studium / Bankkaufmann3,66bestanden
4Studium4,33bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1AODie Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitsverfahren
2Ertrag / Bilanz Die Sonderabschreibung GWG und Sammelposten nach §6 (2) und § 6 (2a) EStG – einschl. Rechtsstand 2010
3BWLBetriebsabrechnungsbogen in der Kostenrechnung (als Instrument ...)

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Herr KlocknerPrüfungsgebiet:Verfahrensrecht

Inhalt der Prüfung: 

Mandant kommt zu Ihnen und bringt einen Einkommensteuerbescheid mit. Mandant ist selbständig tätig. Was fragen Sie? Art des Bescheids, Bescheiddatum, Nebenbestimmungen, Nachzahlung / Erstattung, Bekanntgabe-Fiktion.

Es war ein Schätzbescheid (§162 AO). Frage ob, nach wie vor die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht – ja, §149 AO. Welche Korrekturmöglichkeiten gibt es? Bescheid war unter §164 AO. Einspruch und AdV – Voraussetzungen hierfür durchgegangen. Was ist, wenn die Steuererklärungen / Bilanz noch nicht fertig sind? Einspruch & Begründung folgt – wäre das FA mit einer BWA zufrieden um AdV zu gewähren? Nein! Wenn keine Begründung folgt, setzt das FA idR eine Frist nach §364b AO (Präklusionsfrist). Wenn die Frist abgelaufen ist – keine Berücksichtigung mehr der Unterlagen. Möglichkeit der Klage – welche Klagearten gibt es?

Korrespondierende Frist in der FGO (§76 (3) FGO). Ermessensentscheidung des FG die StErkl. / Bilanz noch zu berücksichtigen. Wer trägt die Kosten des Verfahrens? Der StPfl., da er selbstverschuldet zu spät die Unterlagen eingereicht hat.

 

2. Fragerunde

Prüfer:Frau von MulertPrüfungsgebiet:Ertragsteuern

Inhalt der Prüfung: 

Fall ausgeteilt bekommen: vermögensverwaltende GbR an der zu 80% eine GmbH beteiligt ist und zu 20% eine natürliche Person – was fällt aus? Welche Einkunftsarten? Zebra-Gesellschaft, da originär gewerblich = GmbH und natürliche Person §21 EStG (Die vv GbR vermietet Grundstücke). Abgrenzung von Spiegelbildmethode und §39 (2) Nr. 2 AO, der hier Anwendung findet, da die WG der GbR anteilig den Beteiligten zugerechnet werden.

Dann verkauft die GmbH eine PKW an die GbR (10.000 € VK / 9.000 € BW). Stille Reserve insgesamt € 1.000, aber es werden nur 20% aufgedeckt, da die GmbH zu 80% beteiligt ist und quasi an sich selbst verkauft.
Die GbR verkauft ein Grundstück – bei der natürlichen Person außerhalb der Spekulationsfrist iSd §23 EStG (laut Sachverhalt, da größer zehn Jahre). Bei der GmbH unabhängig von Spekulationsfrist gewerbliche Einkünfte (80%) und steuerpflichtig

Zum Abschluss noch ein kleiner Fall: Mutter- und Tochter-GmbH. Zwischen den beiden wurde ein Vertrag geschlossen im Hinblick auf die Berechnung von Kosten. Die Berechnung erfolgt anhand des Umsatzes. Prüfung ob eine verdeckte Einlage vorliegt – mangels einlagefähigem Vermögensvorteil nicht. Letztlich war es eine VGA, aber irgendwie sind wir alle nicht so recht dahinter gestiegen – lag vllt auch an der Prüfungssituation.

 

3. Fragerunde

Prüfer:Herr BreitenbachPrüfungsgebiet:Erbschaftsteuer

Inhalt der Prüfung: 

Es wurde eine Aufstellung ausgeteilt mit einem Gesamtvermögen iHv € 88.000.000 – verteilt auf eine GmbH & Co. KG, Immobilien, Wohnhaus (Familienheim), Haus auf Sylt (private Nutzung), Kapitalvermögen
Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand – kein Ehevertrag. Zwei Kinder – Sohn & Tochter.

Der Mandant möchte Vermögen übertragen, aber möglichst keine Schenkungsteuer zahlen. Welche Möglichkeiten gibt es hier. Hier sind wir auf das Familienheim und die Steuerbefreiung eingegangen. Dann auf die Möglichkeit, dass zunächst das Wohnhaus als Familienheim stfr. übertragen werden kann und dann der Wohnsitz nach Sylt verlegt werden kann um auch hier ein Familienheim zu „generieren“ und stfr. zu übertragen.

Das Betriebsvermögen lag über € 26. Mio. so dass die Verschonung nur bedingt greift. Wichtig ist im Rahmen der Stundung der Schenkungsteuer, dass kein Vermögen auf die Tochter (soll das BV erhalten) übertragen wird, da ansonsten die Voraussetzungen nach §28a ErbStG nicht erfüllt sind Die Immobilien könnten ggf. auch in eine Gesellschaft eingebracht werden, so dass hier ggf. eine Steuerbefreiung nach §§13a, 13b ErbStG in Frage kommt; Übertragung auf eine GmbH würde aber GrESt auslösen

 

4. Fragerunde

Prüfer:Große / LutermannPrüfungsgebiet:Berufsrecht / BWL / Bilanz

Inhalt der Prüfung: 

Was sind berufsgerichtliche Maßnahmen? Siehe § 90 StBerG Was ist ein Praxistreuhänder? §71 StBerG

Kleiner Fall: Mandant hat eine Schreinerei und die Bank hat den Kredit nicht genehmigt mit dem Hinweis, die Bilanzen dahingehend mit dem StB zu besprechen
Hier ging es darum, dass die EK-Quote für das Rating maßgeblich ist und wie diese verbessert werden kann? Sale-and-Lease-Back & Factoring (Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring). Kann ein StB auch Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft verkaufen? An Notar und RAe ja, da diese auch der Verschwiegenheit unterliegen. An Factoring-Gesellschaft nur mit Zustimmung des Mdt. §64 StBerG

Abschließend noch die Fragen: Was ist das Lobbyregister? Was ist das Transparenzregister? Warum Vollregister?

 

5. Fragerunde

Prüfer:Herr Dr. UrbachPrüfungsgebiet:Zivilrecht

Inhalt der Prüfung: 

L (Lehrer) betreibt eine kleine Kneipe – 2.500 € Umsatz im Monat und € 7.000 Gewinn im Jahr. L bürgt für seinen Freund B gegenüber G (Lieferant), da B bei G Verbindlichkeiten offen hat und G den B daher nicht mehr beliefern möchte.

Was liegt hier grundsätzlich vor? Anspruch – Schuldverhältnis.
Ist die mündlich zugesagte Bürgschaft wirksam? Schriftformerfordernis §§765ff BGB § §126 BGB.
Ist L ein Kaufmann? Prüfung §1 HGB und Auswirkungen auf die Bürgschaft (keine Anwendung BGB). Muss L nachweisen, dass er kein Kaufmann ist? Beweislastumkehr.

Abschließend ging es noch darum, ob die Bürgschaft auch gültig wäre, wenn nur L unterschreibt oder nur B oder nur G oder beide.

 

6. Fragerunde

Prüfer:Herr WazaPrüfungsgebiet:aktuelles

Inhalt der Prüfung: 

Steuerpflichtiger und Ehefrau sind Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung. Sie vermieten und erzielen somit grds. Eink. Gem. §21 EStG. Nun wird eine PV-Anlage errichtet. Der Strom wird eingespeist, selbstgenutzt und vom Mieter verbraucht (Anteil Mieter = 10%).
Fragen zur PV-Anlage: Wie groß ist die Anlage? Ggf. Anwendung neues BMF-Schreiben zur Liebhaberei. Die Anlage hatte mehr als 10 kWh (13) und somit gewerbliche Einkünfte. Wir die Vermietung dadurch infiziert? Hier wurde dann die Bagatellgrenze für gewerbliche Einkünfte / Infizierung diskutiert.

Wie verhält es sich mit der USt? Handelt es sich bei der Nutzung durch den Mieter um eine Haupt- oder Nebenleistung.
Was wäre für die USt die bestmögliche Option – Kleinunternehmer §19 UStG? Besser Regelbesteuerung wg VoSt-Abzug und dann nach 5 Jahren (wg. §15a UstG-Zeitraum) Wechsel zur Kleinunternehmerregelung.

Wie wird der private Stromverbrauch umsatzsteuerlich behandelt? UWA? Hierzu gibt es anhängige Verfahren.
Dann ging es noch um eine Wallbox, die der Stpfl. Für die Auladung seines FirmenPkW nutzt. Die Vergütung des Arbeitgebers dafür ist steuerfrei.

 

Persönliches Statement

Vorab; Ich kann mich den anderen Protokoll-Erstellern im Hinblick auf PK4 wirklich nur anschließen. Vor dem Vortrag wurde die Angst genommen, da die Prüfer ganz klar kommuniziert haben, dass sie wissen, dass man nervös. Während des Vortrags wurde teilweise zustimmend genickt. Und es wurde definitiv auf Bestehen geprüft. Der Redeanteil aller Prüflinge war ziemlich ausgewogen – wobei die ersten Fragen idR an die Kandidatin mit der 4,33 gingen.

Nach dem Vortrag war die erste Nervosität etwas verflogen. Nach den Vorträgen sowie nach jeweils zwei Prüfungsrunden gab es eine kleine Pause. Abschließend dann vor der Verkündung des Ergebnisses.
Ich war wirklich sehr nervös, kann aber im Nachhinein sagen, dass die Kommission wirklich wohlwollend ist und absolutes Verständnis für die Nervosität der Prüflinge hat. Uns wurde vor den Prüfungsrunden gesagt, dass wir auf die praktische Tätigkeit des StB vorbereitet werden sollen und keine exotischen Fälle zu erwarten haben.

Wenn man mal nicht weiterwusste, wurde geholfen und der Schubs in die richtige Richtung gegeben.

Die Prüfung verging wie im Flug und das Gefühl am Ende die Urkunde in Händen zu halten ist einfach fantastisch!
Kämpft bis zum Schluss, denkt mit und arbeitet mit – es muss nicht direkt die richtige Antwort kommen. Es geht darum mitzumachen und vor allem mitzudenken!!!!

Viel Erfolg! Ihr schafft das!!!! :-)