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Mündliche Steuerberaterprüfung - 07.03.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 07.03.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

07.03.2023

Bundesland:NRW
Prüfungsort:Düsseldorf
Prüfungsdatum:07.03.2023
Beginn / Ende der Prüfung:13:30 - 18:30
Prüfungskommission:18

 

Prüfungskommission

 NameBerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. PrüferFrau LoockFAalles
2. PrüferHerr HasgesFAVerfahrensR/USt
3. PrüferHerr Dr. SuckFAErtragsteuern
4. PrüferFrau KämmerlingStBBilanz / BerufsR
5. PrüferHerr BuchenwaldStBVerkehrssteuern/ZivilR
6. PrüferFrau Dr. JütteStBBGB, HGB, InsO

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Bachelor (Protokollantin)4,16bestanden
2Master4,6bestanden
3Master4,0bestanden
4Diplom-Finanzwirt3,66bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1AOVorbehalt der Nachprüfung und vorläufige Festsetzung (x4)
2EstErtragsteuerliche Behandlung von Mietleasing
3ZivilRAbgrenzung Miete, Pacht, Leihe

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Herr HasgesPrüfungsgebiet:AO/USt

Inhalt der Prüfung: 

AO:

Wie wird die Grundsteuer festgesetzt, gegen welchen Bescheid muss man Einspruch einlegen? Was tut das Finanzamt um Einspruch zu noch nicht geklärten Steuerfällen zu bearbeiten - hier wollte der Prüfer auf "Ruhen des Verfahrens" hinaus

USt:

Wie wird die Grundsteuer festgesetzt, gegen welchen Bescheid muss man Einspruch einlegen? Was tut das Finanzamt um Einspruch zu noch nicht geklärten Steuerfällen zu bearbeiten - hier wollte der Prüfer auf "Ruhen des Verfahrens" hinaus

 

2. Fragerunde

Prüfer:Herr Dr. SuckPrüfungsgebiet:ESt

Inhalt der Prüfung: 

Ein Fall wurde geschildert: Iraker ist im Bürgerkrieg nach Dt gezogen, ledig, kinderlos, Schauspieler, Mitte des Jahres zieht er in den Irak zurück, kommt aber wegen Aufträgen vereinzelte Tage im Jahr nach Deutschland zurück, wohnt in Hotel. Prüfung unbeschr./beschr. Stpfl, was tun wenn beides vorliegt - §2 (7) EStG - StE einreichen Welche EK hat er - § 18 EStG und für die beschr. Stpfl § 49 EStG. Wir sind dann noch wegen dem §49 EStG in den §§50 und 50a EStG wegen abgeltender Wirkung. Es gab wohl Aufwendungen für die Fahrten nach Deutschland. Sind die abziehbar? bei aussschließlich beschr. Stpfl nicht, da kein WPhnsitz im EU-Staat. Da wir aber eine StE abgeben ist es abziehbar. Ermittlung des Gewinns.

Iraker hat Anteile an einer GmbH zu 40% Wegen Wegzug Prüfung §6 AStG TBM prüfen - waren erfüllt, Berechnung des stpfl. Gewinns nach § 17 EStG Frage abschließen ob FB nach §17 (3) EstG gilt? Prüflinge sagten nein, da keine tatsächliche Veräußerung. Prüfer sagte, würde gelten.

 

3. Fragerunde

Prüfer:Frau KämmerlingPrüfungsgebiet:Bilanz

Inhalt der Prüfung: 

Fall geschildert: neuer Mandant, JA 2022 soll erstellt werden, 2021 hat Vorberater gemacht, StE bereits abgegeben. BP in 2022 über Jahre 2018-2020 Steuerbescheide auch in 2022 ergangen. Buchführung wird von der GmbH erstellt. Bestandteile eines Jahresabschlusses, Frage an Mdt soll JA mit oder ohne Plausibilitätsprüfung erstellt werden, Mdt fragen ob 2021 Kapitalanpassung wegen Änderung durch BP gemacht wurde. Gesetzliche Regelung zur Bilanzberichtung und Abgrenzung Bilanzänderung besprochen.

Neuer Fall: GmbH will Grundstück verkaufen. Seit Ewigkeiten im AV, geringer BW, hoher Verkaufswert. Mdt macht sich Sorgen wegen anfallender Steuer. Was kann er tun? Antwort hier: 6b EStG VS prüfen Auf was muss man Mandanten noch hinweisen? Gilt nur für StB nicht HB, da eine mittelgroße KapG vorlag würden dann latente Steuern gebildet werden müssen.

4. Fragerunde

Prüfer:Herr BuchenwaldPrüfungsgebiet:ZivilR/ErbSt

Inhalt der Prüfung: 

Nennung und Erläuterung der Güterstände, Paragraphen im BGB nennen Wann kommt es zum Zugewinnausgleich? Wie wird dieser ermittelt jeweils für den Fall der Scheidung (Anfangs-Endvermögen) und von Todes wegen (pauschal 1/4). Fall: Ehegatten, Mann verstirbt und hat Frau vom Erbe ausgenommen. Wie hoch ist ihr Zugewinnausgleich? Zunächst 1/8 des Plichtteils möglich plus dem tatsächlichen Zugewinnausgleich statt dem pauschalen.

Fall: Mann verstirbt und hinterlässt 25 Mio. € begünstigtes Vermögen und 42 Mio € nicht begünstigtes Vermögen sowie 30 Mio € Zugewinnausgleich zunächst Ermittlung Steuerbefreiung vom beg. Vermögen nach §13a ErbStG danach Ermittlung Höhe Zugewinnausgleich § 5 (1) S6 ErbStG anteiliges Verhältnis zu Steuerbefreiung und Gesamtvermögen. Kurz FB und besonderer Versorgungsfreibetrag besprochen.

 

5. Fragerunde

Prüfer:Frau Dr. JüttePrüfungsgebiet:HGB, BGB

Inhalt der Prüfung: 

Fall: GF einer GmbH erteilt seiner Angestellten E eine Prokura. Eintragung der Prokura im HR erfolgt. Wegen Streit Entzug der Prokura. Entzug wurde nicht in HR eingetragen. E kauft im Auftrag von GF Weihnachtsgeschenke für die Mitarbeiter. Danach beendet E das Arbeitsverhältnis. GF bekommt die Geschenke geliefert und soll zahlen. Ist und ab wann ein wirksamer Kaufvertrag entstanden? §433 BGB, 2 einige Willenserklärungen ein Rechtsgeschäft Was ist eine Prokura? Vertretung nach BGB, VS sollten genannt werden. Was ist die Eintragung der Prokura in HR - deklaratorisch Paragraphen zu Prokura und Pubilizität HR nennen (§§ 48 und 15 HGB) Was passiert wenn Prokura nicht eingetragen, falsch eingetragen etc.

Bezogen auf den Fall, ist nun ein wirksamer Kaufvertrag entstanden? Ja wegen HR Eintrag. Was wäre nun wenn Vertretung ohne Vertretungsmacht vorgelegen hätte? §177 BGB und § 179 BGB Welche Formen des Vertrags gibt es? Schriftform, Textform, elektr. Form §§125ff BGB Wie kann ein Formfehler geheilt werden? Schenkung - durch Übereignung § 518 (2) BGB Grundstück - Grundbucheintrag §311b BGB.

 

6. Fragerunde

Prüfer:Frau Loock (Vorsitzende)Prüfungsgebiet:AO, FGO

Inhalt der Prüfung: 

Fall: Mdt hat StBe erhalten nach BP. Festgesetzt wurden hohe Nachzahlungen. Er möchte das nicht zahlen. Mdt hat StE für 06-08 jeweils im darauffolgenden KJ eingereicht. 5.10.2011 kam eine Prüfungsanordnung, Beginn der Prüfung voraussichtlich 7.11.2011. Auf Antrag des Mandanten vom 30.10.2011 Verschiebung des Begings der BP um 6 Monate. Finanzamt konnte BP erst 2015 beginnen. Im selben Jahr war die Schlussbesprechung und StBe wurden festgesetzt unter VdN. Mandant kommt zu uns, während ES-Frist noch läuft.

Zunächst einmal Prüfung der regluären FF-Verjährung. Anschließend dann Ablaufhemmung durch Prüfungsanordnung. Frage: Kann der Mandant den Beginn der BP bestimmen? Nein. Wie viel Zeit hat das FA mit einer BP zu Beginn nach Prüfungsanordnung? 2 Jahre lt AEAO. Bedeutet, Beginn der BP zu spät, damit greift auch nicht die Ablaufhemmung nach §171(4) AO und die FF läuft regulär ab. VdN läuft auch mit FF ab. Für 06 war das der 31.12. 2011. StBe sind zwar rechtswidrig aber nicht unwirksam und gelten solange sie nicht aufgehoben werden. Darum muss ES eingelegt werden.

Was wenn nun ES abgewiesen wird? Klage beim FG. Wer sitzt in so einem Gericht? § 5 FGO Was wenn Klage nicht erfolgreich? Dann, wenn Revision zugelassen, Revision oder eben NZB §§155, 116 FGO beim BFH wo sitzt der BFH? wie viele Senate hat der BFH? was macht der große Senat?

Persönliches Statement

Die Prüfungsvorsitzende war sehr sympathisch. Ich war sehr aufgeregt, aber habe mich wohl gefühlt. Die Kommission hat einem geholfen wenn man auf der falschen Spur war. Hier wurde auf jeden Fall auf Bestehen geprüft.

Die Kandidatin mit der 4,5 war die beste in der mündlichen und das wurde auch abschließend von der Prüfungsvorsitzenden honoriert.

Die Zeit ging sehr schnell vorbei. In jeder Prüfungsrunde haben wir 1-2 Fälle besprochen. Zu mehr war keine Zeit. Die Themen BWL, VWL, EuropaR, InsO, BerufsR sowie aktuelle Themen wurden gar nicht abgefragt.