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Mündliche Steuerberaterprüfung - 16.03.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 16.03.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

16.03.2023

Bundesland:NRW
Prüfungsort:Düsseldorf
Prüfungsdatum:16.03.2023
Beginn / Ende der Prüfung:13:30 - 17:30 Uhr
Prüfungskommission:11

 

Prüfungskommission

 NameBerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. PrüferHerr SegethFAAO, USt
2. PrüferFrau Böhmständige Vertreterin FA HildenESt
3. PrüferHerr Dr. YilmazWP, StBErbSt, Bew, BWL
4. PrüferFrau TenhagenStBBerufsrecht, BilStR
5. PrüferHerr HeiglRAZivilrecht
6. PrüferHerr KlocknerVorstand FA, Vorsitzenderalles

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1StFA, BWL3,83bestanden
2Diplom-Finanzwirt2,83bestanden
3Diplom-Finanzwirt4,0bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1UStLeasing in der USt
2EStSpendenabzug im Ertragsteuerrecht (3x)
3BerufsrechtDie Organisation des Berufstandes der Steuerberater

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Herr SegethPrüfungsgebiet:AO, USt

Inhalt der Prüfung: 

Es war AO und USt angekündigt, geprüft wurde tatsächlich nur AO

Mandant wurde zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert, Frist abgelaufen. Was kann er machen?
Fristverlängerung beantragen? Welche Gründe sind beim Antrag auf Fristverlängerung vorzubringen - zB. Krankheit.

Stpfl., ledig, erhält Brief vom FA, ob er einverstanden ist, dass EStB 2022 geändert wird, da (offensichtlich) 2x Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen.

Wir sind zunächst auf Bestandskraft und VdN eingegangen, Bescheid war aber schon bestandskräftig und kein VdN, dann Möglichkeit der Änderung nach § 172 (1) Nr. 2 lit a AO angesprochen mit Zustimmung des Stpfl., Empfehlung für Mdt., nicht zuzustimmen.

Fallerweiterung: zwei Wochen später trotzdem geänderter Bescheid, was tun?
Grds. Einspruchsmöglichkeit, kurz gesprochen zur Zulässigkeit inkl. Fristberechnung, Schwerpunkt lag auf Begründetheit mit Prüfung einer Korrekturnorm. Hier wurde § 129 AO rauf und runter geprüft, später ergänzte der Prüfer, dass Begründung des FA war, dass technischer Fehler vorlag bei Berechnung.
Lösung war, dass es tatsächlich darauf ankommt, an welcher Stelle Fehler vorlag: bereits bei Willensbildung des Finanzbeamten, dann kein § 129 AO. Falls Fehler erst nach Abschluss Willensbildung, dann Fehler beim Erlass, also Fall des § 129 AO. Bei technischen Fehlern in der Umsetzung eines Gesetzes, dann kein §129 AO.

Was kann man nach Einspruchsentscheidung machen? Klage.
Wie wird über Klage entschieden? Urteil oder Gerichtsbescheid, kein Beschluss Urteil erfolgt durch mündliche Verhandlung.

Zeitweise war unklar, worauf der Prüfer genau hinauswollte, zum Ende hin lief die Runde dann aber flüssiger. Prüfer war nett, hat Fragen aber schnell weitergegeben und wollte sehr schnell Antworten haben.

 

2. Fragerunde

Prüfer:Frau BöhmPrüfungsgebiet:ESt

Inhalt der Prüfung: 

  1. Was sind Steuerermäßigungen, wo werden diese im Berechnungsschema berücksichtigt? Tarifvorschriften, mindern tarifliche ESt, danach einige Beispiele nennen: außerordentliche Einkünfte, Thesaurierungsbegünstigung, Spenden politische Parteien, Gewerbesteuer, haushaltsnahe Dienstleistungen (hier auch auf Vss. eingehen; Rechnung und unbare Zahlung)
  2. Fall ausgeteilt, 3 verschiedene Arten von haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistung beschrieben, diese sollten den Absätzen des § 35a EStG zugeordnet werden inkl. Beachtung der Höchstbeträge
    Hintergrund der Regelung des §35a EStG: Verhinderung Schwarzarbeit
    Sind Arbeiten für Kanal/Abwasser ein Fall des § 35a EStG? Abgrenzung zwischen § 35a EStG und Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG
  3. Was sind Sonderausgaben und einige Beispiele nennen, wenn kein SA-Abzug, dann § 10c EStG

Sehr nette Prüferin, wirkte selber etwas verunsichert, vermutlich erste Prüfungssaison. Fragen waren sehr gut lösbar, keine bösen Überraschungen, nach erstem Start konnte man Fragen schon antizipieren. Runde lief insgesamt recht flüssig

 

3. Fragerunde

Prüfer:Herr Dr. YilmazPrüfungsgebiet:ErbStR, BewG, BWL

Inhalt der Prüfung: 

  1.  Schenkungsversprechen von Mutter an Tochter über 1 Mio. Wertpapiere 􏰀 hier kurz Schema prüfen, freigiebige Zuwendung, Steuerpflicht, stpfl. Erwerb, Freibetrag, Stkl.
  2. Freibeträge Tochter – Mutter bereits verbraucht, daher schenkt Mutter an Vater mit der Auflage, dass dieser an Tochter weiterschenkt. 􏰀 hier wollte der Prüfer den Begriff Kettenschenkung hören und dass der Vater im Prinzip „übersprungen“ wird und trotzdem das Verhältnis Tochter-Mutter zugrunde gelegt wird mit verbrauchtem Freibetrag
  3. „Grundstücke günstig übertragen über GmbH & Co. KG“ 􏰀 dazu sollten wir Stellung nehmen, sind zunächst auf die Einlage in die KG eingegangen, wollte der Prüfer aber nicht hören, es ging um die Übertragung der KG mit den Gebäuden drin. Dann zunächst Steuerbefreiung §§ 13a, 13b ErbStG angesprochen, Grundstücke vermietet an Dritte grds Verwaltungsvermögen und nicht begünstigt. Ggf. doch kein VV, wenn im Rahmen einer BAS, war aber nicht die Lösung. Dann § 13d ErbStG mit Prüfung der Vss. angesprochen, aber auch nicht Lösung.
  4. SV-Ergänzung zu 3, dass es sich um sehr viele Immobilien zu fremden Wohnzwecken handelt. Dann greift § 13b (4) Nr. 1 lit b ErbStG, es handelt sich um ein Vermietungsunternehmen und die Immobilien bilden produktives Betriebsvermögen, daher liegt kein schädliches Verwaltungsvermögen vor.

Die Runde war gefühlt sehr zäh, es war lange nicht wirklich klar, worauf der Prüfer hinaus wollte und er ist auch sehr schnell zwischen seinen Fällen gesprungen, da musste man sehr aufpassen, nicht den Anschluss zu verlieren. Insgesamt aber nett und hat auch am Ende bei der Auflösung des Falls geholfen.

 

4. Fragerunde

Prüfer:Frau TenhagenPrüfungsgebiet:Berufsrecht, BilStR

Inhalt der Prüfung: 

Berufsrecht (ohne Gesetze):

  • Woraus ergibt sich Recht für StB? StBerG, DVStB, StBVV, BOStB (durch Bundes-StBK)
  • Sind Sie StB, wenn Sie heute Abend raus gehen: Nein.
  • Was sind Vss. für Bestellung? Bestandene Prüfung, geordnete wirtschaftl. Verhältnisse, Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Berufshaftpflichtvers., keine berufliche Tätogkeit, die der Tätigkeit als StB entgegensteht (z.B. Beamter im FA), ggf. AG-Bescheinigung als Syndikus-StB
  • Vorbehaltsaufgaben StB: WP, RA, Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Mediator
  • Darf „Alltagsbegleiter“ Grundsteuererklärung für älteres Ehepaar abgeben? Erstmal nein. Dann ergänzt um Generalvollmacht. Immer noch nein, da an „ständigen Vertreter“ höhere Anforderungen gestellt werden als Generalvollmacht, daher immer noch nein, er dürfte mit Vollmacht aber zum StB gehen und diesen beauftragen, die Erklärung für die Senioren zu erstellen
  • Schwiegersohn der Senioren bietet Erstellung gegen geringes Entgelt an. Auch nicht zulässig, ist zwar Angehöriger § 15 AO, aber dürfte nur unentgeltlich

BilStR (mit Gesetz und Erlass):

  • Wie kann man Wareneinkauf finanzieren? Lieferantenkredit iVm Bankkredit, Zession von Forderungen, Sale-and-Lease-Back

Fall ausgeteilt, Fräsmaschine Anfang Dezember gekauft, Lieferung 27.12., Endmontage am 03.01., dann ab 27.01. Verkauf an Leasing-Gesellschaft und danach zurückleasen (klassischer Fall von Sale-and-Lease-Back):

  • Zunächst Bilanzierung zum 31.12. darstellen dem Grunde/ der Höhe nach, dann aufs Leasing eingehen, wem wird Maschine zugeordnet (Grundmietzeit 50% der betriebsgewöhnl. ND, keine Kaufoption), Zuordnung beim Leasinggeber, daher beim Leasing-Nehmer nur Betriebsausgaben durch Leasingzahlungen, dann war Zeit abgelaufen (Hinweis durch Vorsitzenden)

Runde lief an sich flüssig, beim Leasing wurde es dann etwas schwieriger, bis ihr einfiel, uns zu sagen, dass wir die Erlasse nutzen dürfen. Danach konnte auch dieser Fall gelöst werden. Atmosphäre war aber merklich angespannt, Prüferin war nicht ganz so aufgeschlossen wie die anderen Prüfer

 

5. Fragerunde

Prüfer:Herr HeiglPrüfungsgebiet:Zivilrecht, Handelsrecht

Inhalt der Prüfung: 

Fall: StB kurz vor Pension möchte seine Kanzlei „abgeben“.

  • Was für eine Art Vertrag liegt vor? Kaufvertrag.
  • Wie kann Vermögen übergehen? Einzel-/Gesamtrechtsnachfolge (für letzteres Fall des UmwG erforderlich) ggf. wollte er auch auf Asset o. Share Deal raus, aber keine Gelegenheit, dies anzusprechen
  • Was ist alles in Kanzlei vorhanden? Mandantenstamm, Mitarbeiter, ggf. Grundstück; für Grundstück notarieller Vertrag erforderlich, für Mandantenstamm indiv. Anfrage, ob mit Mandatsübernahme einverstanden, für Mitarbeiter sog. Betriebsübergang § 613a BGB mit Kündigungsschutz
  • Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung? Hier sind wir zuerst auf die Begrenzung durch Individualabrede bzw. AAB i.V.m.Haftpflichtversicherung eingegangen, war zwar richtig, aber nicht das gewünschte. Nächste Möglichkeit war Partnerschaftsgesellschaft, er wollte aber auf GmbH oder GmbH & Co. KG hinaus.
  • Was ist, wenn StB verheiratet ist? Güterstand Zugewinngemeinschaft, Ehefrau muss Veräußerung zustimmen, § 1365 BGB, Verfügungsbeschränkung bei Vermögen im Ganzen

Runde lief gerade am Anfang recht stockend, da nicht wirklich klar war, ob er jetzt was zum UmwStG, Ertragsteuerrecht, Berufsrecht oder Zivilrecht hören wollte. Es waren irgendwie Elemente von allem enthalten und er hat nicht gesagt, ob wir in der richtigen Richtung unterwegs waren. Fragen waren teilweise sehr und offen und daher unklar. Zum Ende hin lief es deutlich besser.

Prüfer war sehr nett und anspruchsvoll.

 

6. Fragerunde

Prüfer:Herr KlocknerPrüfungsgebiet:alles

Inhalt der Prüfung: 

Durfte als Vorsitzender alles prüfen, davon hat er auch Gebrauch gemacht.
US-Unternehmer verbaut Dachfolien, hat Auftrag in DE, jetzt USt-Sonderprüfung. Warum? Er wollte gar nicht auf USt hinaus, sondern welche steuerl. Anknüpfungen es sonst noch gibt. Schlussendlich ging es um (un-)beschränkte Steuerpflicht und inländische Einkünfte § 49 (1) Nr. 2 lit a EStG (Betriebsstätte).
Ist es richtig, dass bei unbeschränkter Stpfl. und Welteinkommensprinzip zwei Staaten besteuern? Ja, ist richtig.
Wie kann man das vermeiden? DBA, Verteilungs-/Vermeidungsnormen, Vorrang vor nationalen Normen, §2AO.
Was passiert, wenn beide Staaten Besteuerungsrecht für sich beanspruchen? Antrag auf Verständigungsverfahren nach DBA

Dann erweitert, in den USA hat Mdt. Plc (Private limited company). Was muss man hier in DE machen? 􏰀 Rechtstypenvergleich (wollte er nur als Stichwort hören)

Dann noch diverse Änderungen im JStG aufzählen (PV-Anlagen, RAP etc.)
Wie heißt Jahressteuergesetz 2022 richtig? Modernisierung, zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie, hat Prüfer selber aufgelöst.
Wollte noch auf Modernisierung der BP hinaus. Teil-Prüfungsbericht, Teil-Bescheid (zwar richtig, aber nicht sein Ziel), Strafzahlungen bei fehlender Mitwirkung des Stpfl. Er wollte auf die Änderung der Ablaufhemmung § 171 (4) AO hinaus.
Was ist Tax CMS? Wo ist bisher Erleichterung bei vorhandenem Tax CMS geregelt? - § 153 AO. Was soll es in Zukunft für Erleichterungen geben? Entkräftung Vorwurf leichte Fahrlässigkeit.

Prüfer war sehr nett und hat zwischendurch auch mal gelacht. Es war nicht immer klar, was er genau wollte (wie soll man von USt-Sonderprüfung auch beschränkte ESt-Pflicht kommen?) und die Fragen waren zT auch sehr anspruchsvoll. Haben uns aber alle wacker geschlagen und konnten glaub ich (fast) alles zu seiner Zufriedenheit lösen.

 

Persönliches Statement

Wir wurden sehr nett von Mitarbeitern der Kammer empfangen und uns wurde der Ablauf erklärt, sodass wir wissen, was uns erwartet. Vor dem Prüfungsraum hat der Vorsitzende uns zum Vortrag persönlich reingeholt und auch ein paar nette Worte gesagt.

Die Runden waren dann immer ziemlich genau 15 Minuten (da wir nur zu dritt waren), nur der Vorsitzende hat etwas überzogen. Nach jeder Runde wurde eine kurze Pause zur Beratung gemacht, nach der dritten Runde eine längere „Mittagspause“ (20 min). Danach wurden die Pausen merklich kürzer, vermutlich bestand da schon kein großer Beratungsbedarf mehr.

Am Ende die „Schlussberatung“ dauert auch keine 5 Minuten. Wir wurden dann alle gemeinsam in den Prüfungsraum gebeten und hatten alle bestanden. Dann wurden noch die Einzelnoten für die Vorträge und Prüfungsrunden genannt, wir haben alle besser abgeschnitten als erwartet (überwiegend im 2er-Bereich).

Der Vorsitzende hat angemerkt, dass es den Prüfern auch Spaß gemacht hat und dass wir eine gute Gruppe waren und auch zT „echte“ Gespräche zustande kamen (wenn man mal davon absieht, dass man von den Prüfern namentlich aufgerufen wird).

Bei falschen Antworten nicht entmutigen lassen und weiter machen, die Prüfer sind dahingehend nicht nachtragend.
Am Ende des Tages waren alle zufrieden, die Kommission war sehr nett und jeder einzelne Prüfer hat uns zum Bestehen gratuliert.

Der Vorsitzende war sehr aufmerksam und hat bei Augenkontakt außerhalb seiner Prüfungsrunde versucht, einen zu ermutigen. Bei guten und nicht erwarteten Antworten hat dieser anerkennend reagiert und es sich notiert. Sehr angenehme und wohlwollende Kommission!