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Mündliche Steuerberaterprüfung - 23.02.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 23.02.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

23.02.2023

Bundesland:NRW
Prüfungsort:Düsseldorf
Prüfungsdatum:23.03.2023
Beginn / Ende der Prüfung:8:15 - 13:30 Uhr
Prüfungskommission:13

 

Prüfungskommission

 NameBerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. PrüferHerr KontnyFinanzministerium Düsseldorfalles
2. PrüferHerr MüllerOFD KölnUSt, AO
3. Prüfer Herr ThielenVertreter aus der WirtschaftBilanz, Berufsrecht, BWL
4. PrüferHerr - Finanzverwaltung EssenErtragsteuern
5. PrüferFrau FriedelSteuerberaterinBewertung, ErbSt, VWL
6. PrüferHerr FriedelRechtsanwaltBGB, Insolvenzrecht

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Studium, BWL3,66bestanden
2Studium, BWL4,15bestanden
3 Studium, Steuerfachwirt4,5bestanden
4Diplom-Finanzwirt2,66bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1ErbStFamiliengesellschaften und die Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Behandlung.. (genaues Thema leider Entfallen)
2BilanzBewertung von Forderungen im Betriebsvermögen (2x)
3HGBUnterschiede zwischen OHG und KG aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Herr MüllerPrüfungsgebiet:USt, AO

Inhalt der Prüfung: 

USt:

Zuerst musste ein einfacher Fall mit zwei Lieferungen (Ware wird von A zu B geliefert und anschließend von B zu C - kein Reihengeschäft) umsatzsteuerlich beurteilt werden. Danach wurden die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für B diskutiert. Anschließend wurde der Fall erweitert: Mitarbeiter des B weiß, dass A keine Umsatzsteuer abführt. Es wurden erneut die Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges für B diskutiert; der Prüfer wollte auf § 25f UStG hinaus (keiner hat das erkannt).

AO:

Es wurde ein kurzer Fall zur Grundsteuer beschrieben: Heute sind in der Post Ihrer Kanzlei Bescheide über den Grundsteuerwert und über den Grundsteuermessbetrag eingegangen.

Wie kann dem Steuerpflichtigen geholfen werden?

Verschiedene Möglichkeiten wurden diskutiert wie:

1. Einspruch: gegen welchen Bescheid muss Einspruch eingelegt werden? Der Bescheid über den Grundsteuerwert ist Grundlagenbescheid. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs wurden besprochen z.B. ist der Einspruch gegen den Grundsteuermessbetrag zulässig aber unbegründet

2. Vorläufigkeitsvermerk auf dem Bescheid etc. Auflösung: zur Zeit sind keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegeben

 

2. Fragerunde

Prüfer:Herr ThielenPrüfungsgebiet:Bilanz, Berufsrecht

Inhalt der Prüfung: 

Bilanz:

Fall 1: Die Bewertung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (30 % Beteiligung) zuerst in der Handelsbilanz danach in der Steuerbilanz eines Einzelunternehmens wurde besprochen

Fall 2: Fall 1 wurde abgewandelt: Die Beteiligung liegt nun an einer Personengesellschaft vor; wieder wurde die Bewertung in Handels- und Steuerbilanz besprochen

Fall 3: Wieder wie Fall 1, hier wurde nun eine Dividende an den Einzelunternehmer ausgeschüttet: wie ist diese zu bewerten? Antwort: nicht mit dem Ausschüttungsbetrag sondern mit dem Bruttobetrag

Berufsrecht:

Wurde nur sehr kurz besprochen. Zuerst sollten die Berufspflichten gennant werden und wo diese im Gesetzt zu finden sind. Danach wurde gefragt, was wir nach der Bestellung machen müssten wenn wir uns selbständig machen wollten - der Prüfer wollte auf die Berufshaftpflichtversicherung hinaus und hat im Anschluss nach den verschiedenen Mindestversicherungssummen gefragt. Zum Schluss sollte jeder von uns eine vereinbare Tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters nennen (z.B. Insolvenzverwalter, Unternehmensberater, Mediator etc. )

 

3. Fragerunde

Prüfer:Herr - Prüfungsgebiet:ESt

Inhalt der Prüfung: 

Fall 1: Der Mandant veräußert Bitcoin aus seinem Privatvermögen, Anschaffungsdatum

02.01.2022 und Veräußerungsdatum 29.12.2022, Gewinn 600 €

  • Welche Einkunftsart liegt vor? (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wenn weniger als 1 Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung liegt)
  • Was ist der Unterscheid zwischen Freigrenze und Freibetrag?
  • Unterscheid zwischen Veräußerung von Bitcoin und Veräußerung von Aktien im PV?

Fall 2: Der Prüfer hatte zu Beginn der Prüfungsrunde ein Blatt ausgeteilt, darauf waren die alte und neue Fassung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG abgedruckt. Folgender Fall wurde vorgestellt: Ehemann ist Steuerberater und arbeitet 4 Tage die Woche im Büro und einen Tag in der Woche im Arbeitszimmer des gemeinsamen Hauses. Die Ehefrau ist Flugbegleiterin und ist einmal im Monat für eine Stunde im Arbeitszimmer um ihre Dienstpläne zu organisieren.

  • Inwiefern kann der Ehemann die Aufwendungen für das Arbeitszimmer geltend machen?
  • Dieselbe Frage wurde für die Ehefrau gestellt, hier hat der Prüfer noch erweitert, dass das Finanzamt den Werbungskostenabzug untersagt hat, da die Ehefrau das Arbeitszimmer nur eine Stunde im Monat nutze (dies ist unzutreffend, da im Gesetz keine Mindestnutzungsdauer geregelt ist)
  • Der Ehemann kauft einen Schreibtisch: Worum handelt es sich hier? (Arbeitsmittel)

 

4. Fragerunde

Prüfer:Frau FriedelPrüfungsgebiet:BewG, ErbSt

Inhalt der Prüfung: 

Zuerst wurden allgemeine Fragen gestellt:

  • Welche Steuerarten gibt es?
  • Um welche Steuerart handelt es sich bei der Erbschaftsteuer?
  • Wem steht die Steuer zu? (Art. 106 GG)

Danach wurde ein Fall vorgestellt: Vater verstirbt am 03.01.2023 und vererbt seinen zwei Söhnen sein gesamtes Vermögen. Der Bruder des Verstorbenen wird im Testament ausgeschlossen und möchte seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.

  • Warum kann der Bruder des Verstorbenen keinen Pflichtteil geltend machen? ( § 2303 BGB)
  • Welche Personen sind pflichtteilsberechtigt?
  • Welche Steuerklassen und welche Freibetrag würden der Bruder und der Sohn erhalten?

Der Fall wurde erweitert bzw. konkretisiert: das Vermögen besteht aus einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen von jeweils 21 m2.

  • Welches Bewertungsverfahren ist anzuwenden?
  • Erläuterung Ertragswertverfahren
  • Welche Fassung des Bewertungsgesetzes ist anzuwenden?
  • Wie wäre das Mehrfamilienhaus zu bewerten wenn der Vater im Dezember 2022 verstorben wäre? - Hier wollte die Prüferin auf den geänderten Wohnungsbegriff gem. § 181 Abs. 9 BewG hinaus
  • Die November Miete wurde erst im Februar gezahlt: wie wird das bewertet? - Forderung gem. § 12 BewG) Wie wird eine Doppelterfassung der Miete bei ErbSt und Vermietung verhindert? - Anrechnung gem. § 35b EStG

 

5. Fragerunde

Prüfer:Herr FriedelPrüfungsgebiet:BGB, Insolenzrecht

Inhalt der Prüfung: 

Es wurden verschiedene Fälle vorgestellt, die zivilrechtlich beurteilt werden mussten.

Fall 1: Einzelunternehmer verkauft Karnevalskostüme. Nach Karneval bringt Kundin A das offensichtlich abgenutzte und beschmutzte Kostüm zurück und möchte es umtauschen.

  • Beurteilung des Verkaufes des Kostüms (§ 433 BGB)
  • Danach wurde diskutiert ob eventuell subjektive oder objektive Sachmängel vorliegen (§ 434 BGB)

Fall 2: Kunde B erwirbt von ebendiesem Einzelunternehmer ein Gorilla-Kostüm welches sich nach einiger Zeit spontan grün färbte

  • Es wurde beurteilt inwiefern subjektive oder objektive Sachmängel vorliegen

Fall 3: Kunde C erwirbt eine Karnevalskostüm über den Online Shop des Einzelunternehmers, nach Karneval wir das offensichtlich verschmutze Karnevalskostüm von der Kundin zurückgeschickt

  • Lösung war hier grundsätzlich § 312g Abs 1 i.V.m. §355 BGB in diesem Fall aber mit der Einschränkung des § 357 Abs. 7, der den Verkäufer schützen soll

Fall 4: Kunde D hat bei dem Einzelunternehmer ein Karnevalskostüm bestellt welches rechtzeitig vor Karneval geliefert werden sollte. Das Kostüm kommt allerdings erst nach Karneval bei der Kundin D an.

  • Lösung war hier die Benennung eines Fixgeschäfts
  • Der Prüfer hat auch noch den Unterscheid zwischen einem absolutem und relativem Fixgeschäft erklärt, da niemand vorher davon gehört hatte 

 

6. Fragerunde

Prüfer:Herr KontnyPrüfungsgebiet:Alles

Inhalt der Prüfung: 

Herr Kontny hat alle Rechtsgebiete geprüft, sodass hier sehr häufig von einem Rechtsgebiet ins andere Rechtsgebiet gewechselt wurde. Hier wurden auch ausschließliche Fälle besprochen und keine abstrakten Fragen gestellt.

Fall 1: Bürgermeister einer kleinen Stadt möchte „ Tax Holidays“ einführen (= GewSt auf 0 €)

  • Warum darf die Gemeinde die GewSt festsetzten? - Art 106 GG und § 1 GewStG
  • Danach wurde diskutiert ob der Bürgermeister die Gewerbesteuer nach § 227 AO erlassen kann oder nach § 163 AO davon absehen kann? – beides nicht möglich da die Gemeinde keine Bundes – oder Landesfinanzbehörde gem. § 1 Abs. 2 AO ist
  • Ist eine Hebesatz von 0 % möglich? – Nein, § 16 Abs. 4 GewStG

Fall 2: Der Vater (V) des S verstirbt. V hatte einen kleinen Gewerbebetrieb. Das FA versendet 2 Jahre später eine Prüfungsanordnung an den Sohn des verstorbenen V, wonach für die Jahre 2014 bis 2017 das Einzelunternehmen des Verstorbenen geprüft werden soll. Der Sohn erzielt selber nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

  • Warum darf Prüfungsanordnung ergehen? - § 45 AO i.V.m 193 Abs. 1 AO
  • Wo wird Länge des Prüfungszeitraumes geregelt? - § 4 BpO
  • Worum handelt es sich bei der BpO? - Verwaltungsvorschrift

Fall 3: GmbH Gesellschafter verzichtet auf eine Forderung gegenüber der Gesellschaft.

  • Wie ist dies zivilrechtlich geregelt? - § 397 BGB

 

Persönliches Statement

Um 8:15 wurden wir im Foyer begrüßt, wir waren zu siebt und wurden dann in zwei Gruppen eingeteilt. Danach durften wir die Gesetze im Prüfungsraum aufstellen. Anschließend mussten alle bis auf die ersten zwei Prüflinge (alphabetische Reihenfolge) sich in einen Warteraum begeben. Dann wurden wir jeweils im Abstand von 10 Minuten wieder in den Vorbereitungsraum gebracht um das Thema zu wählen und den Vortag vorzubereiten. Nach den 30 Minuten Vorbereitungszeit wurde man zum Prüfungsraum gebracht. Der Vorsitzende hat die Vortragende in den Prüfungsraum gebracht und allen Prüfern das gewählte Thema vorgelesen. Es wurden keine Fragen im Anschluss an den Vortrag gestellt. Nach dem Vortag wurde der Prüfling in einen Pausenraum gebracht.

Als alle Kandidaten ihren Vortrag beendet hatten, folgten nach einer kurzen Pause jeweils 2 Prüfungsrunden von 20 Minuten mit anschließender Pause. Erst eine lange Pause (30 Minuten) und dann eine kurze Pause (10 Minuten).

Die Prüfungskommission (13) und vor allem der Vorsitzende Herr Kontny waren ausgesprochen freundlich.

Der Kandidat mit der 4,5 wurde mit Abstand am meisten geprüft, danach der Kandidat mit der 4,16. Ich (3,66) und der Kandidat mit der 2,66 wurden kaum geprüft und wenn dann nur sehr kurz. Häufig wurden uns die Fragen gestellt die die anderen Prüflinge nicht beantworten konnten.

Alles in allem, waren alle Anwesenden super freundlich und wir hatten alle das Gefühl, dass es der Prüfungskommission sehr wichtig war, dass alle bestehen!