Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 22.03.2024

Mündliche Steuerberaterprüfung

22.03.2024

Bundesland:Nordrhein-Westfalen
Prüfungsort:Düsseldorf
Prüfungsdatum:22.03.2024
Beginn / Ende der Prüfung:Beginn: 13.30 Uhr; Ende: 18.15 Uhr
Ladung zur mdl. Prüfung erhalten am:-

Prüfungskommission

Prüfer Name BerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. Prüfer   Herr Tausch (Vorsitzender)  USt 
2. Prüfer   Herr Damaschke    ZivR
3. Prüfer   Frau Ruhnau   ESt 
4. Prüfer   Frau Guth  BerR 
5. Prüfer   Herr ?    ErbSt
6. Prüfer   Frau Lade-Behrendt    AO/FGO

Prüfungskandidaten 

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1 -  4,16 X,X
2 -4,33 X,X
3 -X,X  X,X

Kurzvortrag

Nr.PrüfungsgebietThemaSo oft gewählt:
1-Steuerschuldnerschaft und -entstehung bei Grundstücksumsätzen und bestimmten Bauleistungen aus grunderwerbst.3 mal
2-Vermeidung von Doppelbesteuerung im Ertragsteuerrecht0 mal 
3Anfechtung von Willenerklärungen nach BGB AT.0 mal 

Fragerunden

1. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Lade-Behrend
Prüfungsgebiet:AO / FGO
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

1. Sachverhalt: AG übermittelt Bruttolohn zu hoch, weil ein Sachbez. berücksichtigt wurde, den es nicht gab. Stpfl. trägt nichts in die Anlage N seiner Steuererklärung ein, FA legt bei Erlass des Bescheids die Übermittlung des AG zugrunde. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Welche Korrekturmöglichkeiten gibt es? -> § 175b (2) AO

Abwandlung: Der AG übermittelt den Bruttolohn zu hoch, aber der Stpfl. trägt richtig in die Steuererklärung ein. FA veranlagt auf Grundlage der übermittelten Daten des AG. -> § 173 (2) AO, aber schädlich, weil grobes Verschulden wg. Ablauf der Einspruchsfrist

2. Sachverhalt: Eheleute sind seit 2019 getrennt. Der EM lässt über einen Steuerberater die gemeinsame Steuererklärung 2020 erstellen. Bei Zusammenveranlagung ergäbe sich eine Nachzahlung in Höhe von 3.000 €. Bei getrennter Veranlagung ergäbe sich eine Nachzahlung iHv 1.000€ für die EF und iHv 5.000€ für den EM. Die EF will nun wissen, ob sie die Steuererklärung gefahrlos unterschreiben kann. -> ja, weil Aufteilung der Steuerschuld gem. §268ff AO; Aufteilung der sich ergebenden Gesamtnachzahlung im Verhältnis der sich bei Einzelveranlagung ergebenden Nachzahlungen. 

Während der Prüfung hatte ich ein gutes Gefühl. Die Prüferin hat auch mal einen Schubs gegeben, wenn man zwar auf dem richtigen Weg war, aber sich nicht so richtig getraut hat. Die Benotung fand ich dann wieder nicht so fair. Die Runde lief insgesamt gut, meine Antworten wurden alle, bis auf eine, wo ich mich für den falschen Absatz entschieden habe, als richtig abgemickt und es kam insgesamt dann doch nur eine 4 raus. Fand ich ein bisschen merkwürdig.

 

2. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Ruhnau
Prüfungsgebiet:ESt
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

1. Sachverhalt: Eine gehbehinderte Frau (Schwerbehinderung mit Merkzeichen G anerkannt) hat bereits ihr Haus im Innenbereich behindertengerecht umgebaut. Sie ist aber Hobbygärtnerin und will nun den Garten ebenfalls behindertengerecht umbauen lassen. Steuerliche Auswirkungen? -> gg. § 33 EStG, aber Zwangsläufigkeit prüfen. Gem Urteil für den Garten keine Zwangsläufigkeit anzunehmen, daher kein § 33 EStG. Aber im Rahmen des § 35a EStG zumindest teilweise doch absetzbar.

2. Sachverhalt: Mathestudent, wohnt bei den Eltern, spielt Onlinepoker. Mama schickt ihn zum Steuerberater, er soll sich zwecks ESt beraten lassen. -> Knackpunkt war die Überlegung, ob eine Beteiligung am allg. wirtsch. VErkehr vorliegt. Wegen eines Urteils zu bejahen. Alle anderen Voraussetzungen für den Gewerbebetrieb ebenfalls zu bejahen, also Einkünfte iSd § 15 EStG. 

Gefühlt schleppend, die Prüferin hat immer wieder nachgebohrt. Man hatte irgendwie keine Ahnung, ob man auf dem richtigen Weg war, weil rein mimisch irgendwie keine Resonanz dazu kam. Insgesamt aber ok und fair denke ich.

 

3. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr ???
Prüfungsgebiet:ErbSt
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Sachverhalt: Erbschaft von Todes wegen von E an X. Alles BV. Gem. Bilanz 450.000 € Forderungen, 550.000 € selbst genutztes GEbäude mit 5000.000 € Hypothek. Erbsteuerliche Auswirkungen? -> Prüfer wollte sofort in § 10 ErbStG, das ganze Vorgeplänkel (Steuerpflicht, steuerpflichtiger VOrgang und so) wollte er nicht hören, hat aber sehr freundlich mitgeteilt, dass er diese Dinge als gegeben voraussetzt. Dann wollte er wissen, wie man § 10 ErbStG in den § 12 ErbStG kommt. Zuletzt wurde § 13a (1) und (10) ErbStG abgefragt und wir sollten den 90%-Test durchprüfen

In meinen Augen der beste Prüfer der Kommission. Sehr fair und der einzige, bei dem ich das Gefühl hatte, dass er auf Bestehen geprüft hat. Obwohl er gemerkt hat, dass ich nullkommanull Ahnung von ErbSt habe, hat er versucht, mich möglichst unbeschadet durch die Runde zu bringen.

 

4. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Guth
Prüfungsgebiet:Ber
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Einstieg darüber, dass wir die Berufspflichten der Steuerberaters aufzählen sollten, jeder sollte nacheinander eine nennen. Dann darüber Wechsel in die Berufspflichten des Steuerberaters nach GWG. Abfrage risikobehafteter Branchen und PEP, danach ging es um die Frage, wer sich um die Einhaltung des GWG kümmert. 

Danach Abfrage, welche Unterlagen im Rahmen einer BP bei einem Gastronomiebetrieb für die FinV von Belang sind und welche Kontrollmöglichkeiten die Finanzverwaltung hat (hier wollte sie Richtsatzsammlungen und den Chi-2-Test hören) 

Als Abschlussfrage wollte sie wissen, ob Steuerberater nackt baden dürfen. 

Sehr nette Prüferin. Sehr fair. Ich hatte aber auch ein bisschen Glück, weil ich mich erst vor Kurzem sehr intensiv mit dem GWG beschäftigt hatte, weil wir eine Prüfung im Büro hatten. Daher war ich da klar im Vorteil. Aber die Prüferin hat trotzdem versucht, alle irgendwie mitzunehmen.

 

5. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Damaschke
Prüfungsgebiet:ZivR
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Zuerst sollte jeder von uns ein Organ der EU nennen. Genannt wurden Parlament, EuGH und EZB. Dann wurden wir gefragt, was man tun muss, um ins Parlament zu kommen, Richter am EuGH zu werden oder ein Amt an der EZB zu bekleiden. 

Dann Wechsel ins Insolvenzrecht. Wir sollten Gründe für einen Insolvenzfall nennen. Unter anderem wurde Überschuldung genannt. Hier wurde dann mit einem Beispiel drauf eingegangen: 100.000 € auf Bank, 200.000 € VBK: Zahlungsunfähigkeit ja oder nein? Diese Zahlen wurden dann im Bereich der VBK immer weiter nach unten angepasst, bis es dann irgendwann keine Überschuldung mehr war. In dem Zusammenhang fragte er dann, ob eine Überschuldung immer ein Grund für einen Insolvenzantrag ist. Wir sollten mit Ja oder Nein antworten. Aber er wollte wohl die Gegenfrage hören, welche Überschuldung denn gemeint wäre, bilanzielle oder tatsächliche. Schon komisch, irgendwie.

Zuletzt fragte er nach CMR-Frachtbrief (konnte von uns keiner was mit anfangen) und nach Incotherms und wollte dazu nicht nur wissen, was das ist, sondern auch namentlich welche genannt bekommen. 

Unangenehmer Prüfer, wirkte die ganze Prüfung über sehr gelangweilt. Seine Fragetechnik war durchaus aggressiv und sehr verunsichernd wie ich finde. Insgesamt war das eine sehr zähe Runde.

 

6. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Tausch (Vorsitz)
Prüfungsgebiet:USt
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Sachverhalt: Einzelunternehmer Drogeriehandel kauft für 1.000.000 € Windeln im europäischen Ausland. Umsatzsteuerliche Würdigung? -> Klassische Prüfung eines igE, nix besonderes.

Erweiterung Sachverhalt: Diese Windeln spendet der Unternehmer an eine gemeinnützige Organisation in die Ukraine. Umsatzsteuerliche Würdigung? -> Entnahme nach § 3 (1b) UStG, somit steuerbar. Dann sollte meine weibliche Mitstreiterin sagen, wie sie nach Steuerbarkeit weiter prüfen würde. Sie sagte, sie würde schemarichtig nun die Steuerbefreiung prüfen, woraufhin der Prüfer fragte " Warum sollte das nicht steuerfrei sein?". Sie war maximal verunsichert und hat panisch gesucht, wo die von ihm unterstellte Steuerbefreiung steht. Sehr unfaire Formulierung der Frage wie ich finde. Er fragte mich dann, was ich dem Stpfl. sonst noch anraten könnte und ich bin dann auf einen ggf möglichen Spendenabzug in der ESt eingegangen. "Aber das ich das nicht hören will ist Ihnen schon klar, oder?", war dann seine Antwort auf meinen Ansatz. Er wollte schlussendlich auf einen verfahrensrechtlichen Antrag aus sachlichen Billigkeitsgründen hinaus. 

Sachverhalt 2: Zwei GmbHs, eine große Mutter und eine kleine Tochter gründen zusammen eine Mittelgroße GmbH & Co KG. Der Geschäftsführende Gesellschafter der Mutter will aber keine 2 Gesellschaften mehr haben und will möglichst ohne Transaktionskosten das Konstrukt auflösen. -> Aufwärtsverschmelzung von der kleinen Tochter auf die Große Mutter. Steht aber so als Lösung wohl nicht im Gesetz, ergibt sich wohl nur aus dem Erlass und der Rechtsprechung dazu. 

Herr Tausch war mir im vorherigen Verlauf der Prüfung sehr sympathisch, bis er dann zu prüfen anfing. Seine Art zu fragen war durchaus provokant, teilweise sogar sehr verunsichernd. Feedback über Kopfnicken gab es nur selten. Sehr zähe Runde, die uns alle drei sehr verunsichert hat. 

 

Meine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

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Meine Tipps für zukünftige Prüflinge

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Persönliches Statement / Gesamteindruck / sonstige Anmerkungen zur Prüfung 

Ich hatte den Eindruck, dass die Prüfer, mit Ausnahme des ErbSt-Prüfers, dessen Namen ich nicht mehr zusammen kriege, und Frau Guth nicht sonderlich großen Wert darauf gelegt haben, auf Bestehen zu prüfen. 

Der Vorsitzende hat mir dann bei Verkündung meines Ergebnisses die RBH gegeben und mir mein durchgestrichenes Zeugnis mit den Worten "Das kann ich Ihnen ja leider nicht geben" gezeigt, was ich ethisch moralisch menschlich echt ne sehr unsoziale Nummer fand. 

Die Prüfungsthemen der zeitgleich mit uns geprüften PK3 waren in meinen Augen sehr viel einfach, weil alltäglicher als unsere Themen, wodurch man schon mit einem mehr oder weniger schlechten Gefühl in die Prüfung ging, weil man davon ausgehen musste, dass der Kurzvortrag wirklich scheiße gelaufen war.

Insgesamt in meinen Augen keine Wohlwollende Prüfung, auch wenn die Fälle dem Grunde nach vielleicht gar nicht so abgehoben waren.