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Mündliche Steuerberaterprüfung - 26.01.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 26.01.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

26.01.2023

Bundesland:Hamburg
Prüfungsort:Hamburg
Prüfungsdatum:26.01.2023
Beginn / Ende der Prüfung:14:30 - 18:30 Uhr
Prüfungskommission:-

 

Prüfungskommission

 NameBerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. PrüferHerr DamesFAalles
2. PrüferHerr JanssenFAUSt
3. PrüferHerr SalamonStBESt
4. PrüferHerr BeyerStBESt
5. PrüferHerr PerkuhnStBUmwSt/KSt/GewSt
6. PrüferHerr VollquardsenFAAO

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Master WiWi4,5bestanden
2Steuerfachwirt4,5bestanden
3Dipl.-Finw., Master Taxation3,3bestanden
4Jurist4,0bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1UStBemessungsgrundlagen im Umsatzsteuerrecht (2x)
2GewStHinzurechnungen und Kürzungen im GewStG (2x)
3AOKassenbuchführung in der AO

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Herr JanssenPrüfungsgebiet:USt

Inhalt der Prüfung: 

Sachverhalt: Mandant kommt zu Ihnen – er hat einen Ferienbungalow von einer Privatperson gekauft und möchte diesen vermieten. Zudem hatte er hohe Modernisierungskosten. Was fällt Ihnen dazu ein?

  • Wird zum Unternehmer §2 UStG
  • Kein VSt-Abzug aus AK, da von Privat
  • Vermietung: Prüfungsschema (Ort §3a Abs. 3 Nr. 1 UstG, stbar, stpfl. Wegen §4 Nr. 12 S. 2 UstG, BMG, Steuersatz 7%)
  • Kleinunternehmer: Erläuterung Tatbestandsvorraussetzungen (inl. Unternehmer, 22.000 EUR vs. 50.000 EUR – ein paar kleine Fälle dazu (welche Grenze gilt im 1. Jahr, was wenn er in Jahr 2 mehr als 23.000 EUR hat etc.))
  • Kleinunternehmer empfehlen? Nein, denn dann kein VSt-Abzug aus Modernisierung
  • Was muss auf die Rechnung an seine Mieter? (§14 UStG – Name, Rechnungssdatum etc.) - Nach 5 jahren Eigennutzung geplant – was st zu beachten? § 15a UStG VSt-Berichtigung
  • Er sammelt für seine Mieter Kurtaxe ein – was ist das für ihn? Durchlaufender Posten, da selbst weder Gläubiger noch Zahlungsempfänger der Kurtaxe
  • Bietet noch Endreinigung an – was ist das? Nebenleistung zur Hauptleistung, da nur Ergänzung, geringerer Gehalt und üblich.
  • Und Frühstück?
    • Keine Nebenleistung, sondern gleichwertige Hauptleistung, da Leistungsgehalt ähnlich und nicht bloß Ergänzung zur Hauptleistung.
  • Besteuerung Frühstück? Ermäßigter Steuersatz für Essen wurde für 2023 verlängert. 70/30-Aufteilung für Essen/Trinken

 Herr Janssen war sehr „protokollfest“, aber das war er dieses Jahr wohl nicht immer. Er ist sehr nett und hilft einem weiter wenns mal nicht so rund läuft. 

2. Fragerunde

Prüfer:Herr SalamonPrüfungsgebiet:ESt

Inhalt der Prüfung: 

Prüfling Nr. 3 wurde nicht mehr befragt.
Person A vermietet an seine GmbH ein Grundstück. Was fällt Ihnen dazu ein?

  • Betriebsaufspaltung
  • Erläuterung Tatbestandsvorrausetzungen: Personelle Verflechtung (in beiden Unternehmen Möglichkeit den Willen durchzusetzen), sachliche Verflechtung (Überlassung eines funktional wesentlichen Wirtschaftsguts – Grundstücke sind immer funktional wesentlich), (un-)entgeltliche Überlassung egal
  • Diverse Änderungen des Sachverhalts – liegt immer noch eine BAS vor? (OHG vermietet an GmbH, verschiedene Gesellschafter/Beteiligungshöhen, GbR vermietet an GmbH auch mit verschiedenen Gesellschaftern und Beteiligungshöhen)

Auch Ehefrau ist an GmbH beteiligt – immer noch BAS?

  • nein, Ehefrau kann nicht beherrscht werden.
    - Rechtsfolgen BAS: Einlage Grundstück zum Teilwert §6 (1) Nr. 5 EstG, Beteiligung GmbH zu AK, Gewerbesteuerpflicht
  • Was passiert wenn BAS drei Jahre unerkannt blieb? - Betriebsprüfer ändert Bescheide gem. §173 AO (neue Tatsachen), wenn Festsetzungsfrist noch nicht Abgelaufen

Sehr netter Prüfer – auch er hilft einem immer weiter, wenn man mal nicht sofort auf die richtige Antwort kommt.

 

3. Fragerunde

Prüfer:Herr BeyerPrüfungsgebiet:ESt

Inhalt der Prüfung: 

GmbH hat abweichendes Wirtschaftsjahr – darf sie das? Nach welcher Vorschrift? - §4a EstG
Wie sind die Steuererklärungen zu erstellen? – UStE für das Kalenderjahr, KStE und GewStE für das (abweichende) Wj.

  • Was sagt Ihnen der Begriff „kurze Frist“? – 10-Tages-Regel bei Stpfl, die Ihren Gewinn nach §4 (3) EstG ermitteln.

Beispiel: Miete für Januar und Februar wird schon im Dezember bezahlt. In welchem Jahr ist der Aufwand zu berücksichtigen? – Im Folgejahr, da regelmäßig wiederkehrende Zahlung unf Fälligkeit im Folgejahr

  • Besprechung Einzelheiten zum Corona-Bonus, Pflege-Bonus und der Inflationsprämie (Höhe, nebeneinander möglich?, bis wann? Wo geregelt?)

Fall: Ein Mandant kommt zu Ihnen und erzählt er möchte sich als Journalist selbstständig machen. Was sagen Sie zu ihm?

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ausgefüllt werden, Einkünfte § 18 EstG, keine GewSt-Pflicht
  • Nebenbei möchte er noch als DJ tätig werden. Was ist zu beachten? – Gewerbeanmeldung erforderlich, Einkünfte § 15 EstG, GewSt-pflichtig
  • Wie stellen Sie die Tätigkeiten des Mandanten in der Fibu dar? Getrennt, da unterschiedliche Einkunftsarten.

Exkurs (Keine Ahnung wie wir darauf gekommen sind): Was ist eigentlich Inflation? Was sind aktuell die Gründe dafür? – Geldentwertun wegen Corona, Ukraine-Krieg, Energiekrise. Er wollte noch mindestens einen weiteren Grund hören, aber wir sind nicht darauf gekommen (wurde nicht aufgelöst).

  • Wie sind die Hygieneartikel, die hier überall herumstehen zu behandeln? – Aufwand, keiune Aufmerksamkeiten (nur bei persönlichem Anlass)
  • Sind Leistungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung steuerfrei? – Ja, bis zu 110 EUR pro Person, max. Zweimal im Jahr.
  • Was passiert wenn Grenze überschritten wird? – Pauschalversteuerung.

Die Runde war etwas holprig. Oft wussten wir nicht was der Prüfer genau hören wollte.

 

4. Fragerunde

Prüfer:Herr PerkuhnPrüfungsgebiet:UmwSt/GewSt/KSt

Inhalt der Prüfung: 

  • Was sagt Ihnen „Pillar 2“? – Planung globale Mindestbesteuerung aller Großunternehmen der OECD
  • Was sagt Ihnen der Begriff „Merger“? – Verschmelung: Up-stream Merger (Tochter wird auf Mutter verschmolzen), Down-Stream-Merger (Mutter auf Tochter), Sidestream-Merger (Schwestergesellschaften)
  • Welche Umwandlungsarten kennen Sie noch? – Formwechsel und Spaltung
  • Welche Arten von Spaltungen gibt es? – Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung (jeweils mit kurzer Erläuterung)
  • §1a KStG: Was hat es damit auf sich? – Fiktiver Formwechsel PersG auf KapG
  • Warum hat der Gesetzgeber eine alternative Möglichkeit zum „herkömmlichen“ Formwechsel geschaffen? – Gesellschafterstruktur bleibt (im Außenverhältnis) erhalten, weniger Verwaltungsaufwand
  • Gewerbesteuer-Hinzurechnungen: Warum macht man das überhaupt? – Besteuerungsobjekt ist der Gewerbebetrieb, daher sind solche Sachverhalte nicht zu berücksichtigen, die nicht „originär“ gewerblich sind (Zinsen, Mieten etc.).
  • Berechnungsformel Hinzurechnung Zinsen: 1⁄4 abzgl. Freibetrag 200.000 EUR
  • Hinzurechnung bei Miete für unbewegliches Vermögen? – Ja, 1⁄2
  • Und für bewegliches Vermögen? – Ja, 1/5
  • Macht es einen Unterschied, ob es sich dabei um AV oder UV handelt? - Nein.

Die Runde war super schnell vorbei. Nach etwa der Hälfte der Zeit (ca. 10 Mins) sagte er Prüfer: „Danke, das reicht mir.“

 

5. Fragerunde

Prüfer:Herr DamesPrüfungsgebiet:-

Inhalt der Prüfung: 

Herr Dames eröffnet die Runde mit dem Satz: So, jetzt wollen wir über die Vergnügungssteuer sprechen. Verdutzte Gesichter.

Das war ein Scherz – wir hatten alle bestanden! Die Runde fand also nicht mehr statt.

 

6. Fragerunde

Prüfer:Herr VollquardsenPrüfungsgebiet:-

Inhalt der Prüfung: 

Die Runde fand nicht mehr statt.

 

Persönliches Statement

Die Betreuung durch die Kammer war super. Wir wurden sehr freundlich begrüßt und dann erst einmal herumgeführt. Nach jeder Vortrags-/Fragerunde wurde nach unserem Befinden gefragt und es wurden motivierende Worte an uns gerichtet.

Die Prüfungskommission ist auch unglaublich freundlich gewesen. Der ein oder andere schaute zwar etwas grimmig oder desinteressiert, aber das war nur Fassade. Jede rhat uns auf die Sprünge geholfen, wenn wir mal nicht sofort auf die Antwort kamen. Insbesondere Herr Dames hat in jeder Runde sehr interessiert mitgehört, ständig aufmunternd genickt und einen angelächelt. Wir haben uns alle – den Umständen entsprechend – sehr wohl gefühlt.

Insgesamt ist es nicht erforderlich gewesen sofort die richtige Antwort zu wissen. Es wurde auch psoitiv gewertet, wenn man eine andere (falsche) Lösung irgendwie logisch hergeleitet hat. Man musste zeigen, dass man ein gewisses steuerliches Grundverständnis hat – wenn man einzelne Regelungen nicht kannte, war das nicht schlimm.
Wer an diese Kommission gerät kann sich wirklich glücklich schätzen. Also macht Euch keine Sorgen: Das wird schon!