Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 09.03.2026

Mündliche Steuerberaterprüfung

09.03.2026

Bundesland:Hessen
Prüfungsort:Frankfurt
Prüfungsdatum:09.03.2026
Beginn / Ende der Prüfung:Beginn: 13:00 Uhr; Ende: 17:00 Uhr
Ladung zur mdl. Prüfung erhalten am:VIII

Prüfungskommission

Prüfer Name BerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. Prüfer  Frau PutzoFA ESt
2. Prüfer Herr Blech FAAO 
3. Prüfer  Frau RachorFAKSt 
4. Prüfer  Frau RachorStB Zivilrecht/Berufsrecht /Inso 
5. Prüfer  Herr BerberichWirtschaft Bilanz 
6. Prüfer Herr Strauß Wirtschaft VWL/GrSt/GrESt/ErbSt 

Prüfungskandidaten 

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Fin.-Verw.4,0Bestanden
2Kanzlei3,6 Bestanden
3Kanzlei4,33Bestanden

Kurzvortrag

Nr.PrüfungsgebietThemaSo oft gewählt:
1UStReverse Charge?
2KStOffene und verdeckte Einlage im Körperschaftsteuerrecht?
3Zivilrecht/GesellschaftsrechtRechtsformen im Vergleich?

Fragerunden

1. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Blech
Prüfungsgebiet:AO
Dauer der Prüfungsrunde: 

Ablauf der Fragerunde:

Was für Pflichten hat der Stpfl.- > Herr Blech wollte zunächst nur Schlagworte sammeln wie z. B. Mitwirkungspflichten, Belegvorlagepflicht, Auskunftspflicht, Mitwirkungspflichten bei Außenprüfung etc.

Was kann das FA tun, wenn der Stpfl. die Pflichten verletzt? à Schätzen (§162 AO), qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (§200a AO), Zwangsgeld (§329 AO), etc. à Wir sollten die einzelnen Punkte erläutern und wo sie in der AO stehen

Darf der Steuerberater den Stpfl. im Strafverfahren vertreten? -- Ja, § 392 AO; StB hat Auskunftsverweigerungsrecht § 102 AO und Stpfl. muss sich nicht selbst belasten.

 

2. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Putzo
Prüfungsgebiet:ESt
Dauer der Prüfungsrunde: 

Ablauf der Fragerunde:

Kleiner Fall: Mandantin hat Ferienwohnung und hohe Werbungskosten, die zu Verlust führen.

Welche Einkunftsart? à § 21 EStG

Was ist zu beachten? à Totalüberschussprognose, Verluste könnten nicht abzugsfähig sein.

Sie wollte wissen wie man Vergleichswerten findet, wenn die Wohnung teilweise nicht vermietet wird. Hier gibt es wohl ein Urteil mit 25 %-Regelung und Vergleich mit anderen Ferienwohnungen in der Gemeinde.

Weiterer Fall: Rentner, welcher auch als Fußballtrainer bei zwei Vereinen tätig ist (mtl. 500 € pro Verein) à Abgrenzung § 18 zu § 19 EStG in Hinblick auf die Tätigkeit als Trainer.

Zunächst Annahme, dass Einkünfte nach § 19 vorliegen

Was sind die Voraussetzungen bei Einkünften nach § 19 EStG? à Weisungsgebundenheit, Vereinbarung über Urlaub, Arbeitszeitregelungen, etc. Was liegen für Besonderheiten vor? à Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG, Voraussetzungen der Aktivrente? à Erreichen der Regelaltersgrenze, 2000 € brutto pro Monat, zwingend § 19 Einkünfte.

Frage: Wie finden Sie es das selbständige und gewerbetreibende die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen dürfen?

Nun wurde angenommen, dass § 18 Einkünfte vorliegen. Wie ist der Fall nun zu beurteilen? à § 3 Nr. 26 angeprüft

Was bedeutet nebenberuflich? à zeitliche Komponente, max. 1/3 einer Hauptbeschäftigung (40h)

 

3. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Rachor
Prüfungsgebiet:KSt
Dauer der Prüfungsrunde: 

Ablauf der Fragerunde:

Fall: Sportverein in Offenbach mit unterschiedlichen Einnahmen: Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zinsen, Jubiläumsfest mit Festschrift 10.000 € wovon 8.000 auf Werbung entfallen. Hinzu kommen noch zusammenhängende Ausgaben und noch Aufwendungen, die allgemein anfallen.

à persönliche und sachliche Steuerpflicht prüfen à § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG, aber steuerfrei § 5 Nr. 9 KStG, aber nicht der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb

Wie sind die einzelnen Einnahmen in die Sphären einzuordnen? à ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Besonderheit, da Sportverein in § 67a AO

Was ist mit den Ausgaben? à einzeln den Sphären zuordnen, allgemeine Aufwendungen nicht abzugsfähig, da Zusammenhang zu Vereinszweck. Bei Jubiläumsfest sind Aufwendungen für Werbung aufzuteilen

 

Neuer Fall: Warum sind Spenden im KStG extra geregelt und nicht über § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10b EStG à Weil GmbH eigene Persönlichkeit ist und alles betrieblich, kein PV.

Wie funktioniert der § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG?

Wenn Frage verdeckte Gewinnausschüttung oder Spende, was geht vor? à verdeckte Gewinnausschüttung, da „vorbehaltlich § 8 Abs. 3“.

 

4. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Brönnecke
Prüfungsgebiet:InsO
Dauer der Prüfungsrunde: 

Ablauf der Fragerunde:

Fall: Mandant kommt zu Ihnen und sagt er kann die Rechnungen nicht mehr zahlen. Woran denken Sie?

à Insolvenzgrund: Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Nach kurzem hin und her kamen wir zu dem Ergebnis, dass es Zahlungsunfähigkeit ist.

Was sind die Voraussetzungen für Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit? à §§ 17 und 18 InsO durchgegangen

Über welchen Zeitraum macht man die Prognose um festzustellen, dass Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt? Bei drohender Zahlungsunfähigkeit Liquidität 1. und 2. Grades ausrechenen

Weiterer Insogrund = Überschuldung § 19 InsO. Woran erkennt man Überschuldung? à nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.

Was muss man dann tun um feststellen, dass wirklich Überschuldung vorliegt? à Überschuldungsbilanz zu Zerschlagungswerten/gem. Werten

Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt sind herauszurechnen, Was ist ein Rangrücktritt?

Was sagt § 102 StaRUG? à StB ist verpflichtet bei erkennen eines Insolvenzgrundes dem Geschäftsführer dies mitzuteilen

 

5. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Berberich
Prüfungsgebiet:Bilanz
Dauer der Prüfungsrunde: 

Ablauf der Fragerunde:

A-GmbH möchte Unternehmensgruppe kaufen bestehend aus KG (wenig Gewinne). Diese wiederum hat zwei Beteiligungen an GmbHs (sehr gute Gewinne). KP: 20 Mio. € mit Darlehen.

Wie ist Erwerb der Unternehmensgruppe in HB und StB anzusetzen?

HB: AK

StB: Spiegelbildmethode, Zinszahlungen sind Sonderbetriebsausgaben und Darlehen Sonderbetriebsvermögen. Stille Reserven sind in Ergänzungsbilanz zu aktivieren.

Frage: Was muss man beachten? Wir kamen nicht auf die richtige Antwort. Nach Ablauf der Zeit löste er auf. Man muss wohl schauen ob bei den Gewinnen der GmbHs die zutreffenden Verrechnungspreise angesetzt wurden. 

 

6. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Strauß
Prüfungsgebiet:Vwl, GrESt, GrSt
Dauer der Prüfungsrunde: 

Ablauf der Fragerunde:

Was ist der Länderfinanzausgleich und Geberländer vs. Nehmerländer?

GrESt: A und B sind zu je 50 % Eigentümer an einem Grundstück und Verkaufen dieses an PersGes an der A und B auch zu je 50 % beteiligt sind. Was ist die Lösung?

V à steuerbarer Vorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, steuerfrei nach § 5 GrEStG

GrSt: Warum gibt es ein Bundesmodell und noch andere Modelle?

Wem steht Steueraufkommen zu? à Gemeinde

Warum war das Bundesmodell beim BFH und BVerfG? à Prüfung Verfassungsmassigkeit durch Gericht

 

Meine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

-

 

Meine Tipps für zukünftige Prüflinge

-

 

Persönliches Statement / Gesamteindruck / sonstige Anmerkungen zur Prüfung 

Der Empfang der Kammer war sehr nett und gut organisiert. Zunächst wurde der Ablauf erläutert. Die Prüfungskommission war ebenfalls nett und fair. Wenn man etwas nicht wusste oder eine falsche Antwort gegeben hat, haben die Prüfer versucht durch gezielte gegen Fragen den Prüfling auf die richtige Lösung zu bringen. Auch auf nicht passende Antworten z. B. zu einem anderen Thema wurde eingegangen und hierzu Fragen gestellt.

Wir wurden unabhängig von der Vornote ausgeglichen geprüft.

 

 

 

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