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Mündliche Steuerberaterprüfung - 23.02.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 23.02.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

23.02.2023

Bundesland:NRW
Prüfungsort:Köln
Prüfungsdatum:23.02.2023
Beginn / Ende der Prüfung:08:15 - 13:15
Prüfungskommission:21

 

Prüfungskommission

 NamePrüfungsgebiet
1. PrüferHerr Raschealles
2. PrüferHerr NouvertnéZivilR/InsO
3. PrüferHerr LinnGesR/HandelsR
4. PrüferHerr RiederAO/FGO
5. PrüferFrau JörißenESt
6. PrüferHerr - Verkehrssteuern

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Steuerfachangestellte4,5bestanden
2Studium4,16bestanden
3Studium3,16bestanden
4Steuerfachwirt4,5nicht bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1VWLSystem der Kostenrechnung
2EStdie doppelte Haushaltsführung (2x)
3GrEStGRegelungsgehalt und Normzweck der §§ 1 (1) Nr. 3, 1(a)+(3)+(3a) GrEStG (2x)

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Herr RiederPrüfungsgebiet:AO

Inhalt der Prüfung: 

1. Fall: Finanzbeamter erhält ein Schreiben vom StB: Einspruch gegen SZ und Verweis auf Verfahren beim BVerfG (Zinsen). Ist das möglich? -> Abhilfebescheid, dann Einsoruch einlegen, SZ entstehen kraft Gesetzes

2. Fall: Mandant kommt zu Ihnen und erzählt, dass er die monatl. UStVA nicht ordnungsgemäß anmeldet (aufgrund Liquiditätsvorteil), aber in der Jahreserklärung meldet er alles ordentlich an und bezahlt auch -> § 370 AO, § 173 (1) Nr. 1 AO, § 371 AO 

3. Fall: Mandant hat eine Maschine (20.000 €) gekauft in 01 und über einer Nutzungsdauer von 2 Jahren abgeschrieben, dann erfolgte die Betriebsprüfung für die Jahre 01 - 03 in 2005 -> für 01 und 02: § 173 (1) Nr. 1 AO, dann irgendwas mit  Kenntnis des Betriebsprüfers oder des Sachbearbeiters beim Finanzamt

Wer hat Interesse daran auch 2003 zu ändern? -> Stpfl., da Maschine auf 6 Jahre abgeschrieben wird -> § 173 (1) Nr. 2 AO in Zusammenhang mit § 173 (1) Nr. 1 AO

Netter Prüfer, hat einem Zeit gelassen auch mal etwas nachzulesen. Insgesamt war es eine gute Runde.

 

2. Fragerunde

Prüfer:Frau JörißenPrüfungsgebiet:ESt

Inhalt der Prüfung: 

Welche Änderung über Jahreswechsel und wie heißen diese Gesetze? Jeder Prüfling sollte eins nennen, z.B. Inflationsausgleichsgesetz, Erhöhung des Grundfreibetrags, Jahressteuergesetz: Gebäude Afa von 2 auf 3 %, § 5 (5) s 2 EStG.

Fall: Komparsin in Lindenstraße, erhält vom WDR 50 € Aufwandspauschale, 6x insgesamt, somit 300 €. Die Mandandtin will wissen ob sie das versteuern muss, was bedeutet dass sie die Einkunftsarten durchgehen und begründen, warum §§ 15, 18 und 19 EStG verneint werden. § 22 Nr. 3 EStG: welche Einnahmen gehören dazu? Laden wir immer im 22 Nr. 3, wenn keine andere Einkunftsart greift, begründen was gehört zu Leistungen? Dann habe ich § 3 Nr. 26a EStG genannt, Abgrenzung zu § 3 Nr. 26, 26b EStG; Unterschied Freibetrag /Freigrenze.

Sehr nette Prüferin. Sie hat eine Rückmeldung wie "sehr gut, genau das wollte ich hören" gegeben, mir während der Runden zugelächelt und so ein gutes Gefühl gegeben.

 

3. Fragerunde

Prüfer:-Prüfungsgebiet:Verkehrssteuern

Inhalt der Prüfung: 

Fall: Frau möchte ihr EFH auf Lebensgefährten übertragen, sich aber lebenslanges Wohnrecht vorbehalten, Rückfrage von mir gestellt: kein eingetragener Lebenspartner? Nein.

-> Schenkung, was ist das, § 1 (1) Nr. 2 iVm § 7 (1) Nr. 1 ErbStG, sachl. Stpfl., wie erfolgt Bewertung EFH? Vergleichswertverf, Sachwertverf. Wie noch? Wie kommt man an Vergleichswert? Gutachterausschuss, was ist das? Vergleichspreise, woher kommen diese Werte?

Wie erfolgt die Bewertung im Wohnrecht?

Steuerbefreiung geprüft, Steuerklasse, welche Doppelbesteuerung könnte vorliegen? § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG nur hinsichtlich des Werts des Wohnrechts, kurz auf § 1 GrEStG eingegangen.

 

4. Fragerunde

Prüfer:Herr LinnPrüfungsgebiet:GesR

Inhalt der Prüfung: 

Was gehört zur Bilanz? Jahresabschluss, GuV, Anhang, Lagebericht, wo steht das? § 242 HGB; wann muss der Anhang erstellt werden? Welche Größenklassen gibt es? -> § 267 HGB, § 267a HGB 

Wer ist verpflichtet? § 264 HGB

Welche Bilanzen gibt es noch? Überschuldungsbilanz, Insolvenzbilanz, wollte hören: Umweltbilanz

Fall: A 51%, 5 49% an GmbH: GrdSt 1 Mio €, Waren 3 Mio €, Bank 3 Mio €, EK 4 Mio € und FK 4 Mio € welche Gründe könnten für Verkauf sprechen? -> Altersgründe, Lieferanten, Mitarbeiter; B will verkaufen was tun? -> B kann seinen Anteil an die GmbH verkaufen, A möchte gerne weiter machen, was könnte er machen? -> § 6 (5) EStG.

Manchmal wussten wir nicht, was der Prüfer hören wollte, weil er sehr komische Fragen gestellt hat.

 

5. Fragerunde

Prüfer:Herr NouvertnéPrüfungsgebiet:InsolvenzR/ZivilR

Inhalt der Prüfung: 

Fall: StB hat Forderung 10.000 € gegen Mandant, tituliert, Vollstrecker vollstreckt einmal im Monat, bisher 5000 € vollstreckt, Schuldner erhält vorl. Insolvenzverwalter, was ist das? -> § 22 InsO Unterschied zum "normalen" Insolvenzverwalter. Darf die Vollstreckung noch erfolgen? Ja, 1000 € wurden durch Vollstrecker vollstreckt (Rest von 4000 € noch offen).

Wie wirkt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens? -> §§ 80ff. InsO, ab Eröffnung Insoverfahren, keine Vollstreckung mehr möglich § 89 InsO, was sind Massegläubiger/Insolvenzmasse; Muss StB die 1000 € zurückzahlen?

Sehr tief in der Marterie gewesen, haben uns aber alle wacker geschlagen.

 

6. Fragerunde

Prüfer:Herr RaschePrüfungsgebiet:USt

Inhalt der Prüfung: 

Stadtbibliothek will neue Bib bauen und erstellt eine Ausschreibung an Architekten.

  1. Fix Teilnahmegeld 5000 € an Architekten, die sich bewerben.
  2. Preisgeld 2. Platz Architektin aus Frankreich 50.000 €.

Kollegin kommt mit 4,5 wurde hier sehr verstärkt gefragt, ich wurde nur einmal gefragt. Zum Schluss sollte jeder von uns begründen, wie wir die 5000 € und 50.000 € behandeln würden; ist alles eine Gegenleistung oder nur zum Teil? Herr Rasche kam es nicht auf die Lösung an. Das hat er oft genug gesagt. Ihm ging es viel mehr um die Begründung. Es gab kein richtig und falsch bei diesem Fall. Es gab sogar eine Situation, wo er einen kleinen Witz gemacht hat.

Die Kollegin musste systematisch rangehen, § 1 UStG, § 2 UStG, § 3a (1), (2), vorbehaltlich (3) bis (5) UStG, § 2b UStG, wann greift 3a (1) und wann (2) usw. hier 3a (3) Nr. 1c UStG, dann BMG § 10 UStG, § 12 UStG, § 13b UStG.

 

Persönliches Statement

Die Prüfungskomission war wirklich sehr nett. Vor allem der Vorsitzende war wirklich sehr lieb und hat der Kollegin viele Chancen gegeben. Alle Prüfer haben auf Bestehen geprüft. Sie waren alle nett und haben uns auch kurz Zeit gegeben, mal im Gesetz nachzuschlagen. Das wurde auch zu kommuniziert, dass wir ins Gesetz schauen können/sollen. Wichtig war das Verständnis, nicht die Lösung. Das hst auch Herr Rasche in der letzten Runde oft gesagt.

Es gab auch 1-2 Fragen, wo wir alle nicht so Recht wussten, worauf der Prüfer hinaus wollte. Aber in allem waren die Runden gut, auch wenn der Prüfer wie in InsO z.B. sehr tief in der Marterie war. Alle haben gut argumentiert und versucht, viel zu sprechen.

Es gab auch 1-2 Fragen, wo wir alle nicht so recht wussten, worauf der Prüfer hinaus wollte. Aber in allem waren die Runden gut, auch wenn der Prüfer wie in InsO z.B. sehr tief in der Marterie war. Alle haben gut argumentiert und versucht viel zu sprechen.

Falls der Prüfer gemerkt hat, dass man die Lösung wusste, hat er das Wort weitergegeben.

Ich habe jede Runde gekämpft. Die ersten 2 Runden liefen bei mir wirklich gut. Ich habe den Fall in AO mit dem Abrechnungsbescheid SZ auch aufgelöst. Das hat mir anscheinend viele + Punkte gebracht. In der 3. und 4. Runde war mein Gefühl ok. Aber ich habe weitergkämpft. In der 5. Runde wurde ich noch ein wenig befragt, aber ich hatte das Gefühl genau so viel wie die 4,16 Kandidatin. Ab der 6. Runde kam nur eine Frage zu mir.

Nach jeweils 2 Runden hatten wir ca. 10-15 min. Pause. Wir haben uns alle Mut zugesprochen (vor allem wir beide mit 4,5) und immer wieder gesagt, dass wir es als Gruppe schaffen. Da ich im 2. Versuch war (schriftl. nicht bestanden) hatte ich umso mehr Angst wieder zu versagen. Habt keine Angst, ihr schafft das. Glaubt bitte an euch und das Wichtigste ist, wirklich positiv in die Prüfung zu gehen. Nicht schon mit einem schlechten Gefühl. Das war leider bei der Kollegin so. Sie hatte von Anfang an ein schlechtes Gefühl. Wir haben ihr immer gut zugesprochen. Leider hat sie es nicht geschafft.

Seid stolz auf euch, dass ihr es bis hierhin geschafft habt. Glaubt an euch und kämpft!