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Mündliche Steuerberaterprüfung - 02.03.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 02.03.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

02.03.2023

Bundesland:Bayern
Prüfungsort:München
Prüfungsdatum:02.03.2023
Beginn / Ende der Prüfung:8:15 Uhr - 12:30 Uhr
Prüfungskommission:-

 

Prüfungskommission

 NamePrüfungsgebiet
VorsitzendeFrau ÖtvösAbgabenordnung
2. PrüferHerr ScholbeckErtragsteuer
3. Prüfer-Zivilrecht
4. Prüfer-BerufR/StBerG
5. Prüfer-USt
6. Prüfer-IStR

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Steuerfachwirtin3,66bestanden
2Studium4,00bestanden
3Studium4,33bestanden
4-4,33bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1AOVerbindliche Zusage nach einer Außenprüfung
2ESt

Abgrenzung Herstellungskosten/ Erhaltungsaufwendungen bei Vermietungen

3BilStBilanzierung von Gewinnansprüchen aus einer PersG

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:-Prüfungsgebiet:BerufsR/ StBerG

Inhalt der Prüfung: 

  • Welche Berufspflichten hat der StB? Diese mussten auch jeweils näher erlautert werden mit Hilfe der BO.
  • In welchen Bereichen darf der StB tätig werden?
  • Welche Gebührenarten gibt es?
  • Auf welcher Basis erfolgt die Abrechnung?
  • Was ist der Mittelwert bzw. was versteht man hierunter?
  • Div. weitere oberflächliche Fragen zur StBVV
  • §57 StBerG
  • §3 StBerG
  • §4 StBerG
  • §9 StBerG
  • §33 StBerG
  • §64 StBErG
  • StBVV
  • Berufsordnung

 

  • Ein kurzer FAll wurde erläutert:
    Natürliche Person ist zu 75% an einer GmbH beteiligt. Diese wurde mit einem Darlehen finanziert und zahlt hierfür Zinsen. Nun erhält er eine Gewinnausschüttung. Wie wird diese versteuert in Bezug auf die KapESt bzw. wie ist dieser Sachverhalt zu würdigen? (Erläuterung zur Abgeltungswirkung, TEV, Werbungskosten)
  • §20 EStG
  • §43 EstG

 

  • Was hat sich mit dem 01.01.2023 alles steuerrechtlich geändert?
    Hier wurde dann vor allem die PV-Anlage ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich erläutert. §3 Nr. 72 EstG

 

2. Fragerunde

Prüfer:-Prüfungsgebiet:USt

Inhalt der Prüfung: 

  • Ein Unternehmer kauft bei einem Lederwaren-Händler einen Gutschein für 100€ und gibt diesen dann an seinem Mitarbeiter weiter. Der Mitarbeiter kauft bereits nach wenigen Tagen ein Lederartikel für insgesamt 150€ (und gibt den Gutschein i.H.v. 100€ entgegen)
  • Wie ist diese Sachverhalt umsatzsteuerrechtlich zu würdigen?
  • Div. Erläuterung zu Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen, Steuerentstehungen, BMG, VorSt
  • §3 (13)-(15) UStG
  • §10 (1) S.6 UStG

 

  • Wie wird die USt-ID beantragt?
  • Warum bzw. für was benötigt man die USt-ID?
  • Wo im Gesetz geregelt?
  • § 27a UStG

 

3. Fragerunde

Prüfer:-Prüfungsgebiet:Zivilrecht

Inhalt der Prüfung: 

  • Corona-Maßnahmen sind nun meist alle abgelaufen, jedoch gibt es noch einen großen Ausläufer, der die StB derzeit schwer beschäftigt.
    • Corona-Überbrückungshilfen & deren Schlussabrechnungen
      Wie viele Überbrückungshilfen gibt es?
      Welche Funktionen hat der StB hierbei? (Wollte hierbei auch auf den "Antrag prüfender Dritte" hinaus)
  • Was ist das HGB?
  • Wann kommt es zur Anwendungen?
  • Wer sind Kaufmänner? (Hierbei wurden div. Formen erläutert und die entsprechenden Wirkungen der Handelsregistereintragungen vor allem gefragt)
  • Div. Fragen zu Firma, Handelsregister, Handelsgeschäfte (Standardfragen mit Fachwörter)

 

  • § 1 HGB
  • § 2 HGB
  • § 6 HGB
  • § 8 HGB
  • § 15 HGB
  • § 17 HGB
  • § 48 HGB

 

  • Bank erteilt einen Angestellten einer Zweigniederlassung Prokura. Dieser kauft bei einem Autohändler einen PKW. Der PKW-Verkäufer verlangt nun von der Bank den Kaufpreis. Diverse Fallszenarien durchgesprochen.
    Welche Arten von Vollmachten gibt es? Grundlegende Fragen zum Kaufvertrag und Willenserklärungen, Verpflichtung- und Verfügungsgeschäft
  • § 433 BGB
  • §164 HGB

4. Fragerunde

Prüfer:Herr ScholbeckPrüfungsgebiet:Ertragsteuer

Inhalt der Prüfung: 

  • Erläuterung Fall: Mandant kommt zu Ihnen und fragt um steuerliche Beratung. Er dreht eigene YouTube-Videos mit unterhaltendem Zweck und setzt diese meist aufwendig in Szene. Er hinterlegt die Videos oft mit selbst produzierter/geschriebener und zusammengeschnittener Musik. Die Arbeiten erledigt er in seiner Wohnung in München. Ebenfalls erhält der Stpfl. oft Produkte von Herstellern, von diesen er professionelle Produktfotos erstellen sollte. Diese Produkte bewirbt er über seine YouTube-Videos und schreibt darüber Produktrezessionen. Die Plattform zahlt ihm mtl. 1.000 - 10.000€ pro Post.
  • Sind diese Einkünfte steuerbar?
    • Hier wurde detailliert über die Abgrenzung der entsprechenden Einkünfte diskutiert, leider kam hierbei kein eindeutiges Ergebnis hervor.
  • Abgrenzung gewerblichen EK/ selbstständige EK/ nichtselbstständige EK
  • § 15 EStG
  • § 18 EStG
  • § 19 EStG

 

  • Zuletzt wurde noch gefragt, warum die Abgrenzung so wichtig ist.
    • Hier wurden vor allem auf die Gewerbesteuerpflicht und die Buchführungspflicht bei gewerblichen Einkünften eingegangen.
  • Kann die Gewerbesteuer evtl. wieder angerechnet werden?
  • Woher weiß ich, wo GewSt abzuführen ist? Wo ist die Betriebsstätte geregelt?
  • § 12 AO
  • § 140/141 AO
  • § 238 HGB
  • § 35 EStG

 

5. Fragerunde

Prüfer:-Prüfungsgebiet:IStR

Inhalt der Prüfung: 

Fall:

  • A wohnt in einem Haus in Quatar und besitzt dort Ölquellen. Ebenso hat er dort Frau und Kind. Er besucht regelmäßig seine Freundin mit Kind in deren Eigentumswohnung in München. Leider muss er jedoch immer den Schlüssel zunächst bei deren Mutter holen, um die Wohnung in München betreten zu können. Mit Quatar besteht kein DBA lt. Prüfer.
  • Hierzu wurden Fragen zu unbeschränkt, beschränkter Steuerpflicht und Ansässigkeit gestellt. Fragen zu DBA, vorallem Ansässigkeit und entsprechender Vorgehensweise bei Sachverhalt mit DBA (Anwendung, Ansässigkeit, Verteilung, Vermeidung) § 1 ff. EStG

Fall:

  • A ist Kommanditist bei der Y-GmbH& Co.KG , deren Gesellschaftszweck die Vermietung darstellt. Welche Einkünfte?
    • Abfärbetheorie § 15(3) EStG (wurde genauer erläutert)
  • Wie erfolgt eine "Entfärbung"? (sollte detailliert dargestellt werden)
  • § 15 EStG
  • § 21 EstG

 

6. Fragerunde

Prüfer:Frau ÖtvösPrüfungsgebiet:Abgabenordnung

Inhalt der Prüfung: 

Nach der 5. Runde wurde die mündliche Prüfung abgebrochen, sodass keine 6. Prüfungsrunde mehr stattfand.

 

Persönliches Statement

Wir wurden pünktlich um 08:00 Uhr in Empfang genommen. Nach einer kurzen Begrüßung und Erklärungen zum Tagesablauf, wurden wir in 2 Gruppen eingeteilt (eine Gruppe durfte im EG bleiben, die andere Gruppe wurde in das UG geführt).

Daraufhin wurden wir im 10-minütigen-Takt in den videoüberwachten Raum gebracht, um unsere Kurzvorträge vorzubereiten. Die Betreuerin der Steuerberaterkammer holten uns jeweils nach 30 min. Vorbereitungszeit aus dem Raum und führten und zur Prüfungskommission.

Während dem Kurzvortrag schrieben die meisten Prüfer/innen Notizen auf, sodass diese kaum Augenkontakt suchten bzw. nicht aufsahen. Es waren auch keine großen Mimik/Emotionen im Gesicht dieser erkennbar. Nach dem Vortrag und einer kurzen Pause (5-10 min.) begann die erste Prüfungsrunde. Während dieser war noch eine deutliche nervöse bzw. angespannte Stimmung sowohl bei den Prüflingen sowie den Prüfern bemerkbar. Diese sank jedoch deutlich nach den ersten beiden Runden.

Zwischen der 2. und 3. Runde bzw. der 4. und 5. Runde waren jeweils ca. 15 - 20 min. Pause. Erwähnenswert ist jedoch noch, dass die Prüfung bereits nach der 5. Runden gegen 12:15 Uhr von der Prüfungsvorsitzenden "abgebrochen" wurde. Nach kurzer Unsicherheit bei uns Prüflingen, wurde wir nach einer weiteren kurzen Pause wieder in den Prüfraum zurück geholt. Bei der Übergabe der Bescheinigung wurde uns dann mitgeteilt, dass bereits zur 5. Runden feststand, dass wir alle Bestanden hätte, sodass aus Sicht der Prüfer keine weitere 6. Prüfungsrunde mehr notwendig wäre.

Auf jeden Fall sehr nette, freundliche Prüfungskommission, die auf Bestehen geprüft hat.