ZU DEN KURSEN!

Mündliche Steuerberaterprüfung - 21.03.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 21.03.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

21.03.2023

Bundesland:Bayern
Prüfungsort:München
Prüfungsdatum:21.03.2023
Beginn / Ende der Prüfung:08:15 Uhr - 12:40 Uhr
Prüfungskommission:-

 

Prüfungskommission

 NameBerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. PrüferHerr Hruschka -Alles / aktuelles
2. PrüferHerr ZimmermannFinanzverwaltungUSt
3. PrüferHerr FuchsWirtschaftBGB
4. PrüferFrau von Metternich -Berufsrecht
5. PrüferFrau Fett -ErbSt
6. PrüferFrau - -ESt

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1BWL4,16bestanden
2-4,16bestanden
3-4,33bestanden
4-3,66bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1EStDas häusliche Arbeitszimmer bei Selbständigen
2BilStSteuerliche Wahlrechte (Möglichkeiten und Änderungsmöglichkeiten)
3AOZahlungsverjährung im Steuerrecht

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Frau -Prüfungsgebiet:ErbSt

Inhalt der Prüfung: 

Es wurde ein langer Sachverhalt in Bezug auf ein Vermächtnis geschildert:

  • Mutter und Vater (nicht verheiratet, getrennt lebend) haben einen gemeinsamen Sohn (16 Jahre im Jahr 2023)
    • 2021 stirbt Vater -> Alleinerbin durch Testament ist Lebensgefährtin L
    • Sohn erhält Bild (als Vermächtnis), Wert 50.000 €
    • Bild war im Betriebsvermögen seiner Maklertätigkeit (wurde vor 2 Jahren aufgegeben)
    • Sohn und Mutter verkaufen das Bild in 2021 für 55.000 € (30.000 € Anzahlung in 2021 und 25.000 € Rest in 2022 nach Übergabe)
    • Pflichtteil wurde nicht geltend gemacht Mutter kommt zu StB und hat folgende Fragen:
    • Muss Sohn steuerlich etwas beachten?

 

  • Schema zur ErbSt-Pflicht
    • Ist der Sohn zu dieser Zeit handlungsfähig bzw. geschäftsfähig?
    • Muss der Sohn eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?
    • Hat der Sohn Anzeigepflichten?
    • Was ist dann noch ertragsteuerlich zu beachten?

 

2. Fragerunde

Prüfer:Herr ZimmermannPrüfungsgebiet:USt

Inhalt der Prüfung: 

  • Themengebiete: Kleinunternehmer, Vorsteuerabzug unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis, Differenzbesteuerung (§ 19 UStG § 14c UStG § 15 UStG § 25a UStG)
  • Autohändler stellt Rechnungen ohne USt-Ausweis. Was könnte hier der Grund dafür sein?
    Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG:
    • alles zu Kleinunternehmerregelung durchgeprüft (Grenzen, Tatbestandsmerkmale)
  • Hochrechnung der Umsätze, wenn Unternehmen erst im Laufe des Jahres gegründet wurde
  • Differenzbesteuerung nach § 25a UStG:
    • Tatbestandsmerkmale durchgegangen aus Abs. 1
    • Bemessungsgrundlage
    • innergem. Lieferung ist möglich

3. Fragerunde

Prüfer:Herr FuchsPrüfungsgebiet:BGB/HGB

Inhalt der Prüfung: 

1. Sachverhalt: Ausschlagung Erbe

Sachverhalt: Zwei Damen haben geerbt. Eine davon hat am 10.03. davon erfahren und die andere am 15.03. (diese wohnt in Portugal). Beide möchten die Erbschaft nicht annehmen.

  • Ausschlagung in § 1942 BGB geregelt
  • Frist nach § 1944 BGB (Achtung bei Aufenthalt im Ausland längere Frist vorgesehen)
  • Form nach § 1945 BGB durchgegangen

2. Sachverhalt: Vereinsrecht §§ 21 ff. BGB

zivilrechtliche Gründung eines Vereins:

  • Gründung (Anzahl Mindestmitglieder etc.)
  • Gründungsversammlung (Protokoll ist anzufertigen)
  • Vorstandschaft wählen
  • Registereintragung

3. Sachverhalt: Prokura §§ 48 ff. HGB

Gesellschafter einer GmbH möchte Herrn Maier eine Prokura erteilen. Ist dies möglich?

 

4. Fragerunde

Prüfer:Frau -Prüfungsgebiet:ESt

Inhalt der Prüfung: 

1. Sachverhalt: (§ 49 EStG § 20 EStG § 50c EStG § 44b EStG)

Mandant wohnt in Österreich. Er hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Er hat eine Spareinlage bei einer Münchner Bank und erhält daraus Zinsen. Es wurde Kapitalertragsteuer einbehalten und diese möchte er zurückhaben. Ist dies möglich?

  • Prüfung beschränkte Steuerpflicht - § 49 Abs. 1 Nr. 5c) EStG ist nicht einschlägig
  • § 50c Abs. 3 EStG keine Anwendung, da keine beschränkte Steuerpflicht vorliegt
  • Prüfung § 44b Abs. 5 EStG
    • Sachverhalt wurde nicht ganz aufgelöst

2. Sachverhalt: (§ 15 EStG § 16 EStG § 49 EStG)

Steuerpflichtiger betreibt Hotel in Stuttgart. Zum 01.10.01 wird Hotel im Ganzen verpachtet und er zieht in die USA. Im Jahr 03 Verkauf mit Gewinn. Wie ist der Sachverhalt zu behandeln?

  • § 16 Abs. 3b EStG: Betriebsverpachtung im Ganzen (es lag keine Aufgabeerklärung vor)
  • Er ist nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland
  • Prüfung diverser Nummern im § 49 Abs. 1 EStG
    • Sachverhalt wurde nicht aufgeklärt

 

5. Fragerunde

Prüfer:Frau von MetternichPrüfungsgebiet:Berufsrecht

Inhalt der Prüfung: 

Jeder Prüfling sollte eine Berufspflicht mit Beispiel nennen § 57 StBerG.

  • Unabhängigkeit
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Gewissenhaftigkeit
  • Verschwiegenheit
  • Verzicht auf berufswidrige Werbung

Welche Gebiete darf ein Steuerberater beraten?

  • Steuerrecht (alle Steuergesetze z.B. EStG, ErbStG)
  • Verfahrensrecht (AO)
  • Wirtschaftsrecht (HGB)
  • Rechnungswesen (Bilanzsteuerrecht)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

Was ist das Leitbild des Steuerberaters?

 

6. Fragerunde

Prüfer:Herr HruschkaPrüfungsgebiet:Aktuelles, UmwStG

Inhalt der Prüfung: 

Aktuelles:

Einstieg in die Runde: Heute Morgen gab es eine Schlagzeile in der Süddeutschen Zeitung -> Vorgehen der Bundesregierung gegen die Steuertricks der Großkonzerne Folgende Meinungen wurden von den Prüflingen eingebracht:

  • aggressive Steuerplanung
  • Sicherstellung der Besteuerung in Deutschland
  • Grenzüberschreitende Steuergestaltung nach § 138d ff. AO (DAC7 Richtlinie)
  • BEPS von OECD
  • Pillar 1 und Pillar 2 mit Definitionen

Sachverhalt: EU wird in GmbH umgewandelt durch Gesamtrechtsnachfolge.

  • § 1 UmwG durchgegangen
  • Tatbestandsmerkmale von § 20 UmwStG durchgeprüft
  • Bewertung mit gemeinem Wert, Buchwert oder anderen Wert möglich
  • Voraussetzungen für Buchwertansatz

 

Persönliches Statement

Die Damen der Steuerberaterkammer, die uns in Empfang genommen haben, waren sehr freundlich und haben versucht, uns die erste Anspannung zu nehmen.

Um 08:15 Uhr ging es mit den Vorträgen los und wir wurden in zeitlichen Abständen zur Vorbereitung des Vortrags in den Prüfungsraum gebracht. Nach den Vorträgen ging es mit den Prüfungsrunden weiter. Die Prüfungskommission hat einen netten Eindruck gemacht und wir Prüflinge wurden relativ gleich viel befragt.

Am Ende wurden wir dann alle gemeinsam wieder in den Prüfungsraum gerufen. Der Prüfungsvorsitzende hat dann noch ein paar Worte an uns gerichtet und uns die Urkunden überreicht.

Viel Erfolg! Ihr schafft das!!!! :-)