Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 12.04.2024

Mündliche Steuerberaterprüfung

12.04.2024

Bundesland:Bayern
Prüfungsort:München
Prüfungsdatum:12.04.2024
Beginn / Ende der Prüfung:Beginn: 08.00 Uhr; Ende: 13.00 Uhr
Ladung zur mdl. Prüfung erhalten am:-

Prüfungskommission

Prüfer Name BerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. Prüfer Wolfgang Kriegbaum   
2. Prüfer Erwin Günter Kettl   
3. Prüfer    
4. Prüfer    
5. Prüfer    
6. Prüfer    

Prüfungskandidaten 

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1?3,66Bestanden
2?4,16Bestanden
3?4,33Bestanden
4?4,33Bestanden

Kurzvortrag

Nr.PrüfungsgebietThemaSo oft gewählt:
1-Die fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei
vermieteten Immobilien
0 mal
2-Prokura2 mal 
3-Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 110 AO2 mal 

Fragerunden

1. Fragerunde

Name des Prüfers:-
Prüfungsgebiet:BilStR
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Fall: Neuer Mandant kommt in die Kanzlei. Er ist Gesellschafter einer GmbH und will dass wir den JA erstellen. Weitere Angaben zu Umsatzerlösen, Mitarbeiteranzahl und Bilanzsumme.

Was müssen Sie bei einem neuen Mandanten beachten? Welche Unterlagen brauchen Sie? Welche Pflichten bestehen als Stb.? Indentifizierung, GWG, Transparenzregister, Interessenskonflikt, etc.

Einordnung Größenklassen. Hier war unsere Meinung zunächst Mittelgroße Kapitalgesellschaft. Da hier aber die Größenklassen (auch schon für 2023 rückwirkend) angepasst werden sollen (EU-weit), war es dann eine kleine
Kapitalgesellschaft.

Danach ging es im Wesentlichen um die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (Bestandteile Jahresabschluss, Prüfungspflicht?, Offenlegungspflicht?,...) Angenehme Runde. Fairer, freundlicher Prüfer mit fairen Fragen.

2. Fragerunde

Name des Prüfers:-
Prüfungsgebiet:ErbSt
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

  • Fall: Ehepaar (Zugewinngemeinschaft) mit Berliner Testament. 3 Kinder, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Ehemann stribt und vererbt im Wesentlichen Betriebsvermögen (ca. 80 Mio. €). Ehefrau ist mittellos. Fragen zum Berliner Testament § 2269.
  • Wie funktioniert das? Wie hoch ist der Pflichtteil der Söhne? Wie können sie diesen geltend machen?Berechnung gesetzlicher Erbteil notwendig. Was wäre, wenn die Söhne den Pflichtteil einfordern? 
  • Was wäre, wenn sie ihn zunächst nicht einfordern, der Steuerbescheid (ErbSt) ergeht und sie ihn dann doch noch einfordern? => rückwirkendes Ereignis § 175 AO.
  • Was ist das? Kurz KV angesprochen. Erweiterung Fall: Söhne haben Pflichtteil nicht eingefordert. Ein Sohn stribt. Seine Tochter erbt eine vermietete Immobilie und den Pflichtteilsanspruch (lt. Prüfer ca. 6.66 Mio. €).
  • Wie ist der Pflichtteilsanspruch nun zu behandeln? => Erbstl. Schema durchgegangen. Der Vorgang würde Erbschaftsteuer auslösen bei der Tochter. Steuerklassen und ungfähr entstehende Steuerhöhe angesprochen.
  • Wie könnte man das im Voraus verhindern? => Gestaltung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Freibeträge der Söhne ausnützen, statt Berliner Testament.

Im Großen und Ganzen auch eine machbare Runde. Teilweise wussten wir aber nicht so Recht, wie der Pflichtteilsanspruch dann bei der Tochter behandelt wird. Man konnte hier aber trotzdem mit Grundlagenwissen gut punkten.

 

3. Fragerunde

Name des Prüfers:-
Prüfungsgebiet:ZivR
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Fall: 10-Jähriger geht zu einer Musikschule und schließt einen Vertrag über Gitarrenunterricht für ca. 100 € ab. Er gibt die Kontodaten von seinem Vater an, der davon nichts weiß.

  • Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Taschengeldparagraph, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters angesprochen. Kein Geschäft, bei dem der Sohn nur einen rechtlichen Vorteil erhält. Wirksamkeit hängt von Genehmigung Vater ab. Schwebend unwirksam.
  • Falls Vater nicht genehmigt? => Herausgabeanspruch ggü. der Musikschule für das Geld (als Rechtsgrundlage wurde der § 812 BGB genannt - aber nicht aufgelöst, ob das richtig war)

Neuer Fall: Mandant kommt in unsere Kanzlei und will neue Gesellschaft gründen. OHG oder GbR? Unterschiede angesprochen (gemeinschaftl. Vertretung bei OHG).

Danach ging es um die GbR und die Änderungen durch MoPeG (Rechtsfähigkeit kraft Gesetz, Abweichender Sitz, Abschaffung Gesamthandsvermögen, eGbR, Eintragung wann notwendig?,...)

Machbare Runde und Grundlagenwissen - insbesondere, wenn man sich mit MoPeg auseinandergesetzt hat. Mit Abstand die kürzeste Runde.

 

4. Fragerunde

Name des Prüfers:-
Prüfungsgebiet:ESt
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

 

Zunächst wurden einige Begrifflichkeiten abgefragt: Korrespondenzprinzip, objektives und subjektives Nettoprinzip, Gesetzmäßigkeit der AO Was ist "dry income"?

  • Ich kannte den Begriff nicht. War wohl zuletzt sehr präsent in der Literatur. Dry Income liegen wohl vor, wenn jemand Einkommensteuer auf den Wert von erhaltenen Unternehmensanteile zahlen muss, obwohl dafür keine liquiden Mittel erhalten wurden.
  • Im weiteren Verlauf ging es dann um das Zukunftsfinanzierungsgesetz und die damit verbundenen Änderungen bei den Mitarbeiterbeteiligungen. Es wurde intensiv der § 19a EStG durchgeprüft. Wann werden Mitarbeiter beteiligungen besteuert? Voraussetzungen? § 19a Abs. 3 und Abs. 4 Der erste Teil war angenehm.
  • Bei den Mitarbeiterbeteiligungen kannten wir uns alle nicht so gut aus, weswegen die Runde etwas zäh war und wir unsicher im § 19a "rumgestochert" haben. Der Prüfer war aber sehr nett und hat auch etwas geholfen.

5. Fragerunde

Name des Prüfers:Erwin Günter Kettl
Prüfungsgebiet:BerR
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Fragen zur StbVV.

  • Wie rechne ich eine Beratungsleistung bei einer Außenprüfung ab? => Zeitgebür. Wie hoch ist diese? § 13 StbVV
  • Kann ich auch eine höhere Gebühr abrechnen? => § 4 StbVV
  • Darf der Steuerberater den Mandanten auch bei Steuerhinterziehung vertreten? Wo ist das geregelt? => § 392 AO
  • Neukauf Kanzlei. Wir sollten uns entscheiden, ob wir lieber eine GmbH oder eine Einzelkanzlei gründen würden. Anschließend sollten wir das begründen (Vor- und Nachteile).
  • => GmbH: Insbesondere Haftungsvorteil, Keine Abschreibung - wirkt sich erst bei Verkauf steuermindernd aus.
  • => Einzelpraxis: Weniger Gründungsaufwand, Keine Bilanzierungspflichten, Abschreibung über 3-5 Jahre (lt. Rechtsprechung)
  • Netter, sympatischer Prüfer. Angenehme Prüfungsrunde.

 

6. Fragerunde

Name des Prüfers:Wolfgang Kriegbaum
Prüfungsgebiet:USt
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Fall:

  • Mandant organisiert Ski Ausflüge in die Schweiz. Komplettpaket (Reise, Hotel, Skikurs, etc.). Er dachte, seine Umsätze sind steuerfrei. Wie beurteilen Sie die Situation? Es ging die ganze Runde um die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG (Grundsystematik, Reisevorleistungen, BMG, Steuerbefreiung, Vorsteuerabzug, etc.).
  • Wir waren aber nicht immer ganz sicher, worauf der Prüfungsvorsitzende hinaus wollte. Abwandlung Fall: Ein Mitarbeiter kauft Brezn und Kaffee für die Reiseteilnehmer. Diese zahlen dafür aber nichts extra. Wie ist das ustl. zu behandeln? Hier war wohl allgemein die Frage, ob das überhaupt in das Reisepaket fällt oder als separate Lieferung zu beurteilen ist (Einheitlichkeit der Leistung, etc.)
  • Unsere Antworten haben den Prüfungsvorsitzenden wohl eher nicht so zufriedengestellt. Er hat die Runde dann (ich glaube etwas entäuscht) abgebrochen. Vom Gefühl her, die schwierigste Runde. Die Grundsystematik bei der Besteuerung von Reiseleistungen kennt man zwar. Es wurden dann teilweise aber auch detaillierter.

 

Meine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

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Meine Tipps für zukünftige Prüflinge

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Persönliches Statement / Gesamteindruck / sonstige Anmerkungen zur Prüfung 

Die im Vorlauf herrschende Aufregung und Nervosität verringert sich deutlich sobald man die Steuerberaterkammer betritt. Man kann bereits um 7:30 rein und in einem Aufenthaltsraum warten bis es um 8 Uhr losgeht. Fr. Dinh und Fr. Cohnen sorgen hier mit ausführlichen Erklärungen für einen reibungslosen Ablauf der Prüfung. Hier dürften sich alle noch offenen Fragen zum Prüfungsablauf klären.

Die Vortragsthemen waren aus meiner Sicht jetzt nicht unbedingt optimal. Wenn man aber davor einige Vorträge geübt hat, ist man wohl in der Lage, auch mit (zunächst) eher unbekannten Vortragsthemen einen soliden Vortrag zusammenzubringen (Der § 110 AO gibt beispielsweise nicht so viel Gesetzestext her - mit Beispielen kann man sich hier aber trotzdem ganz gut weiterhelfen). Vom Gefühl her wurden wir alle ungefähr gleich viel gefragt - gegen Ende (5. und 6. Runde) evtl. die beiden 4,33 etwas mehr. Die Sitzreihenfolge war die Reihenfolge, in der wir die Vorträge gehalten haben. Die Prüfer waren alle sehr freundlich und haben einem auch immer wieder mal weitergeholfen, wenn man mit einer Frage nicht so viel anfangen konnte.

Insgesamt würde ich die Atmosphäre im Prüfungsraum als sehr angenehm beschreiben. Zwischenzeitlich wurde auch mal gelacht. Mein Tipp zu den Fragerunden wäre, sich viel Notizen zu machen. Den beschriebenen Sachverhalt schreibt man sich ja sowieso auf. Wenn man dann schon einiges dazu weiß, kann man sich das "auf Vorrat" aufschreiben, während andere Prüflinge gefragt werden. So konnte ich mir immer schon ein paar Stichpunkte zu einzelnen Themen aufschreiben - auch, wenn dann nicht immer alles relevant war.

Kein Prüfer will einem etwas böses. Meiner Meinung nach, geht es vor allem auch darum, wie man auftritt, kommuniziert und an einem Sachverhalt herangeht. Alles, was (neben dem vorhandenen Wissen) eben auch in einem Mandantengespräch wichtig wäre. Gute Vorbereitung zahlt sich auf jeden Fall aus! Im Endeffekt muss man ja auch nicht alles wissen, um hier zubestehen. Und, wenn mans soweit geschafft hat, dann weiß man auch schon sehr sehr viel!

Allen viel Erfolg! Ihr packt das!