Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 18.03.2024

Mündliche Steuerberaterprüfung

18.03.2024

Bundesland:Bayern
Prüfungsort:München
Prüfungsdatum:18.03.2024
Beginn / Ende der Prüfung:Beginn: 08.15 Uhr; Ende: 13.05 Uhr
Ladung zur mdl. Prüfung erhalten am:04.01.2024

Prüfungskommission

Prüfer Name BerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. Prüfer   Herr Christoph Hütt   Finanzverwaltung (im Ruhestand)   Berufsrecht / AO
2. Prüfer   Frau Ulrike Wolff-Seeger Finanzverwaltung   Internationales Steuerrecht / AO 
3. Prüfer   Herr Hermann Högn Jurist Zivilrecht 
4. Prüfer   Herr Jürgen Stalla Jurist   FGO, Stafrecht, AO 
5. Prüfer   Josef Wuddi Jurist   Bilanzierung, HGB, Ertragsteuern 
6. Prüfer   Herr Markus Storath   Finanzverwaltung Grundsteuer   Grundsteuer

Prüfungskandidaten 

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1 Master (LL.M.)3,83Bestanden
2 Bachelor4,5Bestanden
3 Steuerfachwirt3,33Bestanden
4 Master of Taxation4,16Bestanden

Kurzvortrag

Nr.PrüfungsgebietThemaSo oft gewählt:
1 Abgabenordnung Aufteilung der Gesamtschuld nach § 268 ff. AO1 mal
2 ErbstG / BewG Kunst in der Erbschaft- und Schenkungsteuer1 mal 
3 Bilanzierung Ansatz und Bewertung von unverzinslichen  Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz2 mal 

Fragerunden

1. Fragerunde

Name des Prüfers:  Herr Hütt
Prüfungsgebiet:  Berufsrecht / AO
Dauer der Prüfungsrunde:  alle Fragerunden waren ca. gleich lang

Ablauf der Fragerunde:

  • Aus welchen Gesetzen ergibt sich das Berufsrecht? (StBerG, StBVV, BOStB, DVStB)
  • Sinn & Zweck Berufsrecht (Schutz für Rechtssuchende & des Steuerberaters selbst → siehe Haftpflicht)
  • Alle Berufspflichten nennen und erläutern → Wo genauer geregelt? (BOStB von BStBK), Erläuterung der
  • Gewissenhaftigkeit (Fristenkontrollbuch und Spezialkenntnisse bei Auftragsannahmen)
  • Fortbildungspflicht im Rahmen Gewissenhaftigkeit → Was muss StB kennen?  (DStR → Warum? → Organ BStBK;
  • BFH-Urteile → wo veröffentlicht? → Bundessteuerblatt)
  • Vereinbare Tätigkeiten § 33 StBerG
  • Unterschied unbeschränkte und beschränkte Hilfeleistung im Steuerrecht (mit Beispiel Hilfeleistung nahe Angehörige)
  • Nebentätigkeiten? (Prüfer wollte Testamentsvollstrecker hören)
  • Wie Tätigkeit als Testamentsvollstrecker abrechnen? (nach BGB, nicht StBVV)
  • Wie und welche Daten gelangen elektronisch an das FA? (Elterngeld, ALG, Krankenkasse, LSt-Bescheinigungen)
  • Prüfer wollte hier auf DAC-7 RL EU und das Plattformensteuertransparenzgesetz raus → Sinn & Zweck? Welche Maßnahmen? 
  • Auch genannt DAC 8 (Meldepflicht Kryptowährungen)

 Die Prüflinge wurden bei nahezu allen Fragen und Runden in derselben Reihenfolge gefragt.

2. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Ulrike Wolff-Seeger
Prüfungsgebiet:Internationales Steuerrecht / AO
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

  • Inländischer Steuerpflichtiger, der Darlehen aus Ausland erhält (Beteiligungsverhältnis); Stpfl. zahlt Zinsen →
  • Was fällt Ihnen dazu ein? An welche Normen denken Sie?
  • Unterscheidung welche Art von Beteiligung (PersG/KapG) → Warum wichtig?
  • Ggf. vGa / TEV / § 1 AStG (je nach Beteiligung)
  • Unterschiede vGA & § 1 AStG (maßgebliche Beteiligungshöhe, etc.)
  • Zinsschranke § 4h EStG: 
    • Sinn & Zweck (Gewinne verlagern/absaugen ins Ausland) 
    • Allg. Ermittlung Zinsschranke
    • Was ist EBITDA? Wie berechnet sich?
    • Was fällt Ihnen dazu noch ein? 
      (z. B. Freigrenze 3 Mio € → betrifft daher meist nur Konzerne und Mittelstand)

 

  • Änderungen in AO aufgrund DAC-7-RL in Bezug auf Außenprüfung?
    • Mitwirkungspflicht § 153 AO 
    • Ablaufhemmung § 171 (4) AO 
    • Was sind Ablaufhemmungen generell? 
    • Neuerungen im § 171 (4) AO? Verlängert sich die Frist in § 171 (4) AO? (Ja, bei Amtshilfeersuchen oder Verschiebung Prüfungsbeginn durch Stpfl.)
    • Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen § 200a AO 
    • Sinn & Zweck? (Mdt. zur Mitwirkung/Erfüllung Pflichten bringen) 
    • Hat das Auswirkung auf Ablaufhemmung? (Ja, § 200a (4) AO)
    • Wie kann man sich dagegen wehren? (Muss erst angedroht werden, ggf. mit Einspruch wehren) 

Die Prüflinge wurden bei nahezu allen Fragen und Runden in derselben Reihenfolge gefragt.

 

3. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Högn
Prüfungsgebiet:Zivilrecht
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

  • Was ist Rechtsfähigkeit & wo geregelt? (A: Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein; § 1 BGB für natürliche Personen; ab Vollendung der Geburt bis zum Tod; bei juristischen Personen ab Eintragung im HR bis zur Löschung im HR)
  • Was ist Privatautonomie? Vertragsfreiheiten (Formfreiheit, Inhaltsfreiheit)
    Formfreiheit was bedeutet das? Möglichkeit Schrift-, Text-, elektronische Form und notarielle Beurkundung und Beglaubigung.

 

  • Fall: 6-jähriges Kind kauft Gummibärchen und nimmt sich dafür 1€ von seiner Mutter (Mutter ist aber dagegen)
    • § 104 BGB: Willenserklärung nichtig
    • Herausgabeanspruch § 812 BGB

 

  •  Fall: 14-Jähriger will sich Handy kaufen. Vater hat Steuerkanzlei. Kind legt dem Vater den Bestellschein in Unterschriftsmappe & Vater unterschreibt ohne Bestellung zu prüfen.
    • Zwischen wem Vertrag entstanden?
    • Inhaltsirrtum
    • Anfechtung
    • Schadensersatz § 122 BGB (Vertrauensschaden; sind hier Lieferkosten des Herstellers an Vater)
    • Wirkung Anfechtung § 142 BGB

 

  • Fall: alleinerziehende Mutter, 6-jähriges Kind, 8-jähriges Kind; Kinder werfen Spielzeug aus dem Fenster um 6 Uhr morgens, während die Mutter schläft, und beschädigen parkendes Auto; Schaden 15.000 EUR.
    • § 828 BGB für Kinder, für Mutter Haftung des Aufsichtspflichtigen § 832 BGB

Die Prüflinge wurden bei nahezu allen Fragen und Runden in derselben Reihenfolge gefragt

 

4. Fragerunde

Name des Prüfers: Herr Stalla
Prüfungsgebiet: FGO, Stafrecht, AO
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

  • Wie viele Finanzgerichte gibt es in Bayern und wo? (Nürnberg, München mit Außenstelle Augsburg)
  • Wer entscheidet? (Richter im Senat)
  • Was ist ein Senat?
  • Aus was besteht Senat bzw. wie viele Richter werden benötigt? (§ 5 FGO)
  • Einzelrichterentscheidung möglich § 6 FGO
  • Wann kann noch einzelner Richter entscheiden? (konsentierter Richter, oder so ähnlich, d.h. im Vornherein von beiden Parteien vereinbart, dass ein Richter entscheidet)

 

  • Mandant hat italienisches Restaurant. BP ruft beim StB an und kündigt Außenprüfung an; BP will Termin für Prüfung vereinbaren: 2 Wochen oder 2 Monate
    • Was würden Sie tun? Wann würden Sie den Termin vereinbaren?
      (Rücksprache mit Mandant halten, Termin in 2 Monaten, damit genug Zeit bleibt, um Unterlagen für BP zusammenzustellen)

 

  • Bei Telefonat mit Mandant stellt sich heraus, dass er Einnahmen nicht erklärt hat (300 EUR täglich, 50 TEUR pro Jahr). Was würden Sie empfehlen?
    • Strafbefreiende Selbstanzeige 
    • VS geprüft (10 Jahre rückwirkende Berichtigung aller Erklärungen
    • wieso kann von Prüfzeitraum von 3 Jahren auf 10 Jahre verlängert werden?
    • Wie ermittelt sich die hinterzogene Steuer (versäumte Steuerbeträge aus ESt, USt und GewSt sowie
    • Hinterziehungszinsen nach §235 AO verr. mit Zins §233a AO und ggfls. Strafe Ordnungswidrigkeit)
    • Wird Fall weiter vom Betriebsprüfer betreut? (Nein, geht weiter an die Bußgeld- und Strafsachenstelle)

 

  • Wann Verfolgungs-Verjährung?
  • Verjährung lt. § 78 StGB

 

5. Fragerunde

Name des Prüfers: Herr Wuddi
Prüfungsgebiet: Bilanzierung, HGB, Ertragsteuern
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

  • Wie werden Verbindlichkeiten in Fremdwährung bilanziert? (§ 256a HGB)
  • Zusammenhang Bewertungseinheiten (§254 HGB) mit §256a HGB
  • Was sind Bewertungseinheiten? Wie funktionieren diese bei Fremdwährungsverbindlichkeiten? (gegenläufige Absicherung der Kursschwankungen)
  • Wie schließt der Mdt das Geschäft ab und wie heißt der Fachbegriff? (Saging)

 

  • Fall: 50 Jähriger hat einen Laden (Gewerbe). Immobilie ist im Betriebsvermögen. Er ist Bilanzierer. Will Betrieb aufgeben und verpachtet daher den Betrieb.
    • Einkünfte § 16 EStG sog. Betriebsverpachtung -> ist Gewinn GewSt-pflichtig A: Nein
  • Abwandlung: Mandant bekommt Ablöse 150.000 € (für Kundenstamm und Einrichtung) und verpachtet Immobilie
    • was sind funktional wesentliche BG? Liegt hier auch eine Betriebsverpachtung im Ganzen vor? (Antwort: Nein)
    • Verpachtung wäre EK nach § 21 EStG → müsste stille Reserven aufdecken 
    • Wie Vermeidung? (Gründung GmbH & Co. KG; Überführung WG) 
    • Überführung ins GHV oder SBV der GmbH & Co. KG?
    • § 6 (5) S. 2 EStG
    • Ist hierfür nur ein Notartermin notwendig? A: Grdst muss am selben Tag wie Gründung eingebracht werden. Geschieht dies einen Tag später fällt Gestaltung um (Abhilfe: Einbringung gegen Gewährung mehr MU-Anteile also Kapitalerhöhung)

 

  • In GmbH: Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (Verrechnungskonto) und unverzinslich. Wie zu bilanzieren?
    • Vollständigkeitsgebot § 246 (1) S.1 HGB
    • Bewertung mit Erfüllungsbetrag § 253 (1) S. 2 HGB
    • Um was handelt es sich bei der Unverzinslichkeit? (wäre eigtl. vE, aber da kein einlagefähiger Vermögensvorteil, doch keine vE)

6. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Storath
Prüfungsgebiet:Grundsteuer
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

  • Fall: Mandant kommt zu Ihnen und hat Grundsteuermessbescheid/ Grundstückswertbescheid erhalten. Darin wurde Garage angesetzt (Fläche 18 m²). Mdt. hat in den Nachrichten gelesen, dass man sich dagegen wehren kann. Einspruchsfrist ist aber schon abgelaufen, Bescheid ist 2 Monate alt. Was kann Mandant tun?
    • Wo sind die entsprechenden Regelungen zu finden? (BewG, GrStG 2025)
    • Erst darauf eingegangen, ob Garage in Bayern anzusetzen ist.
    • Abgrenzung Bundesmodell/bayrisches Modell
    • Wie viele Grundsteuergesetze gibt es?
    • Garage ist nicht anzusetzen
    • Mandant kann sich dagegen wehren mit Nachfeststellung/Fortschreibung oder so ähnlich § 222, § 223, § 225 BewG; zumal Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025 festgesetzt wurde und dieser Tag noch nicht eingetreten ist

 

Meine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Knoll, Examio

 

Meine Tipps für zukünftige Prüflinge

Haltet als Gruppe zusammen und motiviert euch gegenseitig, dann schafft ihr das. Lasst euch nicht entmutigen, wenn mal eine Runde schlecht läuft, die Themen des Kurzvortrags euch nicht lagen oder ihr mit einer “schlechten” Vornote in die Prüfung geht. Kämpft Runde für Runde! Jede Runde ist eine neue Chance! Bleibt auch standhaft bei eurer Meinung und lasst euch nicht verunsichern von den Reaktionen der Prüfer. Ich hatte das Gefühl, dass die Prüfer auch das testen. Kämpft bis zum Ende! Auch wenn ihr gerade nicht die richtige Antwort wisst, redet einfach und schlagt gleich im Gesetz nach. Manchmal hilft auch das Inhaltsverzeichnis des Gesetzes, um herauszufinden, welcher Paragraf gemeint sein könnte. Die Prüfer haben uns dann auf die Sprünge geholfen/in die richtige Richtung gelenkt.

 

Persönliches Statement / Gesamteindruck / sonstige Anmerkungen zur Prüfung 

Insgesamt waren die Prüfer sehr nett, es gab auch mal was zum Lachen. Nach der letzten Runde wurden wir nach draußen geschickt. Am Ende durften wir zu viert in den Prüfungsraum zurückholen. Beim Abholen hat uns Herr Wuddi schon mitgeteilt, dass wir keine Angst haben brauchen, weil in unserer Runde heute keiner durchfallen wird.