Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 26.03.2024

Mündliche Steuerberaterprüfung

26.03.2024

Bundesland:Bayern
Prüfungsort:München
Prüfungsdatum:26.03.2024
Beginn / Ende der Prüfung:Beginn: 08.00 Uhr; Ende: 13.30 Uhr
Ladung zur mdl. Prüfung erhalten am:-

Prüfungskommission

Prüfer Name BerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. Prüfer Herr Stock Finanzverwaltung  Verfahrensrecht
2. Prüfer Herr Somberg  Berufsträger/StBBerufsrecht/InsO 
3. Prüfer Herr Listl Finanzverwaltung ESt/GewSt 
4. Prüfer Herr Zimmermann Rechtsanwalt (Vermutung) Zivilrecht/Handelsrecht 
5. Prüfer Frau Samborski  Berufsträger/StBErbrecht/ErbSt/GrESt 
6. Prüfer Frau Fett Finanzverwaltung Rechtsordnung/ESt 

Prüfungskandidaten 

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Studium Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften
4,5Nicht Bestanden
2 ?4,33Bestanden
3 Zweitversuch4,0Bestanden
4 ?3,8Bestanden

Kurzvortrag

Nr.PrüfungsgebietThemaSo oft gewählt:
1AOVerbindliche Zusage-
2ErbStFamilienheim in der ErbSt/SchenkSt-
3Aktuelles?-

Fragerunden

1. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Somberg
Prüfungsgebiet:Berufsrecht/InsO
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

UG (Callcenter und Verkauf von Versicherungen) mit Sitz in München, Geschäftsführer kommt in Kanzlei.

  • Wie erfolgt Identifikation der UG?
  • UG hat ein Vorläufiges Kassenbuch. Von Heilpraktikerin erstellt, die vormals Buchhalterin war.
  • Thema Befugnisse: Heilpraktikerin darf buchen, aber keine UStVA abgeben.
  • Diverse Unschlüssige Buchungen bzw. Kontoein- und ausgänge wurden festgestellt, die auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung hinweisen könnten. -> Meldung an FIU
  •  Steuerfahndung steht in der Kanzlei. Darf StB Unterlagen aushändigen?
  • Insolvenz und Anklage der UG: StB darf aussagen bei Vorladung. Auch wenn GF ihm Aussage verbietet, da ab Beginn Insolvenzverfahren nur Insolvenzverwalter diese Weisung wirksam erteilen kann.

 

2. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Listl
Prüfungsgebiet:ESt/GewSt
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Die Runde drehte sich in mehreren kleinen Fällen um die Betriebsaufspaltung. Prüfer wollte immer wieder darauf hinaus, ob das Durchgriffsverbot im konkreten Fall greift oder nicht. BAS wurde immer bejaht Am Ende kurzer Exkurs zur erweiterten Grundstückskürzung nach § 9 GewStG. Übertragung zu Buchwerten bei personenidentischen VersG § 6 EStG nach aktuellem Urteil möglich. § 6 S 3 EStG ist nach BVerfG mit Art 3 GG nicht vereinbar.

 

3. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Zimmermann
Prüfungsgebiet:Zivilrecht/Handelsrecht
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Zwei 17-jährige wollen PersG (Grillbude) gründen und Sie als StB mit Buchhaltung und Jahresabschluss beauftragen.
-> Vollendung des 18. Lebensjahres noch nicht erfolgt, daher nur beschränkt geschäftsfähig § 112 BGB
Im weiteren Verlaufen galten die beiden als volljährig. Vergleich von GbR und OHG bezüglich Buchführungspflichten etc. Was würden Sie als StB empfehlen und warum? -> Wir waren uns alle einig, dass eine GbR sinnvoller ist.
Es lag kein wirtschaftlich eingerichtet Geschäftsbetrieb vor (nur ein Grill und zwei Biertischgarnituren).
Haftung bei unbezahlter Rechnung und Mahnung eines Metzgers gesamtschuldnerisch § 421 BGB.

 

4. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Samborski
Prüfungsgebiet:Erbrecht/ErbSt/GrEt
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

  • Ehefrau (Zugewinngemeinschaft) und 2 (vollhährige) Kinder erben eine Wohnung.
  • Prüfung der gesetzlichen Erbfolge §1931 (1) + (3) iVm § 1371 BGB und § 1924 BGB
  • Abgrenzung zur gewillkürten Erbfolge nach § 1937 BGB und Erbvertrag § 2274 BGB
  • Wohnung vermietet: Einkünfte nach § 21 EStG sind nach § 180 AO gesondert und einheitlich für Erbengemeinschaft festzustellen.
  • Bei Selbstnutzung wäre Verkauf nach § 23 (1) S 1 Nr. 1 S 3 EStG steuerfrei.
  • Bei Vermietung wird Besitzzeit (Fußstapfentheorie) des Erblasser angerechnet, ggf.  dann auch steuerfrei (10 Jahre). Weitere Fallabwandlung bei Ferienwohnung, die auch selbstgenutzt wurde, oder bei doppelter Haushaltsführung.
  • Kaufpreis wurde bar bezahlt: Verstoß gegen das GWG, ebenso Bitcoin (außer genau nachvollziehbar, was eher selten der Fall sein wird)
  • Fällt GrESt bei den Erben und dann später beim Käufer an? Ehepaar, das Wohnung kauft bekommt zwei gesonderte GrESt-Bescheide und das Finanzamt freut sich.

 

5. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Fett
Prüfungsgebiet:ESt
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

Gibt es eine Bundessteuerverwaltung?

  • Nein, bisher nicht. Ist wohl aktuell in Diskussion (wusste keiner von uns).
    Diverse Fragen welche Steuern vom Bund gesetzt und durch die Finanzverwaltung vollzogen wurden.
  • Der Einstieg in diese Runde war eindeutig dazu da, um uns alle nochmal so richtig schön aus der Bahn zuwerfen. Mit Erfolg! Frau Fett wechselte dann das Thema zur ESt...
  • Nora erbt 10%igen Anteil an einer GmbH von Onkel. Stammkapitel: 50 TEUR Verkauf aller Gesellschafter der gesamten GmbH-Anteile für insgesamt 70 TEUR in 2023. Einkünfte iSd § 17 (1) EStG. Berechnung des Veräußerungsgewinns und Anwendung TEV. Die in 2024 gezahlten Notarkosten (anteilig auf Nora entfallen 1.200 €) sind in 2023 beim Veräußerungsgewinn in Abzug zu bringen. Kürzung des Freibetrags nach § 17 (3) EStG von 9.080 € auf Anteil 10% (also 908 €). Am Ende war der Veräußerungsgewinn aufgrund des Freibetrags komplett steuerfrei. 

6. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Stock
Prüfungsgebiet:Verf.
Dauer der Prüfungsrunde:-

Ablauf der Fragerunde:

In dieser Runde bin ich kaum zum Mitschreiben gekommen, da der Vorsitzende hauptsächlich mich gefragt hat.
Es drehte sich die meiste Zeit um § 164 und §165 AO, ob dies zum Beispiel gemeinsam als Nebenbestimmung in Bescheid aufgenommen werden dürfen. Überprüfung der Gewinnerzielungsabsicht und Verrechnung von Verlusten.

 

Meine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

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Meine Tipps für zukünftige Prüflinge

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Persönliches Statement / Gesamteindruck / sonstige Anmerkungen zur Prüfung 

Die Begrüßung war sehr freundlich und kompetent. Nach kurzer, aber ausführlicher Aufklärung durften auch schon die ersten zur Vorbereitung des Kurzvortrages. Direkt vor dem Kurzvortrag wurde ich vom Vorsitzenden noch einmal direkt gefragt, ob ich mich gesundheitlich im Stande fühle, diese Prüfung abzulegen. Zuvor hat man dies allerdings schriftlich bereits erklären müssen.

Diese Situation verleitet ein wenig dazu, doch noch alles hinzuschmeißen. Ich musste mich sehr konzentrieren, damit ich nicht sagen „Was meine psychische Gesundheit angeht, definitiv nicht.“ Bei meiner Vortrag wurde sogar kurz ein wenig geschmunzelt (war von mir aber auch so gewollt). Alles im Allem und auch, wenn es bei mir am Ende nicht gereicht hat, haben die meisten Prüfer einen sehr sympathischen Eindruck bei mir hinterlassen. In den ersten beiden Runden habe ich allerdings trotz meiner schlechten Vornote nur die schwierigeren „Restfragen“ abbekommen, die ich nicht zufriedenstellend beantworten konnte. Keine Wunder, dass ich dann vor allem in der letzten Runde regelrecht gegrillt wurde.

Als ich dann als erstes allein wieder zur Kommission gerufen wurde, war mir schon klar, dass ich es nicht geschafft hatte. Der Vorsitzende Herr Stock hat mir sehr höflich und aufmunternd erklärt, dass es bei sehr knapp war. Die gesamte Kommission wolle mich jedoch motivieren, es noch einmal zu versuchen, da sie Potential bei mir gesehen haben und mich gerne in der Kammer begrüßen würden. Auch wenn ich nach wie vor glaube, dass ich am Ende zu den „Quotendurchfallern“ gehören musste und sie dieses Jahr vielleicht doch einfach schon zu viel durchkommen haben lassen, habe ich die Worte verinnerlicht und hoffe, beim nächsten Versuch eine bessere Note zu erzielen.

Ich freue mich sehr für die anderen sieben Kandidaten, die an diesem Vormittag wohl verdient mit der Urkunde aus der Steuerberaterkammer München marschiert sind.

Meine Bitte an euch, die es noch vor euch habt: Lasst den Kopf nicht hängen! Man kann auch mit einer 4,5 in München bestehen. Genauso kann man aber eben auch mit 3,5 es nicht schaffen. Die mündliche Prüfung ist noch weniger vorhersehbar, als das schriftliche Examen, aber genauso mit dem nötigen Fleiß, Mut und ein dem berühmten Quäntchen Glück machbar, wie in anderen Bundesländer auch. Ausnahmslos jeder, der sich durch diese Zeit quält und vor der Kommission steht, hat es verdient! Deshalb stürze ich mich jetzt auch schon wieder in meine Gesetze und bereite mich auf die nächste Runde vor.

Viel Erfolg!