Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 19.02.2024

Mündliche Steuerberaterprüfung

19.02.2024

Bundesland:Niedersachsen
Prüfungsort:Hannover
Prüfungsdatum:19.02.2024
Beginn / Ende der Prüfung:Beginn: 08:15 Uhr; Ende: 15:45 Uhr
Ladung zur mdl. Prüfung erhalten am:09.12.2023

Prüfungskommission

Prüfer Name BerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. Prüfer   Frau Dr. Ulrich   Finanzverwaltung   BilStR 
2. Prüfer   Herr BeckmannFinanzverwaltungErtragsteuern 
3. Prüfer   Frau Voigt Vertreterin der Wirtschaft (Staatsanwältin) BWL
4. Prüfer   Herr Wenzel   Steuerberater  GesR
5. Prüfer   Herr Dr. Berning   Steuerberater/Rechtsanwalt  ZivR/Berufsrecht 
6. Prüfer   Herr Heinisch   Finanzverwaltung AO/FGO/USt   AO/FGO/USt

Prüfungskandidaten 

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Finanzverwaltung 4,33Bestanden
2- 3,5Bestanden
3Steuerfachwirtin 4,33Bestanden
4Sonstiges4,5Nicht Bestanden

Kurzvortrag

Nr.PrüfungsgebietThemaSo oft gewählt:
1  BilStRBewertung von Vorratsvermögen in der Handels- und Steuerbilanz3 mal
2  AO/FGOVorläufiger Rechtsschutz in der AO und der FGO1 mal 
3  BWLSteuerliche Beratung in der Bilanzpolitik bei Erstellung des Jahresabschlusses0 mal 

Fragerunden

1. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Dr. Ulrich
Prüfungsgebiet:BilStR
Dauer der Prüfungsrunde:45 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

1. Fall:

Es wurde ein Fall mit einer Floristin von der Prüferin skizziert, woran wir Prüflinge verschiedene Fragen beantworten mussten. Welche Einkunftsart liegt vor?, Welche Gewinnermittlungsmöglichkeiten gibt es für die Stpfl.?, Wann beginnt die gewerbliche Tätigkeit? Ab wann können Betriebsausgaben geltend gemacht werden? Abgrenzung zwischen HGB und Steuerrecht bezüglich der Gründungskosten

Abgrenzung von abnutzbaren (Erstellen Website mit Online-Handel) und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern (Internetdomain) und mit welchen Werten diese zu aktivieren sind. Zentrale Fragen: Ein Wirtschaftsgut oder zwei Wirtschaftsgüter? Abschreibungsdauer? §§ waren zu nennen und auch die Fundstellen in den EStR und den EStH waren zu zitieren. Hierzu wurden alle Prüflinge gefragt, wie sie die Website und die Internetdomain behandeln würden. Dies führte zu einer Diskussion zwischen den Prüflingen und der Prüferin, ohne das es am Ende eine Auflösung von der Prüferin gab.

2. Fall:

Es wurde ein umfassender Fall bezüglich der Thematiken Mietereinbauten, Betriebsvorrichtungen und nachträgliche Herstellungskosten vorgestellt. Ein Stpfl. hat ein Hotel gepachtet und baut in das Hotel auf eigene Kosten einen Personenfahrstuhl ein, renoviert bestehende Badezimmer und baut teilweise in die Zimmer komplett neue Badezimmer ein. Zudem baut er das Dachgeschoss des Hotels aus und installiert in der Küche eine Dunstabzugshaube. Hierzu wurde zunächst intensiv über die Abgrenzung bezüglich zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum gesprochen, da der Stpfl. im geschilderten Fall nur Pächter und nicht Eigentümer des Hotels gewesen ist. Bei der Lösung sollte dabei strukturiert jeder einzelne geschilderte Sachverhaltsaspekt geprüft werden, bevor der nächste Aspekt geprüft werden sollte.

 

2. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Beckmann
Prüfungsgebiet:Ertragsteuern
Dauer der Prüfungsrunde:45 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Aktuelle Gesetzgebung/ geplante Gesetzesänderungen: 

  • Wachstumschancengesetz -> Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz
  • Kreditzweitmarktförderungsgesetz
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz
  • Mindeststeuergesetz -> BEPS -> Pillar 1 und Pillar 2

Jeder Prüfling sollte zu den o.g. Gesetzen etwas bezüglich der darin (geplanten) gesetzlichen Neuerungen aufzählen und entsprechend erläutern (insbesondere wollte der Prüfer etwas zu § 1a KStG hören). Außerdem wollte er etwas zu dem aktuellen Stand beim Wachstumschancengesetz hören (Vermittlungsausschuss, Wie ist das Gesetz darin gelandet?).

Daneben wurde über die EPP gesprochen, da hierzu bei einem Finanzgericht ein Verfahren anhängig ist, inwiefern die EPP überhaupt nach dem EStG steuerbar ist (FG Münster Az. 14 K 1425/23 E).

Im Anschluss an die aktuellen Themen schilderte Herr Beckmann einen Fall zu § 4 KStG. Die Stadt Hannover betreibt unter anderem ein Müllentsorgungsunternehmen und ist zuständig für die Parkraumüberwachung in der Innenstadt. Zunächst sollte die Stpfl. nach dem KStG geprüft werden und dann die Voraussetzungen des § 4 KStG. Bezüglich der Parkraumüberwachung wurde dann noch über die Thematik gesprochen, wann eine hoheitliche Tätigkeit vorliegt und wann nicht (Parken in der Straße mit Parkticket = hoheitlich und Stadt betreibt Parkplatz/Parkhaus auf eigenen Flächen = nicht hoheitlich, sondern Betrieb gewerbl. Art).

Zum Abschluss der Runde wurde ein einfacher Fall zur Betriebsaufspaltung geschildert. Zunächst sollten an diesem Fall die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen abstrakt dargestellt werden. Danach wurden Zahlen genannt und es wurde auch auf die Themen vGA und vE eingegangen (Prüfung mit TBM).

 

3. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Voigt
Prüfungsgebiet:BWL
Dauer der Prüfungsrunde:20 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Die obersten finanzwirtschaftlichen Ziele sollten genannt werden:

  • Sicherung Liquidität
  • Rentabilität
  • Sicherheiten allgemein bzw. Risikenminimierung

Dann wurde gefragt, was sind Sicherheiten und wie können diese aufgeteilt werden:

  • Personalsicherheiten
  • Realsicherheiten
  • Mobiliarsicherheiten (akzessorisch und abstrakt)
  • Hierzu sollten dann noch Beispiele gebildet werden und entsprechend erläutert werden.

Anschließend Fragen zum Thema Kapitalstruktur:

  • Wie kann Kapital (EK und FK) erhöht werden?
  • Was sind EK-Geber und was sind FK-Geber?
  • Was muss bei der Fristigkeit beachtet werden?

 

4. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Wenzel
Prüfungsgebiet:GesR
Dauer der Prüfungsrunde:25 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Laut den Protokollen der Vorjahre hätte in der vierten Runde VWL geprüft werden sollen, aber an diesem Tag stellte der Prüfer lediglich Fragen zum Gesellschaftsrecht.

Am Anfang der Prüfungsrunde ging es um die Rechtsformwahl bei Personengesellschaften. Welche Personengesellschaften gibt es und was machen diese aus? (-> nennen von Wesensmerkmalen) In diesem Zusammenhang wurde intensiv über die Themen Vertretung und Geschäftsführung bei GbR, OHG und KG gesprochen. Was ist der Unterschied zwischen Vertretung (Außenverhältnis) und Geschäftsführung (Innenverhältnis)? Zudem wurde über die Haftung bei OHG und KG gesprochen? Ab wann haftet man? Wie hoch haftet man? Hierbei waren insbesondere auch die §§ aus dem HGB zu nennen.

Im Anschluss daran wurde über die GmbH, deren Gesellschaftsvertrag und deren Vertretung sowie Geschäftsführung gesprochen. Wo ist die GmbH geregelt? Was sind Bestandteile des Gesellschaftsvertrages? Ein Prüfling nannte die Anlage zum GmbHG, wo ein Mustervertrag abgedruckt ist. Hierzu sollten dann Aussagen getroffen werden, wann dieser Mustervertrag verwendet werden darf und wann nicht. 

Zum Abschluss der Runde wurde dann noch kurz auf die UG eingegangen und deren Unterschiede zu der GmbH (Stammkapital und Haftung wurden besonders thematisiert).

5. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Dr. Berning
Prüfungsgebiet:ZivR / Berufsrecht
Dauer der Prüfungsrunde:25 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Zu Beginn der Prüfungsrunde schilderte der Prüfer einen Fall zu den Themen Eigentumsübertragung bei Grundstücken, Nichtiger Kaufvertrag, ungerechtfertigte Bereicherung und Herausgabeanspruch. 

Ausgangssituation:

S verkauft ein Grundstück inkl. Einfamilienhaus an K und K baut eine Garage an das Haus.

  • 1. Frage: Wie wird Eigentum an einem Grundstück übertragen?

Fortsetzung des Falls:

  • S ist zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts geschäftsunfähig. Der Notar hat dennoch die Beurkundung vorgenommen. Die Eintragung im Grundbuch ist erfolgt.
  • 2. Frage: Welche Folge hat das für den Vertrag? (Nichtigkeit ex tunc)
  • Erläuterung Willenserklärung des S als geschäftsunfähige Person

Fortsetzung des Falls: Nach dem Bau will S das Grundstück zurück 

  • Ohne Ersatzleistung an K? (K möchte die Kosten für die Garage erstattet haben.)
  • Wer ist Eigentümer der Garage? (hierüber wurde sehr lange und ausführlich gesprochen)

Im Anschluss an diesen Fall wurde das MoPeG thematisiert und weshalb der Gesetzgeber eine Änderung des BGB vornehmen musste (bisher nur Anwendung Rechtsprechung vom BGH bezügl. Teilrechtsfähigkeit der GbR). Welche Änderungen ergeben sich konkret?

Dann wurde die Frage gestellt, welche Personengesellschaft nun für Freiberufler interessant sei. Hierbei ging es um § 49 StBerG, § 107 (2) HGB n.F. und § 161 HGB -> GmbH & Co. KG ist nun sehr interessant für Freiberufler. 

 

6. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Heinisch
Prüfungsgebiet:AO/FGO/USt
Dauer der Prüfungsrunde:45 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

USt:

Zu Beginn der Runde ging es um die Steuersatzänderung in der Gastronomie zum 01.01.2024 (Erhöhung des Steuersatzes von 7 % auf 19 % für Speisen, die im Restaurant verzehrt werden). 

Weshalb ist diese Steuersatzänderung für das Finanzamt eher von Nachteil? (-> Manipulation von Kassen, Umsätze werden meist nur zu 7 % und nicht zu 19 % erfasst). In dem Zusammenhang der Steuersatzänderung ging es dann noch um Anzahlungen/Zahlungen für Restaurationsleistungen, die im Jahr 2023 geleistet worden sind, aber erst im Jahr 2024 bezogen werden. Welcher Steuersatz ist bei der Anzahlung/Zahlung zu erfassen? Was hat der Unternehmer bei Endabrechnung mit der Anzahlung zu machen? Hat er eine Korrektur vorzunehmen? 

In diesem Kontext wurde dann noch auf den Themenbereich der Gutscheine eingegangen und wie diese bezüglich der Steuersatzänderungen zu behandeln sind. 

AO/FGO:

Danach wurde das Themengebiet von USt zu AO/FGO gewechselt. Herr Heinisch schilderte folgenden Fall: 

Ein Rentner gibt seine ESt-Erklärung ab und erklärt darin neben Einkünften aus einer betrieblichen Rente auch Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Bearbeitung der Erklärung berücksichtigte das FA die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht, weil hierfür keine elektronisch übermittelten Daten vorgelegen haben. Etwa 3 Monate später nach Bekanntgabe des Bescheides werden die Daten schließlich von der Rentenversicherung übermittelt. 

Frage: Kann das FA den Steuerbescheid nun noch ändern?

In der Folge wurde über die Änderungsvorschrift gesprochen. Ein Prüfling konnte relativ schnell die einschlägige Änderungsnorm nennen (§ 175b (1) AO), aber Herr Heinisch stellte dann weitere Fragen. Weshalb ist eine Änderung nach § 175 (1) S. 1 Nr. 1 AO nicht möglich? Was ist ein Grundlagenbescheid? Ist die Mitteilung der Rentenversicherung ein Grundlagenbescheid? Weshalb nicht?

In diesem Zusammenhang ist ein Verfahren beim BFH anhängig, weshalb dann die Fragen gestellt worden sind, wie ein Verfahren vor den BFH gelangen kann (Revision und NZB mit §§ sollten genannt werden). Dann wurde die Frage gestellt, weshalb Revision beim BFH zugelassen worden ist. Hier wollte der Prüfer nicht die richtige Antwort hören, sondern es sollten mögliche Gründe genannt werden (offene Frage).

Az. beim BFH IX R 20/23, vorher FG Münster  8 K 294/23 E

Meine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

 Examio, war super hilfreich und hat mir i.R.d. Vorbereitung viel geholfen

 

Meine Tipps für zukünftige Prüflinge

Während des Kurzvortrages haben einige Mitglieder der Prüfungskommission einen sehr gelangweilten Eindruck gemacht und einem fast keinen Blick zugeworfen. Auch in den einzelnen Prüfungsrunden wurde selten aufgeklärt, ob die gegebene Antwort richtig oder falsch war. Daher sollte man sich davon nicht verunsichern lassen, sondern einfach an dem Tag zeigen, was man gelernt hat und das wird am Ende durch die Prüfungskommission auch belohnt.

 

Persönliches Statement / Gesamteindruck / sonstige Anmerkungen zur Prüfung 

Insgesamt machte die Kommission einen sehr freundlichen Eindruck und man hat gemerkt, dass sie auf Bestehen geprüft haben. Die Kandidaten mit der Vornote von 4,... wurden in allen Runden vermehrt gefragt. Die Prüfungsrunden bezüglich der steuerrechtlichen Fächer liefen wesentlich besser als die wirtschaftlichen/zivilrechtlichen Fächer.

Ich würde nichts anders machen.