Inhaltsverzeichnis
Bundesland: | Bayern |
Prüfungsort: | Nürnberg |
Prüfungsdatum: | 05.02.2025 |
Beginn / Ende der Prüfung: | Beginn: 09.20 Uhr |
Ladung zur mdl. Prüfung erhalten am: | 30.12.2024 |
Prüfungskommission
Prüfer | Name | Berufsbezeichnung | Prüfungsgebiet |
1. Prüfer | Herr ? | Steuerberater | Berufsrecht |
2. Prüfer | Herr Kluth | Landesamt für Steuern, USt-Referat | USt |
3. Prüfer | Herr ? | Vertreter der Wirtschaft | Erbrecht, ErbSt, Gesellschaftsrecht |
4. Prüfer | Herr Fuchs | Leiter FA Bad Kissingen | AO/FGO |
5. Prüfer | Herr Then | StB | ESt/BilSt/IStR |
6. Prüfer | Herr Rosenlehner | Finanzmisterium, Referat für Organisation und Controlling in der Steuerverwaltung Organisation Finanzverwaltung, ESt | Organisation Finanzverwaltung, ESt |
Prüfungskandidaten
Prüfling | Vorbildung | Vornote | Prüfungsergebnis |
1 | Dipl. Finw. (FH) | 3,16 | bestanden |
2 | Master Steuerrecht | 4,16 | bestanden |
3 | St-Fachangestellte, BiBu | 4,0 | bestanden |
4 | Bachelor | 4,5 | bestanden |
Kurzvortrag
Nr. | Prüfungsgebiet | Thema | So oft gewählt: |
1 | Erbschaftsteuer | Überwachungsfristen und Behaltefristen in der Erbschaftsteuer | 0 mal |
2 | USt | Fernverkauf (ehemals Versandhandel) im Umsatzsteuerrecht - Status Quo und Ausblick (gehen Sie auch auf die elektronische Schnittstelle, das besondere Besteuerungsverfahren und die ViDA Initiative ein) | 2 mal |
3 | AO | Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung (§ 173a AO) | 2 mal |
Fragerunden
1. Fragerunde
Name des Prüfers: | Herr ? |
Prüfungsgebiet: | Berufsrecht |
Dauer der Prüfungsrunde: | 30 Minuten |
Ablauf der Fragerunde:
- Prüfer hat leider keine Rückmeldung gegeben, ob die Antworten richtig waren.
- Rechtsquellen für den StB? (StBerG, DVStB, BOStB incl. FBO, StBVV, RDG)
- Nur an eine Person: Berufspflichten des StB -> hier reine Aufzählung der Berufspflichten nach §57 (1) StBerG ohne Erläuterungen oder Beispiele
- Rüge?
- Aufsicht der StBK?
- Aufgaben der StBK? (wollte hier sehr viele Aufgaben wissen, Frage wurde dann auch
weiter-gegeben) - Wer sind die Organe der StBK (Kammerversammlung, Kammervorstand, Präsidium incl. Prä-sident)
- Wer sind die Mitglieder der StBK?
- Aufgaben der BStBK? (Dieses Thema wurde bewusst von einem Teilnehmer angesprochen und darauf ist der Prüfer dann auch eingegangen)
- Fragen zum Lohnsteuerhilfeverein -> z. B. Fragen zu ob diese Einspruch stellen darf?,
- auch mgl. bei V+V Einkünften? Bis zu welcher Höhe? Wie ist das mit EK KapV?
- Wer darf Lohnsteuerhilfeverein leiten?
- Darf ein StB mit dem vereinigten Buchprüfer zusammenarbeiten?
- Abrechnung außergerichtlicher Rechtsbehelf (nicht StbVV, sondern Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Wertgebühr)
- Erfolgshonorar – VSS, Wie wird abgerechnet etc.
2. Fragerunde
Name des Prüfers: | Herr Kluth |
Prüfungsgebiet: | USt |
Dauer der Prüfungsrunde: | 30 Minuten |
Ablauf der Fragerunde:
Prüfer hat viele Rückmeldungen gegeben und oft gesagt „das ist richtig“.
- Fragen zur MwStSystRL, wo steht, dass diese in nationales Recht umgesetzt werden müssen (AEUV), wer darf sich darauf berufen (EU-Bürger), wer nicht (Finanzverwaltung)
- Irgendwann wollte der Prüfer noch EUGH hören.
- Voraussetzungen für Unternehmer? § 2 (1) UStG
Fragen zum Unternehmer – folgender Fall:
A hat ein Musikfachhandelsgeschäft und vermietet außerdem mit seiner Ehefrau zusammen eine Wohnung. Wie ist die UN-Eigenschaft.
Lsg: für Musikfachhandelsgeschäft UN -> hier hat es gereicht §2 (1) UStG zu zitieren
Für Vermietung mit Ehefrau: Was sind diese Zivilrechtlich -> erste Intention einer Rechtsfähigen GbR war wohl falsch. Richtig: Bruchteilsgemeinschaft nach §741 BGB -> USt-UN: grds. ist die Bruchteilsgemeinschaft UStl. UN, aber es gibt ein BFH-Urteil, vom 28.08.2023, das besagt, dass Bruchteilsgemeinschaften nicht Unternehmer sein
können. BMF hat jedoch einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht. Es wurde vorher noch gefragt, wo man dazu was finden könnte, und wer dazu was veröffentlicht haben könnte.
Abwandlung: Was ist, wenn sie eine GbR sind? Eheleute wollen die GbR nicht ins Grundbuch eintragen lassen, sondern jeweils sich selbst -> Welche Möglichkeiten haben sie dabei? -> entgeltliche Vermietung oder unentgeltliche Vermietung an GbR. Welches Problem gibt es jedoch bei der unentgeltlichen Vermietung? Sie haben bereits VoSt gezogen -> §15a
Fragen zur E-Rechnung
Fall: Vermietung mit 2 Stockwerken, OG: Zahnarzt (Vermietung mit Mobiliar, Behandlungsstühlen usw.); EG: Fitnessstudio (dazu kamen wir gar nicht mehr zu prüfen). An den Zahnarzt ist eine möblierte Vermietung -> Da Betriebsvorrichtung Ust-Pflichtig -> jedoch Klärung ob aufgeteilt wird oder nicht -> hier wollte er auch noch auf einen bestimmten Begriff hinaus, den niemand von uns wusste → Verträge besonderer Art (UStAE 4.12.6). Dabei wird die Vermietung nicht aufgeteilt und ist insgesamt USt-pflichtig. Deswegen hier auch keine Option nach § 9 möglich, da nicht steuerfrei. -> es gab aber auch noch eine andere Begründung
3. Fragerunde
Name des Prüfers: | Herr ? Vertreter der Wirtschaft |
Prüfungsgebiet: | Erbrecht, ErbSt, Gesellschaftsrecht |
Dauer der Prüfungsrunde: | 30 Minuten |
Ablauf der Fragerunde:
Prüfer hat vergleichsweise lange gebraucht, bis er nach dem Ende der letzten Antwort eine neue Frage gestellt hat.
- Es wurde ein Zettel ausgeteilt -> Das war ziemlich unübersichtlich Güterstände?
- Gesetzlicher Güterstand = Zugewinngemeinschaft, dann unterbrochen, wollte nicht mehr hören zu Güterständen
- Was ist Zugewinngemeinschaft? Was passiert mit dem Eigentum der eingebrachten Gegenstände? (jeder bleibt Eigentümer, nur Wertsteigerung gemeinsam)
- Gesetzliche Erbquote? (A 1/3, B 1/3, E1 1/6 und E2 1/6)
- D war enterbt --> Pflichtteil §2303 BGB, wie lange kann geltend gemacht werden, welche Auswirkungen auf A B D
- Wie kann A den GmbH-Anteil erhalten? (Vermächtnis, Vorvermächtnis oder Teilungsanordnung)
- Was passiert, wenn bei Teilungsanordnung der Wert des GmbH-Anteils die Erbquote übersteigt?
- Kann geregelt sein, dass nur bestimmte Personen Gesellschafter werden?
- Qualifizierte Nachfolgeklausel erbstl. Auswirkungen bei GmbH-Anteil --> da 20%-Anteil kein unternehmerisches Vermögen, sondern übriges Vermögen
- Was passiert, wenn z.B. eine Abfindung an Erben von Gesellschaftern ausgezahlt wird, die nur dem BW entspricht? Nichtige Vereinbarung, die Rechtsprechung sieht Abfindungen ab 51% des GW als möglich an; im
- Beispiel wäre es eine nichtige Vereinbarung.
- Wie gehen GmbH Anteile und wie gehen KG Anteile über?
- Vertretung der KG durch Kommanditisten? Nicht möglich § 170 HGB
- Wo ist Vertretung der KG geregelt? § 161 i.V.m. § 124 HGB
- Prokura (§ 49 HGB), Handlungsvollmacht (§ 54 HGB)
4. Fragerunde
Name des Prüfers: | Herr Fuchs |
Prüfungsgebiet: | AO/FGO |
Dauer der Prüfungsrunde: | 30 Minuten |
Ablauf der Fragerunde:
Fall: Steuerpflichtiger erhält Est-Bescheid mit Zahllast 10.000 €, Bescheiddatum 01/24, fällig in 02/24. Keine Zahlung wird geleistet.
StB legt Einspruch ein, Entscheidung in 02/25 mit Fälligkeit 02/25 richtige Steuer/Zahllast 4.000 €.
Was ist passiert? Wir dachten anfangs, er will auf AdV raus, er meinte aber Antrag aufn AdV wurde nicht gestellt. Er wollte auf Säumniszuschläge und deren Höhe (1 % pro angefangenen Monat) raus.
Wo geregelt? §240 AO
Berechnung im Beispielsfall? 10.000 € *12% = 1.200 €
Was passiert bei Änderung in 2025? Säumniszuschläge bleiben bestehen gem. § 240
(1) S. 4 AO
Wie hätte §240 AO verhindert werden können: AdV mit Voraussetzungen, Stundung, bezahlen
Wie umfassend wird der Bescheid bei Einspruch geprüft? Vollumfänglich § 367 (2) AO, Verböserung möglich (in FGO keine Verböserung möglich)
Wie kann ein Einspruch erledigt werden? (Tenor war nicht gefragt, nur als Hilfe ;))
•
Zulässig und begründet = Abhilfebescheid
•
Zulässig aber unbegründet = Einspruchsentscheidung (Der Einspruch wird als
unbe-gründet zurückgewiesen)
•
Unzulässig = Einspruchsentscheidung (Der Einspruch wird als unzulässig verworfen)
•
Zulässig und teilweise begründet = Einspruchsentscheidung mit Änderung des
Bescheids (unter Änderung des Bescheides vom ... wird die ... Steuer ... auf ...
festgesetzt. Im Übrigen wird er als unbegründet zurückgewiesen)
•
Ggf. Ruhen des Verfahrens und dann Allgemeinverfügung
o
Wann wird eine Allgemeinverfügung erlassen? Wenn FA vor BFH gewinnt, als
Verfahren zu Ungunsten des Stpfl. ausgeht.
o
Wer erlässt Allgemeinverfügung? BMF
o
Wo ist sie geregelt? § 367 (2b) AO
•
???
Mandant sagt: wir haben jetzt gegen FA gesiegt, deswegen will ich keine Rechnung des StB zahlen. Kann man die Kosten im Einspruchsverfahren geltend machen? Wie ist das im Klageverfahren? Dort kann man die Kosten geltend machen, wenn man aus Gründen, die vom FA zu vertreten sind siegt. (Nicht z.B. wenn man erst im
Klageverfahren die Steuererklärung bringt und dieser dann gefolgt wird; Auch möglich: gegenseitige Kosten-aufhebung, d.h. jeder zahlt seine Kosten, z.B. wenn ein Kompromiss gefunden wird)
Fall: Unterschied VdN und Vorläufigkeit bei einem Liebhaberei-Fall: Jahre 2014-2017 Bescheide unter VdN, ab 2018 vorläufig hinsichtlich EK Gewerbebetrieb wegen Gewinnerzielungsabsicht
•
Wo geregelt? § 164 und § 165 AO
•
VdN verjährt gem. § 164 (4) AO
•
Berechnung der Verjährung im Beispiel war durchzuführen
•
Vorläufigkeit: Ablaufhemmung gem. § 171 (8) AO → keine Verjährung bis ungewissheit beseitigt und FA hiervon Kenntnis erhalten hat + 1 bzw. 2 Zeitjahre
Wann wird noch üblicherweise ein VdN genutzt? Wenn Außenprüfung vorgesehen.
Vor welchem Gericht wird Steuerhinterziehung verhandelt? Strafgericht Klage gegen GewSt-Bescheid - Verwaltungsgericht
5. Fragerunde
Name des Prüfers: | Herr Then |
Prüfungsgebiet: | ESt/Bilst/IStR |
Dauer der Prüfungsrunde: | 30 Minuten |
Ablauf der Fragerunde:
Fall:
Selbständiger Steuerberater will in GmbH umwandeln wegen Haftungsbeschränkung--> welche Möglichkeiten: Einbringung BV durch Einzelrechtsnachfolge → Bargründung mit Sachagio, Sachgründung. Lt. Prüfer ist das
kein §20 UmwStG und bei Freiberufler keine GRN mgl.
Abwandlung:
2 Jahre später will er Geld aus GmbH steuerfrei rausbekommen --> Gründung Holding mit qualifiziertem Anteilstausch (§ 21 UmwStG); Verstoß gegen Sperrfrsit §22 ? nein, kein Einbringungsgewinn I und II GmbH kauft Rolex, wie wird bilanziert? -> AV oder UV, wenn zum Verkauf bestimmt.
Außerplanmäßige Abschreibungen in HB und SB, jeweils AV und UV
Was wenn GF Rolex privat nutzt? vGA, das verhinderte Vermögensmehrung, da fremder Dritter Nutzungsentgelt hätte bezahlen müssen
IStR:
- Was ist ein DBA? -> Bilaterales Abkommen
- Welche multilateralen Abkommen gibt es & Erläuterung von mulilateralen Abkommen?
- MLI (wusste keiner der Prüflinge)
- Definition OECD
6. Fragerunde
Name des Prüfers: | Herr Rosenlehner |
Prüfungsgebiet: | ESt/Organisation der |
Dauer der Prüfungsrunde: | 20 Minuten |
Ablauf der Fragerunde:
- Herr Rosenlehner hat uns immer wieder zum Lachen gebracht und etwas mit uns gescherzt. Dadurch hat er die Spannung sehr rausgenommen. Die Runde war nur etwa 20 Minuten lang.
- Sepp Maier erhält Bayerischen Sportpreis für sein Lebenswerk (20.000 EUR) -> nicht steuerbar, da keine Leistung im steuerlichen Sinne
- Bayerische Sportler erhalten Goldmedaillenprämie -> steuerbar und steuerpflichtig als Betriebseinnahme, da Sportler regelmäßig Gewerbebetrieb unterhalten
- Definition und Beispiele für Bundessteuer (Energie-, Strom-, Tabak-, Kaffe-, und Schaum-weinsteuer sowie Kraftfahrzeugsteuer) und Gemeinschaftsteuer (ESt, KSt, USt, ...)
- Dienstwagenbesteuerung --> 1%, Fahrtenbuch, E-Autos, steuerfreies Aufladen (§ 3 Nr. 46 EStG), Werbungskostenabzug, BLP mit Sonderausstattung Winterräder
- Wenn wegen Winterräder Grenze der BLP für E-Autos überschritten: Möglichkeit Auto ohne Winterräder zu kaufen und diese erst später zu kaufen.
- Aufbau Bayerische Steuerverwaltung -> Finanzämter, Bay. Landesamt für Steuern, Bay. Fi-nanzministerium
- Wie viele Finanzämter gibt es in Bayern? -> 75 Ämter und 25 Außenstellen
(Schätzfrage)
Meine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Bei WLW das Komplettpaket mündliche Prüfung die ersten 2 Wochen im Januar und Lehrbriefe im Vorjahr. Weiterhin Vortragstraining bei Examio. Beides sehr empfehlenswert. Zu mir wurde gesagt, dass das einer der besten Vorträge überhaupt gewesen sei vom Vorsitzenden.
Meine Tipps für zukünftige Prüflinge
Seid selbstbewusst! Das kommt gut an ;)
Persönliches Statement / Gesamteindruck / sonstige Anmerkungen zur Prüfung
Insgesamt war es eine faire Prüfung. Gerade der Vorsitzende war sehr nett. Die Fragen waren bis zuletzt sehr ausgeglichen, so dass jeder etwa gleich viel Redeanteil hatte. Prüfling mit 3,16 wurde allerdings bei AO/FGO etwas weniger geprüft. Auch in der letzten Runde wurde jeder in etwa gleichviel gefragt. An der Art der Fragen und
der guten Laune hatte man aber bereits den Eindruck, dass es in der letzten Runde bereits entschieden war, dass jeder besteht und man mit tieferen Fragen kein Risiko mehr eingehen wollte.
Wir haben uns bereits abgesprochen, dass wir alle gesammelt gegen 8:30 Uhr uns bei der Kammer treffen, bzw. drei von uns und die 4. Person war auch zufällig zur gleichen Zeit dann vor Ort. In der Ladung stand, dass man frühestens ab 8:30 Zutritt bekommt.
Wir durften sofort in den Vorbereitungsraum, in dem 4 Tische mit je Steuergesetzen (inklusive Ergänzungslieferung 12/24), Deutsche Gesetze und Deutsche Gesetze Ergänzungsband vorlagen. Uns wurde erklärt, dass gegen 9:20 das weitere Vorgehen erläutert wird und wir dann die Handys abgeben müssen. Butterbrezen, Bananen, Wasser und Gläser, sowie Buchstützen, Karteikarten (Liniert und Kariert), Block und ein Kugelschreiber waren vorhanden. Der Vorbereitungsraum ist durch eine Glaswand vom Büro von Frau Buchner abgetrennt.
Wir durften die Gesetze bereits mit eigenen Post-It‘s versehen, sobald wir da waren. Beschriften durften wir die Post-It’s nicht. Diese Gesetze waren allerdings nur für die Vorbereitungszeit des Vortrags da.
Uns wurde mitgeteilt, dass der Vorsitzende Herr Rosenlehner heißt und es eine reine Herrenrunde ist.
Um 9:20 wurde der Ablauf des Tages und die Reihenfolge der Prüfer gesagt, also StB – FA – Pause ca 45 min– Vertreter der Wirtschaft – FA – Pause ca 15 Min – StB – FA=Vorsitzender.
Die Reihenfolge der Vorträge richtete sich alphabetisch nach den Nachnamen.
Die Prüflinge, die nicht den Vortrag gerade vorbereiten, mussten außen warten und wurden mit ca. 15 Minuten Zeitversatz in den Vorbereitungsraum gebeten. Dort lag ein Blatt mit den Vortragsthemen. Während der Vorbereitung sollten wir das Thema ankreuzen, für das wir uns entschieden haben. Dementsprechend wussten die Prüferm bereits, für welches Thema wir uns entschieden haben, als wir in den Prüfungsraum kamen.
Am Ende der Vorbereitungszeit durften wir im Büro von Frau Buchner nochmal kurz uns sammeln und die Karten nochmal durchschauen, bevor Sie uns in den Prüfungsraum ge-bracht hat. Dort war ein Stehpult auf Rollen, das man nutzen durfte aber man durfte auch frei stehen oder sich hinsetzen.
Nach dem letzten Vortrag wurde eine Pause von ca. 10 Minuten vor der ersten Fragerunde gemacht.
Im Prüfungsraum selbst waren andere Gesetze (Steuer und Deutsche Gesetze incl. Ergänzungsband) sowie Richtlinien und Erlasse. Auch Papier und Stift war bereit gelegen. Es war sinnvoll aus dem Vorbereitungsraum Buchstützen mitzunehmen. In keinem Gesetz waren Griffregister oder irgendeine Unterteilung. Auch nicht die blauen Seiten, die Beck immer mitliefert.
Meist hatte man auch während der Prüfungsrunde Zeit etwas nachzuschlagen. Wenn es dann jedoch zu lange gedauert hat, wurde manchmal die Frage weitergegeben. Frau Buchner hat uns immer bevor es in den Prüfungsraum ging, nochmal kurz innehalten lassen und uns ermutigt. Die Prüfer waren alle freundlich und haben in den Pausen öfter laut wahrnehmbar gelacht. Man darf sich nicht verunsichern lassen, wenn Prüfer teilweise während dem Vortrag oder den Fragerunden desinteressiert oder gelangweilt wirken.
Prüfer haben auf Bestehen geprüft und meist das Thema gewechselt, wenn sie gemerkt haben, dass die Prüflinge das Thema nicht kennen. Das Protokoll wurde von den Prüflingen gemeinsam erstellt. Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung auch mit Anbietern, die ich jetzt zur mündlichen genutzt habe. Für die mündliche Prüfung keine Änderungen.