Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 26.02.2024

Mündliche Steuerberaterprüfung

26.02.2024

Bundesland:Rheinland-Pfalz
Prüfungsort:Mainz
Prüfungsdatum:26.02.2024
Beginn / Ende der Prüfung:Beginn: 13:30 Uhr; Ende: 18:30 Uhr
Ladung zur mdl. Prüfung erhalten am:23.01.2024

Prüfungskommission

Prüfer Name BerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. Prüfer Dr. Stefan Breinersdorfer Vorsitzender BGB (Zivilrecht) 
2. Prüfer (Frau) Dr. Phuong Mai-Pott Vertreterin der Finanzverwaltung Einkommensteuer 
3. Prüfer Ulrike Y. Hans Vertreterin der Finanzverwaltung Abgabenordnung 
4. Prüfer  Daniela ScherrerVertreterin des Berufsstandes Umsatzsteuer 
5. Prüfer Julia Fuchs Vertreterin des Berufsstandes Körperschaftsteuer 
6. Prüfer Werner Thumbs Vertreter der Wirtschaft VWL VWL 

Prüfungskandidaten 

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Steuerfachwirtin4,16bestanden
2Studium (Bachelor u. Master
in BWL mir Schwerpunkt
Steuern)
3,33bestanden
3Studium (Bachelor u. Master
in BWL mit Schwerpunkt
Steuern)
4,0bestanden
4Studium (Bachelor in BWL)4,5bestanden

Kurzvortrag

Nr.PrüfungsgebietThemaSo oft gewählt:
1GrESt / BGBErläutern Sie die Auswirkungen des MoPeG auf die GrESt sowie Beurteilung der ergriffenen Maßnahmen seitens des Steuergesetzgebers.1 mal
2GrSt / AOAm 23 November des letzten Jahres hat das FG RLP zwei Beschlüsse (Az. 4 V 1295/23 u. 4 V 1429/23) zum einstweiligen Rechtschutz in Bezug auf Grundsteuerwertfeststellungen getroffen. Was hat das FG entschieden? Welche Zulässigkeitsvoraussetzungen waren in dem Verfahren zu prüfen und welche verfahrensrechtlichen Vorschriftenhaben die Entscheidungsfindung in materieller Hinsicht beeinflusst?0 mal 
3UStErläutern Sie die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen.3 mal 

Fragerunden

1. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Thumbs
Prüfungsgebiet:VWL
Dauer der Prüfungsrunde:20 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Es ging um das Thema Schuldenbremse. Was das ist? Warum sie eingeführt wurde? Welche Grenzen es auf nationaler Ebene und EU-Ebene gibt? Welche Gründe gibt es für das Aussetzen der Schuldenbremse (Notlagen wie Corona-Krise oder Energiekrise). 

Es wurde gefragt, was der Unterschied zwischen Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationaleinkommen (Bruttosozialprodukt) ist. 

Dann ging es um das Thema Inflation? Was das ist? Was die Lohn-Preis-Spirale ist? Es wurde das Thema Kosteninflation im Zusammenhang mit der Energiekrise angesprochen.

Zum Schluss ging es um das Leistungsfähigkeitsprinzip.

 

2. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Scherrer
Prüfungsgebiet:USt
Dauer der Prüfungsrunde:20 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Frau Scherrer hat zu Beginn einen kleinen Fall geschildert:

Ein Bauunternehmer erstellt für Privatperson P einen Rohbetrag. Bevor er eine Leistung ausführt, stellt er eine Abschlagsrechnung i.H.v. 119.000 EUR (inkl. 19.000 EUR USt). Der P hat nur 59.500 EUR bezahlt. Wir sollten den Fall nach dem Schema für die USt durchprüfen. Insbesondere ging es um die Entstehung der Steuer bei Abschlagszahlungen.

Dann hat Sie den Fall erweitert: Der Gerüstbauer aus Frankreich hat für den Bauunternehmer das Gerüst aufgebaut. Hier ging es um 13b UStG. Und den VoSt-Abzug des Bauunternehmers. 

Eine weitere Abwandlung war, dass der Gerüstbauer aus Deutschland kommt. Hier ging es um die Abgrenzung zw. Bauunternehmer oder kein Bauunternehmer. Da Gerüstbauer nicht als Bauunternehmer gelten, hat die § 13b-Regelung für Bauunternehmer hier nicht gegriffen.

Frau Scherrer hat dann einen neuen Fall geschildert:

Der Bauunternehmer hat für sich selbst ein Bürogebäude errichtet, welches er zu einem Teil auch privat nutzt. Es ging hier um die Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Bis wann diese zu erfolgen hat und um den VoSt-Abzug und Berichtigung des VoSt-Abzugs.

Dann erweiterte Sie diesen Fall: Der Maler M hat das Bürogebäude gedämmt und die Fassade angestrichen. Es ging um die Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung. Da die Zeit um war wurde der Fall nicht gelöst.

 

3. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Hans
Prüfungsgebiet:AO
Dauer der Prüfungsrunde:20 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Zu Beginn fragte Frau Hans, was Verfahrenshandlungen sind. Genannt wurde die Abgabe der Steuererklärung oder der Erlass eines Verwaltungsaktes. Danach wollte Sie wissen, wer Verfahrenshandlungen vornehmen darf. Es ging um die Geschäftsfähigkeit nach dem Zivilrecht.

Anschließend schildert Frau Hans einen kleinen Fall:

Der Mandant kommt im Januar 2024 zum StB. Er hat im Juni 2023 einen Grunderwerbsteuerbescheid erhalten, da er ein Grundstück für 500.000 EUR gekauft hat. Der Kaufpreis verteilt sich wie folgt: 400.000 EUR für das Grundstück und 100.000 EUR aus eine Photovoltaik-Anlage. Der Bescheid wurde um 5.000 EUR GrESt zu hoch angesetzt.

Der Bescheid ging an den Mandanten, obwohl eine uneingeschränkte Vollmacht des Steuerberaters dem FA vorliegt. Der Mandant ist schon sehr lange bei diesem Steuerberater. 

Frau Hans hat uns hierzu eine Blankvollmacht ausgeteilt. Es ging dann um das Thema der Wirkung der Vollmacht für das FA und ob der Steuerpflichtige gegenüber dem StB die Vollmacht auch beschränken kann.

Danach sollten wir prüfen, ob der Bescheid noch geändert werden kann. Wir haben die Festsetzung geprüft und die Korrekturvorschriften.

 

4. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Dr. Mai-Pott
Prüfungsgebiet:ESt
Dauer der Prüfungsrunde:20 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Zunächst fragte Frau Dr. Mai-Pott wie das Leistungsfähigkeitsprinzip in der Einkommensteuer umgesetzt wird. Dabei sind wir auf den Tarif nach § 32a EStG eingegangen (insbesondere Grundfreibetrag), dass es bei bestimmten Einkünften Freibeträge und Freigrenzen gibt, die Verlustverrechnung und die außergewöhnlichen Belastungen.

Danach hat Frau Dr. Mai-Pott einen kleinen Fall geschildert:

Der Mandant kommt zum StB. Er hat eine Beteiligung an einer KapG und möchte diese veräußern. Frau Dr. Mai-Pott wollte von uns wissen, welche Informationen wir noch benötigen. (Im ersten Schritt, ob Beteiligung im BV und PV, wenn PV zu wie viel in den letzten 5 Jahren beteiligt)

Frau Dr. Mai-Pott ergänzte den Fall, dass die Bet. im BV ist. Wir sind auf das Subsidiaritätsprinzip eingegangen und führten aus, dass es Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind und wir sind auf das TEV eingegangen. 

Danach wurde der Fall abgewandelt: Die Bet. liegt im PV und war zu mehr als 1%. Wir sollte in einzelnen Schritten prüfen, ob ein Fall des §17 EStG vorliegt. Wir sind kurz auf den Freibetrag eingegangen und wann beim §17 EStG das TEV anzuwenden ist (vor dem Freibetrag oder nach dem Freibetrag).

Danach hatten wir den Fall, dass die Bet. weiterhin im PV ist aber unter 1% liegt. Insbesondere ging es um die Frage, inwieweit das WK-Abzugsverbot nach §20 (9) EStG bei Veräußerungen nach §20 (2) Nr. 1 i.V.m (2) EStG anzuwenden ist und ob wir bei Veräußerungsgewinnen auch den Sparer-Pauschbetrag ansetzten dürfen. 

Abschließend ging es um die Neuerungen beim Wachstumschancen-Gesetzt.

 

5. Fragerunde

Name des Prüfers:Frau Fuchs
Prüfungsgebiet:KSt
Dauer der Prüfungsrunde:20 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Zunächst fragte uns Frau Fuchs wie die KSt verwaltungstechnisch einzuordnen ist. Es ging darum, dass die KSt eine direkte Steuer ist und eine Steuer vom Einkommen und das die Ertragshoheit bei Bund, Ländern und Gemeinden liegt. Frau Fuchs fragte darauf, welche Hoheit wir noch kennen. Genannt wurden die Verwaltungshoheit und die Gesetzgebungshoheit.

Danach ging es um das Thema Liquidation. Dabei schildert Sie den Fall, dass ein Mandant zu uns kommt und seine GmbH auflösen möchte. Zunächst sind wir auf die zivilrechtlichen Aspekte eingegangen. Anschließend auf die Ermittlung des Liquidationsgewinn nach dem KStG. Insbesondere sind wir auf den Liquidationszeitraum von 3 Jahren eingegangen und wie der Liquidationsgewinn steuerlich zu behandeln ist. 

Anschließend wandelt Sie den Fall ab, dass der Mandant einen Nachfolger für seine GmbH hat und diese Verkauft. Der neue Gesellschafter wird zugleich unser neuer Mandant. Er möchte auch der Geschäftsführer der GmbH werden. Wir sollten darauf eingehen, was dies für den Mandanten bedeutet: (GF-Gehalt grundsätzlich aus Sicht des GF Eink. §19 EStG, die dreistufige Prüfung der Angemessenheit, bei unangemessenen Gehalt Prüfung vGA, welche Bezüge kann GF noch beziehen).

 

6. Fragerunde

Name des Prüfers:Herr Dr. Breinersdorfer
Prüfungsgebiet:BGB
Dauer der Prüfungsrunde:20 Minuten

Ablauf der Fragerunde:

Zunächst sollten wir prüfen, ob beim Kauf eines Gutscheins ein Kaufvertrag zustande kommt. Danach, was passiert, wenn wir den Gutschein im Geschäft (hier als Beispiel in einem Buchladen) einlösen wollen und am Tag des Kaufes den Gutschein vergessen.

Dann fragte Herr Dr. Breinersdorfer, was man tun kann, wenn ein Schuldner seine Schuld gegenüber einem Gläubiger nicht tilgen kann bzw. möchte. Der Schuldner war im Verzug und für den Gläubiger nicht zu erreichen. Es ging hierbei um das Mahnverfahren. 

Herr Dr. Breinersdorfer erweitert den Fall, in dem die Frau des Schuldners für diesen bürgt. Wir sind darauf eingegangen, wie ein Bürgschaftsvertrag (zwei übereinstimmende Willenserklärungen) zustande kommt. Welche Arten der Bürgschaft es gibt (einfache und selbstschuldnerische Bürgschaft, Einrede der Vorausklage und der Verzicht darauf). Danach fragte Herr Dr. Breinersdorfer, ob die Frau überhaupt Bürgen kann. Er wollte darauf hinaus, dass die Bürgschaft der Ehefrau für ihren Ehemann ggfs. sittenwidrig ist.

Danach wollte Herr Dr. Breinersdorfer wissen, wann man bei Verzug des Schuldners einen Mahnbescheid beantragt und wann man klagt. Wenn der Schuldner nicht zahlen will/kann beantragt man einen Mahnbescheid. Ist der Schuldner nicht einverstanden mit der erhaltenen Leistung und bezahlt deswegen nicht (Leistungsstörung), ist eine Klage sinnvoller.

Zum Schluss schilderte uns Herr Dr. Breinersdorfer folgenden Fall:

Der Gläubiger ist bei den Eheleuten XY zu Hause und schließt mit der Ehefrau einen Bürgschaftsvertrag ab. Dabei liest der Gläubiger den Bürgschaftsvertrag vor. Danach unterzeichnet zuerst der Gläubiger und reicht den Vertrag an die Ehefrau weiter. Diese unterzeichnet den Vertrag. Im selben Moment geht der Mann ins Zimmer nebenan und erschießt sich. Die Frau lässt den Stift fallen und rennt ins Zimmer nebenan zu ihrem Mann. Der Gläubiger greift über den Tisch und nimmt den Vertrag mit. Die Frage war, ob der Bürgschaftsvertrag wirksam ist. Dabei sollten wir den Antrag und die Annahme prüfen.

 

Meine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Ich habe mich mit Steuerkurse.de (Examio) und der Steuerfachschule Dr. Endriss vorbereitet. Beide haben mich optimal sowohl für die schriftliche als auch die mündliche Prüfung vorbereitet. Bei beiden Anbietern sind sehr gute Dozenten, die den Lehrstoff vermitteln. Auch organisatorisch sind beide Anbieter sehr gut aufgestellt. Ich kann sie nur für die Vorbereitung zur StB-Prüfung empfehlen.

 

Meine Tipps für zukünftige Prüflinge

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Persönliches Statement / Gesamteindruck / sonstige Anmerkungen zur Prüfung 

Vor dem Beginn der mündlichen Prüfung sind wir sehr freundlich von den Mitarbeiterinnen der Steuerberaterkammer empfangen worden. Sie haben sich direkt nach unserem Wohlbefinden erkundigt und uns während der Zeit im Aufenthaltsraum mit Getränken und Süßigkeiten versorgt. Sie haben uns dann kurz den Ablauf der Prüfung geschildert und ganz viel Glück gewünscht. Durch den freundlichen Empfang hat sich bei mir die erste Nervosität gelegt. Natürlich war man noch weiterhin sehr aufgeregt und angespannt, aber die Panik hat etwas nachgelassen.

In dem Raum gab es vier Arbeitsplätze mit ausreichendem Platz, auf dem man sich für den Kurzvortrag vorbereiten konnte. Von der Kammer wurden Stifte, Blätter und Karteikarten (in verschiedenen Größen, kariert oder liniert) zur Verfügung gestellt. Man konnte aber auch eigene Stifte und Karteikarten mitbringen. Die mitgebrachten Karteikarten wurden vor Beginn der Prüfung durchgesehen und man hat ein Blatt mit der Zusammensetzung der Prüfungskommission erhalten.

Zum Prüfungsablauf:

Die Kurzvorträge wurden der Reihe nach dem Alphabet abgehalten. Damit jeder Prüfling nur 30 Minuten Zeit zur Vorbereitung hat, mussten drei Prüflinge draußen warten und der erste Prüfling konnte mit der Vorbereitung beginnen. Im Abstand von 15 Minuten wurden die übrigen Prüflinge wieder in den Vorbereitungsraum reingerufen. Für die wartenden Prüflinge wurden Stühle vor dem Vorbereitungsraum gestellt. Der Vorbereitungsraum war zugleich unser Aufenthaltsraum für die gesamte Prüfung.

Erst wenn man mit der Vorbereitung beginnt, hat man ein Blatt mit den drei Vortragsthemen erhalten. Man musste einer Mitarbeiterin der Steuerberaterkammer mitteilen bzw. durch Ankreuzen zeigen, welches Thema man wählt. Diese haben das 

Thema im Vorfeld an die Prüfungskommission weitergeleitet. Sowohl das Blatt mit der Zusammensetzung der Prüfungskommission als auch das Blatt mit den Vortragsthemen durfte man nach der Prüfung mitnehmen. (Man musste sich nur merken, welcher Prüfer für welches Fach zuständig ist.) Innerhalb der Vorbereitungszeit (30 Minuten) konnte man das Thema auch wechseln, hat aber keine zusätzliche Zeit bekommen. 

Man sollte sich auf jeden Fall 3-5 Minuten Zeit lassen, bevor man sich für ein Thema entscheidet, und abwägen, wie viel einem zu einem Thema einfällt und ob das für einen Vortrag von 10 Minuten reicht. Die 30 Minuten Vorbereitungszeit gingen für mein Befinden sehr schnell vorbei. Ich kann nur den Tipp geben, in den letzten 5 Minuten nochmal seine Notizen durchzugehen, um die Gliederung des Vortrags zu verinnerlichen. Das hilft, den roten Faden beim Vortrag selbst zu behalten und man vermeidet, dass man währenddessen panisch auf die Notizen schaut, um zu schauen, an welcher Stelle man gerade ist. 

Für den Vortrag selbst wurde man in einen separaten Raum (wo später auch die Fragerunden stattfanden) geführt. Zunächst empfing uns der Vorsitzenden der Prüfungskommission Herr Dr. Breinersdorfer und hat uns die übrigen Prüfer vorgestellt. Vor jedem Prüfer stand ein Namensschild, sodass man sich nicht merken musste, wer jetzt noch mal wer war. Während des Vortrages haben die Prüfer gespannt geschaut und ab und zu auch gelächelt. Am Anfang meines Vortrages musste ich vor Aufregung noch einmal tief durchatmen. Das war aber kein Problem, die Kommission hat sehr verständnisvoll reagiert. Daher kann ich nur den Tipp geben, sollte der Anfang/Einstieg (also die erste Minute) etwas holprig laufen, sollte man einmal kurz durch Atmen und das Ganze noch mal kurz wiederholen (natürlich keine 5 Minuten ausdehnen). Das gibt wieder ein wenig Selbstsicherheit und man verliert nicht den Faden, weil man vor Panik, dass der Einstieg nicht gut gelaufen ist, nicht mehr weiß, was man eigentlich vortragen wollte.

Es wird auch nicht negativ bewertet, wenn der Vortrag keine 10 Minuten gedauert hat. Bei manchen Prüflingen in der Runde hat er nur 7 Minuten gedauert. Es kommt auch auf den Inhalt des Vortrages an. Ist er gut gegliedert und enthält alle wesentlichen Themen reicht das aus.

Nachdem alle Prüflinge ihren Vortrag gehalten haben, ging es mit den Fragerunden weiter. Es wurden in der ersten Runde 3 Fächer a 20 Minuten (also 1 Stunde) abgefragt. Nach einer kurzen Pause (10-15 Minuten) gab es eine zweite Runde mit den übrigen 3 Fächern. Zu Beginn der ersten Fragerunde hat sich die Prüfungskommission nach unserem Wohlbefinden erkundigt und sollten wir während der Fragerunde eine Pause benötigen, sollten wir das offen sagen. Danach teilten Sie uns mit, in welcher Reihenfolge die Fächer von welchem Prüfer bzw. Prüferin abgefragt werden. 

In den Fragerunden durfte man keine Gesetze und Co. Mitnehmen, weswegen ich mich im Vorfeld gefragt habe, inwieweit wir in den Fragerunden nach Gesetzen gefragt werden.

Mein Fazit ist, in der USt sollte man die Paragrafen teilweise satzgenau drauf haben, da wir in der Prüfung Sachverhalte nach dem Schema für die USt prüfen sollten. In den übrigen Fächern (AO, KSt, Est) werden auch Paragrafen gefragt, jedoch in einem geringeren Umfang. Es wurde auch meistens die gängigen Paragrafen gefragt. Für AO kann ich noch den Tipp geben, sich die allgemeinen Vorschriften vorne im Gesetz anzuschauen, da auch zu Beginn auf allgemeine Themen in AO eingegangen wird. In BGB wurden wir eher kaum nach Paragrafen gefragt. 

Auf jeden Fall sollte man vorher Zeitung lesen. Das ist nicht nur für die steuerlichen Fächer wichtig. Wie sich in der Fragerunde in VWL gezeigt hat, werden auch da gerne aktuelle Themen abgefragt,

Ansonsten war es rückblickend eine gute Prüfung. Die Kommission war sehr nett und sachlich. Man hatte genügend Zeit auf die Fragen einzugehen. Wenn wir an einer Stelle nicht weiter wussten, haben sie uns entsprechende Hilfestellungen gegeben. Jedoch hat man in den Fragerunden nichts geschenkt bekommen. Da Fragen auch gerne weitergegeben wurden, sollte man gut aufpassen, was der vorherige Kandidat gesagt hat. Hierfür haben wir im Prüfungsraum Blätter und Stifte für Notizen bekommen. Man kann wirklich sagen, dass auf Bestehen geprüft wurde.

In der ersten Fragerunde (VWL, USt, AO) wurden wir alle ungefähr gleich oft gefragt. Je weiter dann die zweite Fragerunde fortgeschritten ist, umso mehr wurden die „Wackelkandidaten“ gefragt. Vor allem beim letzten Fach (BGB) ist das aufgefallen. Somit konnten diese Kandidaten nochmal zeigen, dass sie das Examen verdient haben.

Ich habe das Protokoll extra so ausführlich geschrieben, um einen möglichst genauen Einblick in die mündliche Prüfung zu geben. In den meisten Protokollen (welche ich mir zur Vorbereitung durchgelesen habe) hat mir das gefehlt. Ich hoffe, dass es anderen bei ihrer Vorbereitung weiterhilft und wünsche allen Prüflingen viel Glück!!!

Und in der mündlichen Prüfung bitte immer kämpfen!!! Es lohnt sich!!!