ZU DEN KURSEN!

Mündliche Steuerberaterprüfung - 01.02.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 01.02.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

01.02.2023

Bundesland:Baden-Württemberg
Prüfungsort:Stuttgart
Prüfungsdatum:01.02.2023
Beginn / Ende der Prüfung:12:40 Uhr - 16:45 Uhr
Prüfungskommission:-

 

Prüfungskommission

 NameBerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
VorsitzHerr BayerFAErbSt, BewG, USt
2. PrüferHerr GrimmFAAOAO
3. PrüferHerr HirschbergerFAErtragsteuer
4. PrüferFrau Moser-SchmidStBBWL
5. PrüferFrau PhilippStBInsolvenzrecht
6. PrüferHerr KuschmannRARecht

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Master4,0bestanden
2Steuerfachwirt*in3,5bestanden
3Bachelor4,5Nicht bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1Verfahrensrecht- und
Steuerstrafrecht
§§ 371, 153 AO
Stellen Sie bitte die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Selbstanzeige gem. § 371 AO dar und grenzen Sie diese vom Anwendungsbereich des § 153 AO ab.
2BWL und
Rechnungswesen
Unternehmenskauf
a.) Motive und wirtschaftliche Aspekte
b.) Formen und Arten
3ErtragsteuerrechtErläutern Sie die seit 2022 neu geschaffenen Besteuerungstatbestände im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer außerhalb der §§ 13-23 EStG und ordnen Sie diese in das System der Besteuerungsgrundlagen ein.

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Herr GrimmPrüfungsgebiet:Verfahrensrecht

Inhalt der Prüfung: 

Grundsteuer

  • Bis wann war die Grundsteuererklärung abzugeben? 31.01., Verlängerung Bayern um 3 Monate
  • Ist die Abgabe der Grundsteuer eine Steuererklärung gem. AO?
  • Durfte Bayern die Frist verlängern? Ja, nach § 109 (1) AO
  • Wann ist eine Sprungklage möglich bzw. sinnvoll? Zustimmung des FAs nötig (§ 45 AO), z.B. wenn das FA keine andere Entscheidung treffen kann, da es an Richtlinien gebunden ist
  • Was ist ein Musterverfahren?

Kassennachschau (§ 146b AO)

  • Was darf der Prüfer machen, bevor er sich ausweist? z.B. Testkauf/-essen
  • Wenn kein Bon ausgegeben wird, liegt dann schon eine Steuerhinterziehung vor?

BP

  • Wie kann der Prüfer eine Mitwirkung einfordern? Zwangsgeld (§ 328 AO) + Verzögerungsgeld (Ermessensentscheidung)
  • Ist ein Zwangsgeld ein VA? Nein, nur eine Aufforderung

2. Fragerunde

Prüfer:Herr HirschbergerPrüfungsgebiet:Ertragsteuerrecht

Inhalt der Prüfung: 

vGA / Lohn

  • Sachverhalt: Mehrere GmbHs werden von einem Gesellschaftergeschäftsführer gehalten. Aus einer GmbH wird ein Grundstück von dem Gesellschaftergeschäftsführer an die Ehefrau des Prokuristen verkauft. Zu einem Preis, der 50.000,00 € unter dem fremdüblichen Preis liegt
  • Frage: Was ist hier ertragsteuerlich zu beachten?
    1. VGA? nein, würde nur vorliegen, wenn es kein Prokurist, sondern ein Gesellschafter wäre
    2. Lohn? +, da Prokurist Arbeitnehmer, auch wenn es seiner Ehefrau zugutekommt
      -> Fremdüblichkeit ist hierbei immer zu prüfen
  • Folgefrage: Welcher Wert ist für die AfA-BMG bei der Ehefrau zugrunde zu legen?
    -> Voller Wert mit VGA? Warum? Überlegungen zur Fiktionstheorie und mittelbarer Grundstücksschenkung
    (vom Prüfer nie endgültig aufgelöst, wie die Lösung seiner Meinung nach ist)

 

3. Fragerunde

Prüfer:Herr BayerPrüfungsgebiet:ErbSt / USt

Inhalt der Prüfung: 

Steuerbefreiung BV (§ 13a/b ErbStG)

  • Sachverhalt: Vater hat KG-Anteil im September 2021 an Sohn K verkauft mit Übergang zum 01.01.2022. Der Vater hat seinem Sohn K gleichzeitig ein Darlehen für die Finanzierung des Kaufpreises gegeben. Am 15.11.2021 verzichtet der Vater auf das Darlehen. Am 01.12.2021 verstirbt der Vater unverhofft.
  • Fragen:
    1. Was ist im Nachlass? KG-Anteil
    2. Wer ist Erbe? Ehefrau und Kinder
    3. Darlehen = Schenkung (Darlehen ist nicht im Nachlass, da bereits an den Sohn mit Verzicht geschenkt)
  • Ist der KG-Anteil (= der Erbengemeinschaft zuzuordnen!) begünstigt nach § 13a/b ErbStG? BV bejaht, aber nein, da die Erbengemeinschaft nicht die Behaltensfristen einhält. (Übertragung im Jan. 2022 - Betriebsveräußerung der Erben)

USt § 13b UStG

  • Gesellschaft mit Sitz in Deutschland erbringt Leistungen an eine luxemburgische Gesellschaft. -> § 13b UStG
  • Wie ist die Lösung, wenn die luxemburgische Gesellschaft ihren Sitz und Geschäftsleitung im Inland hat. -> dt. USt auszuweisen
    • Berichtigung möglich? (+)
    • Warum möchte die lux. Gesellschaft eine Berichtigung? Verzinsung

 

4. Fragerunde

Prüfer:Frau Moser-SchmidPrüfungsgebiet:BWL

Inhalt der Prüfung: 

Berechnung, Bedeutung erklären und erläutern, wo man die Zahlen herbekommt.

  • EK-Quote
  • Leverage-Effekt
  • Anlageintensität
  • Anlagendeckungsgrad
  • Liquidität 1.-3. Grades
  • Cashflow
  • Überliquidität
  • Umschlagsdauer Forderungen und Vorräte
  • Umsatz – Gesamtleistung
  • Wo in der Bilanz ist die Vorratsveränderung ersichtlich?
  • Umsatzrentabilität
  • Rohergebnis
  • Was ist im Finanzergebnis enthalten?

 

5. Fragerunde

Prüfer:Frau PhilippPrüfungsgebiet:InsO

Inhalt der Prüfung: 

  • Insolvenztatbestände? Zahlungsunfähigkeit, Drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
  • Was sind diese und wie ermittelt man diese?
  • Wer muss die Überschuldung erkennen? z.B. GF einer GmbH
  • Welche Pflichten hat man als StB? Hinweispflicht und für den Nachweis schriftlich mitteilen / Fortführungsprognose erforderlich
  • Problem BWA? Erkennbar, dass ein Unternehmen über längere Zeit Verluste macht, jedoch wird die Buchhaltung immer erst 1-2 Monate später erstellt -> aktuelle Lage kennt nur der GF
  • Wie ermittele ich die Überschuldung gem. InsO? => Überschuldungsbilanz nach Verkehrswerten.
  • Spiegelt die bilanzielle Überschuldung auch die Überschuldung nach InsO wieder?
    • Nein, Prüfung stiller Reserven
    • Möglichkeit zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung? eigenkapitalersetzendes Darlehen, Rangrücktritt, Bürgschaft, Kapitalrücklage

 

6. Fragerunde

Prüfer:Herr KuschmannPrüfungsgebiet:GesR

Inhalt der Prüfung: 

Eine gut funktionierende GmbH hat Streit mit dem Geschäftsführer.

  • Wie wird die GmbH diesen los? Und macht es einen Unterschied, ob sie 1 oder 2 Geschäftsführer hat?
    • Abbestellung durch Gesellschafterbeschluss (§ 46 GmbHG)
    • Bei zwei Geschäftsführern, kann einer alleine weiter machen. Gibt es nur einen GF, muss ein neuer bestellt werden.
    • Außerdem Kündigung Anstellungsvertrag mit Frist,…
  • Geschäftsführer möchte beenden. Ist dies möglich?
  • Haftung des Geschäftsführers ? § 43 GmbHG
  • Unternehmer gründet ein Gewerbe. Möchte vom Steuerberater wissen, was er bei folgenden Institutionen tun muss und ob es ihn etwas kostet:
    • Gewerbeamt
      • Anmeldung, Kosten...
    • Berufsgenossenschaft
      • Wenn er Arbeitnehmer hat, muss er sich dort anmelden
      • Beiträge für die Absicherung der AN (Dienstunfälle)
      • BMG der Beiträge: AN-Anzahl und Gefahrenklasse
    • IHK (dazu sind wir zeitlich nicht mehr gekommen)

Persönliches Statement

Die Prüfer waren sehr freundlich und haben die Prüfung angenehm gestaltet. Während den Vorträgen waren manche Prüfer sehr aufmerksam, andere haben sich hingegen sehr neutral verhalten.

In den Prüfungsrunden ist die Zeit sehr schnell vorbeigegangen. In den steuerrechtlichen Themen wurden Fälle geschildert und weiterentwickelt. Hierbei wurden nicht viele Themen abgefragt, dafür ging es mehr in die Tiefe und es wurde mehr "gebohrt". Dadurch wurde die Prüfungsrunden etwas zäh und teilweise waren die Fragen unverständlich formuliert.

In den anderen Prüfungsfächern wurden eher viele einzelne Fragen gestellt. Die Fragen wurden hier auch noch einmal anders gestellt, falls es nicht eindeutig formuliert war bzw. die Frage nicht sofort verstanden worden ist. Die Prüfer haben die Fragen weitergereicht, wenn sie nicht vollständig beantwortet werden konnten. Wir Prüflinge haben uns gegenseitig unterstützt/ergänzt. Es war sehr schade, dass ein Prüfling nicht bestanden hat.

Ich wünsche allen, die die Prüfung noch vor sich haben viel Erfolg!