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Mündliche Steuerberaterprüfung - 01.03.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 01.03.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

01.03.2023

 

Bundesland:Baden-Württemberg
Prüfungsort:Stuttgart
Prüfungsdatum:01.03.2023
Beginn / Ende der Prüfung:13.00Uhr - 16.30 Uhr

 

Prüfungskommission

 NameBerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
VorsitzFrau BreckwoldtFAInt. Steuerrecht
2. PrüferHerr HauserFAErbst, GrSt
3. PrüferFrau MartinFAAO
4. PrüferHerr GrommerStBBilanzierung
5. PrüferHerr Dr. EisenhartStBBWL, Berufsrecht
6. PrüferHerr Fuhrmann-GmbHG, HGB

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Master3,6bestanden
2-4,3bestanden
3-4,3bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1AOFormen und Ablauf Außenprüfung
2BilanzierungHandelsbilanzielle Abbildung up-Stream Merger
3Int. SteuerrechtHinzurechnungsbesteuerung iSv §§ 7 ff AStG

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Herr HauserPrüfungsgebiet:ErbSt/GrSt

Inhalt der Prüfung: 

Fall wurde geschildert: A stirbt, Alleinerbin. Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, Bereicherung im Inland, alles liegt über Freibetrag (Freibeträge etc sollten daher nicht angesprochen werden), Alleinerbin erbt Grundstück mit Haus und Kapitalvermögen. Nach Tod Erblasser wurden in Haus viele Vermögensgegenstände gefunden. Erbin beauftragt Service, der Inventar aufnimmt, prüft, ob geliehene Gegenstände dabei sind, etc.

Sind Kosten des Service-Unternehmens abziehbar? -> ja, § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG -> sollte kurz abgegrenzt werden, was abziehbar ist, was nicht in Haus gefunden: Schweizer Sparbücher, die nicht ertragsteuerlich versteuert wurden. Erbin beauftragt StB für Berichtigungserklärung, etc.

Sind Kosten für StB Nachlassverbindlichkeiten? -> argumentiert, warum abzugsfähig oder warum nicht (bspw. GRNF - eigene Verpflichtung zur Berichtigung) (BFH hat wohl gesagt, dass abziehbar)

Abwandlung Fall: Erbin wohnt im Ausland - Ändert das was? -> Nein, da Erblasser Inland mit Begründung, ...

Ändert es etwas, wenn Erbin und Erblasser im Ausland? -> ja, beschränkte ErBSt-Pflicht geprüft
-> Inlandsvermögen § 121 BewG -> Haus im Inland (+), Schweizer Sparbücher (-)

Prüfling mit 4,33 sollte Grundzüge Bodenwertmodell in BW erklären. Dann noch Frage an alle auf welchen Zeitpunkt, für welche Hauptfeststellung (auf 1.1.2022 für 1.1.2025)

Gesamtfazit: Prüfer wollte eher schnell konkrete Antwort hören, allgemeine Ausführungen nicht nötig, bzw. nicht gewollt. Hat in Fall auch viel als zweifelsfrei gegeben definiert und gesagt, dass wir nicht darauf eingehen sollen. War aber ganz angenehme Runde.

 

2. Fragerunde

Prüfer:Frau MartinPrüfungsgebiet:AO

Inhalt der Prüfung: 

Fall: K ist angestellt und betreibt nebenher Frisörsalon; Bescheid 2019 vorläufig hinsichtlich Gewinnerzielungsabsicht und BE / BA; kommt zu uns und sagt, dass Handwerkerleistung 2 TEUR Lohnaufwand vergessen und er hatte mit EStE Liste mit Arbeitsmitteln erstellt, wo ihm Zahlendreher passiert ist -> statt 1.200 hat er eigentlich 2.100 Euro Arbeitsmittel.
Was machen wir?

Arbeitsmittel:

  • Einspruch, Zulässigkeit, Einspruchsfrist -> abgelaufen
  • Korrekturnormen § 129 AO (+), § 173a AO (+), § 173 AO (-), § 172 (-), Vorläufigkeit
  • etwas genauer thematisiert, VdN hatten wir vergessen zu prüfen, wollte die Prüferin aber auch noch hören, hat sie dann selbst aufgelöst Handwerkerleistungen:
    - Einspruchsfrist abgelaufen, kurz § 110 AO thematisiert; Korrekturnormen geprüft

Zusatz: Mandant bringt auch Bescheid für 2020, wo AfA iHv 2 TEUR nicht berücksichtigt wurde, keine Angabe in Bescheid, warum nicht berücksichtigt

Einspruch: Frist abgelaufen, Kollegin wollte auf Wiedereinsetzung hinaus, da Begründung gefehlt hatte, aber hier hat die Prüferin dann unterbrochen. Wollte sie offensichtlich nicht in Tiefe gehen; stattdessen nochmals mögliche Korrekturnormen angesprochen

Neuer Sachverhalt: EStE kurz vor Weihnachten abgegeben, Do 22.12 Bescheid erstellt, wirft Mitarbeiter des FAs 23.12. persönlich in Briefkasten. Wann ist Zugang?
- 3 Tages-Fiktion besprochen, Gründe, warum hier gilt und warum nicht (insb. Schutz des Steuerpflichtigen)
Wofür ist Zugang wichtig? - Einspruchsfrist
Wie lange ist die Frist? Immer einen Monat? - Nein, wenn Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, dann 1 Jahr
Was kann man machen, wenn Frist abgelaufen? § 110 AO, aber nur, wenn kein Verschulden

Gesamtfazit: angenehme Runde. Die Prüferin wollte zwar relativ viele Normen prüfen, aber m.E. nicht bis in kleinste Detail.

 

3. Fragerunde

Prüfer:Frau BreckwoldtPrüfungsgebiet:Int. Steuerrecht

Inhalt der Prüfung: 

Mandant A mit Beteiligung 3 % an KapGes in D erzählt uns von beruflichem Umzug von Stuttgart nach Spanien, da er dort jetzt Job und auch Freunde etc hat. Was machen wir?

  • Aufgabe unbeschränkte Stpfl. angesprochen
  • § 6 AStG: Tatbestandsvoraussetzungen abgeprüft
  • Rechtsfolge: fiktive Besteuerung

Das findet Mandant jetzt nicht so toll. Was können wir ihm raten, bzw. fragen? Ratenzahlung thematisiert, auch kurz Unterschied zu früherer Rechtslage

Rückkehrabsicht thematisiert: Können ihn fragen, ob er plant, wieder nach D zu ziehen -> hier war es etwas schleppend; die Prüferin wollte insb. darauf hinaus, dass die Rückkehrabsicht zu dokumentieren ist

Gesamtfazit: Prüferin fand ich sympathisch, sie hatte m.E. genau im Kopf, was sie an Antworten hören wollte und wenn man dies erfüllt hat, war sie zufrieden.

 

4. Fragerunde

Prüfer:Herr GrommerPrüfungsgebiet:Bilanzierung

Inhalt der Prüfung: 

Wer muss JA aufstellen? Wer muss unterschreiben (Kaufmann)

Wer muss feststellen? Gesellschafter Mdt. kommt und will JA in englischer Sprache? -> nicht möglich, § 244 HGB. Wenn Mandant darauf besteht, dann dürfen wir das nicht machen.

Fall: Sendelizenz einer Medienverwertungsgesellschaft erteilt. In dem Zusammenhang sind Beratungskosten angefallen. Wie gehen wir damit um?

§ 246 Abs. 1 HGB: alle Vermögensgegenstände -> Definition VG besprochen, insbesondere thematisiert, dass selbst. bewertbar und übertragbar, d.h. verkehrsfähig.
-> Sendelizenz als immaterieller VG

Was wäre, wenn Sendelizenz nicht veräußerbar? -> nicht zu aktivieren, würde sich bspw. in GoF niederschlagen (in diesem Bereich gibt es wohl ein BFH Urteil)

Mandant hat Film hergestellt und überlässt diesen für 42 Jahre an Verwertungsgesellschaft zu aktivieren, wenn zivilrechtliches Eigentum; hier aber auch wirtschaftliches Eigentum relevant -> Nutzung für lange Dauer etc. Daher wohl eher der Verwertungsgesellschaft zuzurechnen.

Mdt hat in 2022 1 TEUR Inflationsausgleichsprämie an Mitarbeiter gezahlt und sagt, dass er in 2023 und 2024 auch jeweils nochmals 1 TEUR zahlt. Umgang in JA 2022?

  • RSt oder Verbindlichkeit thematisiert -> jeweils Definition, hier wohl eher Verbindlichkeit
  • Wo ist Unterschied in Bewertung? RSt abzinsen
  • Gibt es noch Abzinsung im Steuerrecht? - nicht für Verbindlichkeiten

 

5. Fragerunde

Prüfer:Herr EisenhartPrüfungsgebiet:BWL

Inhalt der Prüfung: 

  • Mandant, für den wir JA erstellen, ist in Krise. Wie erkennen wir das?
  • Zahlungsstockung, hohe nicht bezahlte Rechnungen
  • Liquidität schlecht
  • hohes FK
  • Verluste, abnehmendes EK, evtl. nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag

Wie können wir solche Themen quantifizieren? JA-Kennzahlen

Liquiditätsgrade definiert und erklärt --> Prüfer wollte auch wissen, wie hoch die Grade sein sollen, für Werte, die in Ordnung sind (Ich glaube 20-25% für Liquiditätsgrad 1). Hier wussten wir alle keine genauen Werte, haben aber jeder etwas gesagt und argumentiert.

  • EK-Quote, FK-Quote
  • Cash-Flow betrachten; bspw. wenn aufgrund von Krise Desinvestitionen
  • Wie können wir CF aus operativer Tätigkeit ermitteln ? - Direkte und indirekte Methode
  • Geht das auch bei CF aus Investition oder Finanzierung? Nein, nur direkt
  • Wenn die Zahlen schlecht sind, was bedeutet das dann für uns als Steuerberater des Mandanten?
  • Zerschlagungswerte anzusetzen
  • was will, wenn Mdt trotzdem Going Concern will? Dürfen nicht Bescheinigung erstellen
  • § 102 StaRuG Hinweispflicht

 

6. Fragerunde

Prüfer:Herr FuhrmannPrüfungsgebiet:GmbH-Recht

Inhalt der Prüfung: 

Fall: A und B sind hälftig an GmbH beteiligt. B möchte sich zurück ziehen. Geht das? Wie geht das?

  • Ein-Mann-GmbH ist möglich
  • B kann an A veräußern -> kurzer Exkurs Steuerrecht: B § 17 EStG, TEV, A hat AK

Zwischenfrage: A hat das Geld nicht, braucht Darlehen. Wie hoch ist aktuell Zinssatz für so ein Darlehen (4-5%). Wie ist das zu berücksichtigen im Steuerrecht? -> grds. gar nicht, Antrag auf TEV (kurz erläutert)

Wie können wir Ausscheiden B noch erreichen?

GmbH kann eigene Anteile erwerben § 33 GmbHG besprochen, d.h. wann möglich

Zahlenbeispiel: Gez. Kapital 50 TEUR, BW 1 Mio, Kaufpreis 500 TEUR -> ja geht, Begründung anhand von § 33 GmbHG
Wie zu bilanzieren?
- § 272 HGB -> gez. Kapital 25 TEUR, GewinnRL 475 TEUR
Was passiert wirtschaftlich betrachtet? Kapitalherabsetzung
Worauf müssen wir aus steuerlicher Sicht noch achten? VGA bei Kaufpreis

Fortentwicklung: Jetzt hat die GmbH eigene Anteile. Wer bekommt Ausschüttung? Nur A, § 71b AktG analog (Paragraph wussten wir nicht, hat Prüfer genannt)

Wie bekommen wir die eigenen Anteile dann wieder weg? Einziehung § 34 GmbHG

Was passiert dabei steuerlich? Keine Auswirkung (gibt es wohl BMF-Schreiben, kannten wir aber alle nicht)

Eher spezielle Runde, Prüfer wirkte zwar etwas forsch, bzw. fordernd, hat dann aber auch geholfen.

 

Persönliches Statement

Die Prüfung ist sehr gut organisiert. Man wird freundlich empfangen und in den Vorbereitungsraum gebracht, wo auch der genaue Ablauf nochmals erläutert wird. Sowohl die Mitarbeiter als auch die Prüfungskommission habe ich als sehr freundlich empfunden. Insbesondere die Vorsitzende Frau Breckwoldt war sehr wohlwollend. Allgemein habe ich die 3 Prüfer der Finanzverwaltung als etwas angenehmer empfunden wie die Vertreter des Berufsstandes, bzw. der Wirtschaft. Diese habe ich als etwas reservierter empfunden. Sie waren aber in den Prüfungsrunden auch sehr fair und haben auch Mal geholfen, wenn wir nicht weiter gekommen sind. Diese Prüfungsrunden sind mir persönlich etwas schwerer gefallen als die 3 rein steuerrechtlichen Runden, aber zu diesem Zeitpunkt habe ich (Vornote 3,66) nicht so viele Fragen abbekommen.

Die Kollegin mit der Vornote 4,3 kam wohl nicht so gut mit dem Vortrag (gewählt hatte sie HZB) zu Recht und war danach etwas zerknirscht. In den Fragerunden hatte sie dann auch mit Abstand den höchsten Redeanteil und hat fast jede Frage als erstes bekommen. Sie musste daher richtig kämpfen, aber hat es am Ende dann auch geschafft :) Auch wenn es bei
ihr wohl eher kritisch war, haben die Prüfer ihr auch Mal ab und an geholfen, wenn sie nicht weiter kam.

Die Runde mit GmbH-Recht war recht speziell (Einziehung von eigenen Anteilen) und hier lief es bei uns allen 3 nicht so gut, aber ich hatte nicht den Eindruck, dass dies unbedingt negativ war, so lange man überhaupt irgendetwas geantwortet hat. Der Prüfer hat dann zum Abschluss der Runde auch zu der Vorsitzenden gesagt, dass das schon recht speziell war.