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Mündliche Steuerberaterprüfung - 06.02.2023

Kursangebot | Mündliche Steuerberaterprüfung | 06.02.2023

Mündliche Steuerberaterprüfung

06.02.2023

Bundesland:Bawü
Prüfungsort:Stuttgart
Prüfungsdatum:06.02.2023
Beginn / Ende der Prüfung:7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Prüfungskommission:-

 

Prüfungskommission

 NameBerufsbezeichnungPrüfungsgebiet
1. PrüferHerr FlammFAErtragsteuern
2. PrüferFr. BiehlerFAAO
3. PrüferHr. SeifertFAUSt
4. PrüferFr. Prof. Dr. BittrolffStBRewe / Berufsrecht
5. Prüfer-StBVWL/BWL
6. PrüferFr. RotheRAZivilrecht

 

Prüfungskandidaten

 PrüflingVorbildungVornotePrüfungsergebnis
1Studium4,16bestanden
2Studium3,5bestanden
3Studium4,3bestanden

 

Kurzvortrag

 Thema Nr.PrüfungsgebietThema
1AOFestsetzungsverjährung bei Steuerbescheiden (3x)
2UStDer Direktanspruch in der Umsatzsteuer
3BWLDie Deckungsbeitragsrechnung

 

Fragerunden

1. Fragerunde

Prüfer:Frau BiehlerPrüfungsgebiet:AO

Inhalt der Prüfung: 

  • Außenprüfung §§ 194 ff AO
  • Umfang der Prüfungsanordnung (Sammelverwaltungsakt)
  • Gegen welchen VA kann man Einspruch einlegen?
  • Kann Stpfl. eine Außenprüfung beantragen?

 

  • Form der Prüfungsanordnung
  • Kann Prüfungsanordnung auch ohne Schriftform ergehen?

 

  • §146b AO Kassennachschau
  • Oberleitung zur Kassennachschau
  • Definition Unterschied
  • Obergang zur AP

 

  • §203 AO abgekurzten Außenprufung
  • Unterschied zur normalen BP

 

 

2. Fragerunde

Prüfer:Hr. SeifertPrüfungsgebiet:USt

Inhalt der Prüfung: 

Fall:

KapGes in Paris erhält von A (Unternehmer in Deutschland) Fahrzeugreparaturleistung.
Aus Sicht der KapGes/ franz. Recht
Steuerbarkeit + Steuerpflicht Abwandlung

Fall:

Nach BP erfahrt man, dass KapGes Sitz in Deutschland hat. Prufung Steuerbarkeit + Steuerpflicht
Aktuelle Entwicklung in der USt

  • PV-Anlage
  • Gaslieferungen Ober das Erdgasnetz und die Lieferung von Warme Ober ein Warmenetz
  • Restaurationsleistung

 

3. Fragerunde

Prüfer:Hr. FlammPrüfungsgebiet:GrSt/ESt

Inhalt der Prüfung: 

Grundsteuer

  • Grundsteuerreform
  • Modell in Bawu Wie Grundsteuerwert bewertet wird Woher Oaten kommen Einspruchsverfahren

Einkommensteuer

Fall:

A, der zu 100% an der A-GmbH beteiligt ist, überlasst ein Darlehen zum Zinssatz 1%. Marktüblich 3%.
Abgrenzung v.E Abwandlung
A vermietet zusätzlich Gebaude an A-GmbH.

Darstellung

  • BAS
  • 3c(2) EStG
  • GmbH &Co Kg GmbH = Komplementar A, B und C Kommanditist
  • Erlauterung gewerbliche Pragung
  • Abwandlung A und GmbH = Komplementar
  • Folge aus Abwandlung

 

4. Fragerunde

Prüfer:Fr. Prof. Dr. BittrolffPrüfungsgebiet:BerufsR/Rewe

Inhalt der Prüfung: 

Rechnungswesen

  • Grundsatze ordnungsgemalser Buchfuhrung insb. §252 (1) HGB Nennung + Definition
  • Thema: Ukrainekrieg- Einfluss auf JA
  • ggf. Einfluss auf GoF Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Wann wird in der HB auf niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben?

Berufsrecht

  • Was tun nach bestandener PrOfung? Haftpflichtversicherung
  • Bestellungsantrag bei StB-Kammer einreichen Mitgliedsantrag StB-Versorgungswerk
  • Wie viele StB-Kammern in Ba-Wu?-> 3 Stuck (Stuttgart, Nordbaden, Sudbaden)

 

5. Fragerunde

Prüfer:Fr. (Name unbekannt)Prüfungsgebiet:BWL/VWL

Inhalt der Prüfung: 

BWL

Deckungsbeitragsrechnung

  • Definition
  • Aufgabe
  • Abgrenzung fixe und variable Kosten

Ausgangsfall:

  • Lieferant mochte van Mandant 」ahresa bsc hluss. Warum?
  • Welche Kennzahlen geben Auskunft fur Lieferanten?
  • Liquiditatsgrad

VWL

  • EZB erhoht in letzter Zeit den Leitzins. Warum?
  • Was versteht man in diesem Zusammenhang unter Inflation? Welche Folgen hat die Erhohung des Leitzins?
  • Mindestreserve bei der EZB

6. Fragerunde

Prüfer:Herr EsseckPrüfungsgebiet:BGB

Inhalt der Prüfung: 

  • Diverse Sachverhalte bzgl. unterschiedliche Vertragstypen

 

  • A steigt in ein Taxi und mochte zum Flughafen gefahren werden.

  • Um was fur einen Vertrag handelt es sich?

 

  • Nachhilfelehrer engagieren

  • Kauf einer Kuche mit Montage

 

  • Rechte des Kaufers bei Mangeln

  • 439 Nacherfullung verlangen,

  • Nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 van dem Vertrag zurucktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern

  • Nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

  • Was versteht man unter Unmoglichkeit (Beispiel bilden)

  • Abgrenzung Gewahrleistung und Garantie

 

Persönliches Statement

Sehr freundliche Kommission; besonders der Prüfungsvorsitzende war sehr zuvorkommend. Auch wenn man die Frage nicht gleich eindeutig verstanden hatte, wurde einem geholfen und nicht einfach direkt weit ergegeben.

Wahrend den einzelnen Runden konnte man gut mitdenken und auch mal etwas im Gesetz nachschlagen, um daraus die Lösung zu erarbeiten.

Wenn die Aufregung nicht so groß gewesen ware, dann hatte man fast von einer angenehmen Atmosphäre reden konnen. Nicht verrückt machen !assen, kampfen was das Zeug halt und bei Fragen oder missverständlichen Fragen von der Kommission gerne nachfragen.

Sind alles auch nur Menschen! Allen ganz viel Erfolg!