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Mündliche Steuerfachwirtprüfung - Allgemeines zur mündlichen Prüfung

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Mündliche Steuerfachwirtprüfung

Allgemeines zur mündlichen Prüfung

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Einige wichtige allgemeine Informationen zur mündlichen Prüfung zum Steuerfachwirt erhalten Sie in dem folgenden Video:

Die Prüfung zum Steuerfachwirt besteht aus insgesamt vier Prüfungsfächern, die für die Ermittlung des Gesamtergebnisses dasselbe Gewicht, nämlich 25 %, haben. Es handelt sich um den schriftlichen Teil, der wiederum aus drei Aufsichtsarbeiten besteht, sowie einer mündlichen Prüfung. An Tag 1 der Aufsichtsarbeiten wird die Klausur Steuerrecht I, an Tag 2 die Klausur Steuerrecht II und an Tag 3 die Klausur Rechnungswesen und Betriebswirtschaft geschrieben.

Die Aufsichtsarbeiten werden mit Noten bewertet, die dem aus der Schule bekannten Notensystem ähneln. Vergeben werden die Noten von der Note „sehr gut“ (1,0 bis 1,5, d. h. „eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechenden Leistung“) bis zur Note „ungenügend“ (5,5 bis 6,0, d. h. „eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind“).

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erhalten diejenigen, die nicht in mindestens zwei der drei Aufsichtsarbeiten mangelhafte Leistung oder in einem Fach ungenügende Leistung erbracht haben. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und fächerübergreifende Fälle lösen kann.

Die Ausgestaltung der mündlichen Prüfung ist je nach Steuerberaterkammer unterschiedlich. Dies liegt insbesondere daran, dass die Prüfungsordnungen einiger Bundesländer neben dem Fachgespräch auch einen Fachvortrag vorsehen. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig mit den konkreten Anforderungen der eigenen Prüfungsordnung auseinanderzusetzen, um sich angemessen auf die mündliche Prüfung vorbereiten zu können.

Für die mündliche Prüfung werden je Prüfling i. d. R. nicht mehr als 30 Minuten veranschlagt. Die Zahl der Prüflinge je Prüfung kann dabei stark variieren: Es ist sowohl eine Einzelprüfung als auch eine Prüfung in einer kleinen Gruppe von bis zu fünf Personen möglich.

Zum Bestehen der Prüfung müssen in mindestens drei der vier Prüfungsfächer sowie im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen (Note: „4,0“, „eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, im Ganzen aber den Anforderungen noch entspricht“) erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.