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Mündliche Steuerfachwirtprüfung - Das Fachgespräch

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Gegenstand der mündlichen Prüfung sind – wie auch bereits in den Klausuren – die folgenden Prüfungsgebiete:

  • Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz),
  • Besonderes Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer),
  • Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht),
  • Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung,
  • Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts.

Aufgrund der Kürze der Prüfungszeit wird sich das Fachgespräch selbstverständlich auf einzelne Themenbereiche konzentrieren müssen. Über die Zusammensetzung der Themen und die Prüfungstiefe entscheidet die Prüfungskommission.

Die Sachverhalte des Prüfers werden i. d. R. nicht von hoher Komplexität sein. Dennoch dürfen und sollten Sie sich Notizen machen, wenn Sie das Gefühl haben, es könnte auf bestimmte Details ankommen.

Wichtig ist, dass Sie während des Fachgesprächs stets aufmerksam sind, auch wenn Sie gerade nicht befragt werden. Häufig werden die Fragen der Prüfer weitergegeben, wenn ein Prüfling die Antwort nicht weiß. Dann kann es Sie treffen. Gleiches gilt auch in Bezug auf das Blättern im Gesetzestext. Sie sollten immer die Vorschrift aufschlagen, um die es im Prüfungsgespräch gerade geht.

Es kann in einer mündlichen Prüfung durchaus vorkommen, dass Ihnen die Antwort auf die Frage eines Prüfers nicht unmittelbar einfällt. Dann empfiehlt es sich, dass Sie ersten Ideen und Assoziationen äußern und „laut denken“. Bei diesem Vorgehen wird die Frage nicht direkt an einen der Mitprüflinge weitergegeben und es besteht die Möglichkeit, sich die Antwort zu erarbeiten. Die meisten Prüfer nehmen solche Ideen und Lösungsansätze gerne auf und geben ggf. auch kleinere Hilfestellungen. Mit der Antwort „Ich weiß es nicht.“ werden jedenfalls keine Punkte gewonnen werden können.

Allgemein ist es wichtig, dass Sie in der mündlichen Prüfung stets höflich bleiben und – so weit wie möglich – ruhig antworten. Die Prüfer geben Ihnen in aller Regel die Zeit, dass Sie Ihre Gedanken in Ruhe ausformulieren können. Ferner sollten Sie darauf achten, laut genug zu sprechen. Denn selbst wenn Ihre Antwort richtig gewesen ist, werden die Prüfer sie nicht als solche auffassen, wenn sie sie nicht verstehen.

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