ZU DEN KURSEN!

Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung - Kurzfristige Beschäftigungen

Kursangebot | Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung | Kurzfristige Beschäftigungen

Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung

Kurzfristige Beschäftigungen

Neben den geringfügig entlohnten Beschäftigungen gibt es in § 8 Abs. 1 SGB IV unter Nr. 2 die kurzfristige Beschäftigung. Diese liegt vor, wenn die Beschäftigung von vorneherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung von übergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und die einzige Einnahmequelle darstellt. Beispielhaft wäre eine kurzfristige Beschäftigung bei einem ansonsten Erwerbslosen berufsmäßig, bei einem Altersrentner hingegen nicht.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1740 Videos, 6307 interaktiven Übungsaufgaben und 3803 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 99,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Einzelkurs: Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung


  • Die besten Lernmaterialien: 43 Texte, 43 Abbildungen, 9 Videos und 87 Übungsaufgaben.
Jetzt entdecken

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Abendlehrgang StB: Bilanzwesen (Markus Schmidt) - Tag 5
  • Am 13.05.2025 ab 18:00 Uhr
  • Wie bereitet man sich am besten auf das Steuerberaterexamen vor? Diese Frage ist sehr individuell und hängt von Ihrem bisherigen Werdegang ab - doch ein Baustein zur bestandenen Prüfung ist sicherlich ein laufender Abendlehrgang, der Ihnen strukturiert die wichtigen Lerninhalte für das Examen näher bringt. Und genau diesen Lehrgang haben wir für Sie im Programm.
Jetzt teilnehmen