Am 19.04.2021 hat die 103. Bundeskammerversammlung die 4. Änderung der Prüfungsordnung für die Steuerfachwirtprüfung beschlossen. Diese Änderungen wirken sich ab dem Prüfungstermin 2023/2024 aus.
Die Änderungen betreffen sowohl die schriftliche Prüfung als auch die mündliche Prüfung. Sie führen dazu, dass die Steuerfachwirtprüfung sowohl hinsichtlich der Reihenfolge der Prüfungsfächer als auch hinsichtlich der Inhalte der Prüfung noch mehr an die Prüfung für Steuerberater angeglichen wird. Die für die Steuerberaterprüfung relevanten Themen haben wir für sie in unserem Artikel zu den Themen der Steuerberaterprüfung zusammengestellt.
Neu ist auch – jedenfalls in einigen Bundesländern – Folgendes: Zukünftig ist Teil der mündlichen Prüfung in allen Kammerbezirken – wie auch bei der Steuerberaterprüfung – ein Kurzvortrag, an den sich das Fachgespräch anschließt.
Die Änderungen für die schriftliche Prüfung
Für die schriftliche Prüfung liegt die größte Änderung in der Einführung einer vierten Klausur. Während die Prüflinge bislang lediglich drei Klausuren zu absolvieren hatten (Steuerrecht I, Steuerrecht II und Rechnungswesen), sind es nunmehr vier Klausuren. Dabei wird die bisherige fünfstündige Rechnungswesenklausur aufgeteilt in eine dreistündige Rechnungswesenklausur und eine zweistündige Betriebswirtschaftklausur. Schwerpunkte der Klausur zur Betriebswirtschaft sind die Jahresabschlussanalyse, die Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Finanzierung, die zuvor in der Klausur „Rechnungswesen“ mit abgeprüft wurden. Durch diese Neuerung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Tätigkeitsgebiet der Betriebswirtschaft in der täglichen Praxis der Steuerfachwirte eine zunehmende Bedeutung einnimmt.
In Zukunft ist es also nicht mehr möglich, den Prüfungsgegenstand der Betriebswirtschaft in der Vorbereitung zu vernachlässigen und durch eine intensivere Vorbereitung auf die Prüfungsthemen aus dem Bereich „Rechnungswesen“ (Buchführung und Rechnungslegung) etwaige Lücken auszugleichen. Denn (wie bereits zuvor) führt die Note „ungenügend“ in einer der Klausuren zum Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung. In unserem Artikel zum Ablauf der Steuerfachwirtprüfung können Sie (u. a.) hierzu mehr erfahren.
Wer allerdings bereits erfolgreich eine Prüfung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling abgelegt hat, kann sich freuen: In diesem Fall kann die bestandene Prüfung auf die vierte Klausur angerechnet und die Klausur zur Betriebswirtschaft damit erlassen werden.
Die Änderungen für die mündliche Prüfung
Auch die mündliche Prüfung für Steuerfachwirte erfährt einige Neuerungen: So ändert sich nicht nur der Ablauf der Prüfung als solcher, sondern die Prüflinge werden auch mit neuen Prüfungsfächern konfrontiert.
Neu ist zunächst, dass dem Fachgespräch nun in allen Kammerbezirken ein Fachvortrag vorgeschaltet wird. Zuvor war dieser nicht in allen Kammerbezirken als Teil der mündlichen Prüfung vorgesehen. Grund für diese Änderung ist insbesondere, dass die Prüflinge beweisen sollen, dass sie in der Lage sind, sich vor Mandanten mündlich fachlich korrekt auszudrücken und einen Lösungsvorschlag anzubieten. Dies ist auch in der täglichen Praxis von Steuerfachwirten sehr gefragt. Hinzu kommt, dass ein solcher Fachvortrag bislang schon im Rahmen der Prüfung für Steuerfachangestellte sowie in der Steuerberaterprüfung Teil der mündlichen Prüfung ist. Die Prüfung zum Steuerfachwirt, die zum Teil auch als „kleine“ Steuerberaterprüfung bezeichnet wird, bereitet damit noch besser auf das sich in vielen Fällen anschließende Steuerberaterexamen vor.
Das Thema für den Vortrag wird der zu prüfenden Person vom Prüfungsausschuss aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zur Wahl gestellt. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt zehn Minuten, der Vortrag als solcher dauert ca. fünf Minuten. Trotz dieser verhältnismäßig kurzen Zeit sollte die Bedeutung des Fachvortrags für den ersten Eindruck der Prüfungskommission von dem Prüfling nicht unterschätzt werden: Auftreten und Umgang mit der Prüfungsbelastung, sprachliches Ausdrucksvermögen, Konzentrationsfähigkeit, das Vermögen, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden und darzustellen, sowie natürlich auch materiell-rechtliche, verfahrensrechtliche und/oder fächerübergreifende Kenntnisse – all das sind Fähigkeiten und Kenntnisse, die im Rahmen des Fachvortrages abgeprüft werden. Bereits an dieser Stelle haben die Prüflinge – nunmehr in allen Kammerbezirken – die Chance, einen positiven ersten Eindruck zu hinterlassen.
An den Fachvortrag schließt sich das Fachgespräch an. Auch hier gibt es einige Neuerungen, die darin bestehen, dass bislang ausschließlich in der schriftlichen Prüfung abgefragte Prüfungsfächer und sogar ein neues Fachgebiet „Kanzleiorganisation sowie Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ Gegenstand der mündlichen Prüfung sein können.
Im Rahmen des neuen Prüfungsgebiets sollen die Kompetenzen der Prüflinge nachgewiesen werden, bei der Organisation einer Steuerberaterkanzlei mitzuwirken und mit internen und externen Ansprechpartnern unter Anwendung von Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements zu kooperieren. Zudem soll nachgewiesen werden, Kanzleiangehörige unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Regelungen und der Kanzleiziele führen und motivieren zu können. Der angehende Steuerfachwirt soll hier u. a. zeigen, dass er als „Kanzleimanager“ auftreten, Teams, Mitarbeiter und Auszubildende anleiten und steuern sowie mit Vorgesetzen zusammenarbeiten kann. Als Kanzleimanager soll er nicht nur in der Lage sein, die persönliche Fortbildung voranzubringen, sondern auch die Fortbildung von Mitarbeitern zu steuern.
Sonstige Änderungen und Hinweise
Zukünftig ist es außerdem ohne Beschränkung möglich, die Prüfung im Falle des Nichtbestehens zu wiederholen. Diese Erleichterung beruht auf einer Vorgabe des Gesetzgebers, die Wiederholung von Fortbildungsprüfungen im Grundsatz nicht zu begrenzen. Zuvor konnte die Prüfung lediglich zweimal wiederholt werden. Wer also auch im dritten Versuch durchfiel, konnte nicht mehr Steuerfachwirt werden – eine strenge Regelung, die vielen Prüflingen Angst machte.
Für nähere Auskünfte zur Prüfung zum Steuerfachwirt wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Steuerberaterkammer.
Fazit
Auf den ersten Blick scheinen die Änderungen einige Nachteile mit sich zu bringen: Eine Klausur mehr, ein zwingender Fachvortrag in der mündlichen Prüfung und ein neues Prüfungsgebiet, auf das man sich vorbereiten muss. Doch gleichzeitig beinhalten diese Änderungen auch Vorteile, die zukünftige Steuerfachwirte haben werden, wenn sie sich (im Anschluss) auf das Steuerberaterexamen vorbereiten möchten. Denn die Prüfungen nähern sich sowohl inhaltlich als auch von ihrem Ablauf her immer weiter an. Wer also die Steuerfachwirtprüfung erfolgreich absolviert, hat bereits den Grundstein für eine erfolgreiche Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen gelegt. Wer zeitnah nach der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung und einem erfolgreichen Abschluss dieser die Vorbereitung für das Steuerberaterexamen absolviert, hat gute Chancen, auch eine der anspruchsvollsten Prüfungen Deutschlands – das Steuerberaterexamen – erfolgreich abzuschließen.