Der Beruf des Steuerfachwirts bietet Ihnen ein großes Tätigkeitsfeld, welches sich aus verschiedenen Bereichen zusammensetzt. Somit ist der Beruf sehr vielseitig und verspricht eine abwechslungsreiche Zukunft. Außerdem sind Sie als Steuerfachwirt in einer krisenfesten Branche tätig. Sie erledigen als qualifizierte Fachkraft verantwortungsvolle Aufgaben aus den Bereichen des Steuerrechts, des Rechnungswesens und der Betriebswirtschaft. Streben Sie in Zukunft den Steuerberater an, so ist der Steuerfachwirt ein erfolgversprechendes Sprungbrett - die Bestehensquote liegt laut Bundessteuerberaterkammer weit über dem Durchschnitt.
Bei der Tätigkeit als Steuerfachwirt befassen Sie sich neben der Lohn- und Finanzbuchhaltung mit Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie mit anspruchsvollen Mandanten. Darüber hinaus sind Sie die „rechte Hand“ des Steuerberaters und unterstützen diesen in seinem Praxisalltag.
Am 19.04.2021 hat die 103. Bundeskammerversammlung die 4. Änderung der Prüfungsordnung für die Steuerfachwirtprüfung beschlossen. Die Änderungen wirken sich ab dem Prüfungstermin 2023/2024 aus.
Mit dieser Änderung wird die Steuerfachwirtprüfung noch mehr an die Steuerberaterprüfung hinsichtlich Reihenfolge der Prüfungsfächer und Inhalten der Prüfung angepasst. Auch die mündliche Prüfung wird angeglichen und sieht zukünftig in allen Kammergebieten einen zehnminütigen Kurzvortrag gefolgt von einem Fachgespräch vor.
Bestandteile dieser Änderungen beziehen sich auf die mündliche Prüfung, hier gibt es nun einen zehnminütigen Kurzvortrag gefolgt von einem Fachgespräch. Außerdem werden vormals schriftlich abgeprüfte Fächer in die mündliche Prüfung verlegt.
Neu ist, dass bisher ausschließlich in der schriftlichen Prüfung inkludierte Prüfungsfächer und das neue Fachgebiet Kanzleiorganisation sowie Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit nun im mündlichen Teil der Prüfung abgefragt werden. Dieses neue Fachgebiet stellt sicher, dass der Prüfling nach erfolgreicher Prüfung nicht nur fachlich in der Lage ist, als rechte Hand des Steuerberaters in der Kanzlei zu agieren, sondern auch in Organisations- und Führungsthemen entlasten kann.
Ein weiteres Charakteristikum der neuen Prüfungsordnung ist die neue, vierte Klausur Betriebswirtschaft.
Bisher wurde dieser Teil innerhalb der dritten Klausur „Rechnungswesen“ geprüft wird, nun kann er mit anderen Fachgebieten ausgeglichen werden.
Nach Änderung der Prüfungsordnung wird es nicht mehr möglich sein, die Themen
- Jahresabschlussanalyse,
- Kosten- und Leistungsrechnung und
- Finanzierung
in seiner Prüfungsvorbereitung zu vernachlässigen, da auch in dieser vierten Klausur die Note „ungenügend“ zum Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung führt. Soweit aber zum Beispiel eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling vorliegt, kann diese auf die vierte Klausur angerechnet und die Klausur erlassen werden.
Schriftliche Prüfung
Die Prüfung wird grundsätzlich einmal jährlich im Dezember von den Steuerberaterkammern angeboten. Die Termine sowie die Prüfungsklausuren sind bundeseinheitlich. Die Steuerfachwirtprüfung gliedert sich wie folgt:
An Tag 1 wird die Klausur Steuerrecht I, an Tag 2 die Klausur Steuerrecht II und an Tag 3 die Klausuren Rechnungswesen und Betriebswirtschaft geschrieben.
Klausur 1 - Bearbeitungszeit: 240 Minuten
Der Bereich „Steuerrecht I“ ist Inhalt der ersten Klausur mit praxistypischen und fächerübergreifenden Aufgabenstellungen aus folgenden Gebieten:
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Abgabenordnung
- Bewertungsgesetz
Klausur 2 - Bearbeitungszeit: 240 Minuten
Die zweite Klausur aus dem Bereich „Steuerrecht II“ beinhaltet praxistypische und fächerübergreifende Aufgabenstellungen aus folgenden Gebieten:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
Klausur 3 - Bearbeitungszeit: 180 Minuten
Praxistypische und fächerübergreifende Aufgabenstellungen aus dem Bereich „Rechnungswesen“ folgender Gebiete beinhaltet die dritte Klausur:
- Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und Steuerrecht
Klausur 4 - Bearbeitungszeit: 120 Minuten
Die vierte Klausur beschäftigt sich mit Aufgabenstellungen aus dem Bereich „Betriebswirtschaft“ und beinhaltet folgende Gebiete:
- Jahresabschlussanalyse
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Finanzierung
Mündliche Prüfung
Zur mündlichen Prüfung zugelassen ist, wer nicht in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer mangelhafte Leistung oder in einem Fach ungenügende Leistung erbracht hat.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Kurzvortrag gefolgt von einem Fachgespräch. Die Prüfungsdauer je Teilnehmer dauert in der Regel nicht länger als 30 Minuten.
Die mündliche Prüfung findet ca. im Februar/März des darauffolgenden Jahres statt.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Steuerberaterkammer.
Vergleich Steuerberater vs. Steuerfachwirt
Im Vergleich sehen wir, dass die Prüfungsgebiete der Steuerfachwirtprüfung thematisch die Themen der schriftlichen Steuerberaterprüfung annähernd abdecken. Selbst der Prüfungsaufbau und die Verteilung der Themen auf die einzelnen Prüfungstage sind der Steuerberaterprüfung sehr ähnlich und nach der neuen Prüfungsordnung der Steuerfachwirte nahezu identisch.
In der Steuerfachwirtprüfung wird das umfangreiche Wissen gleichermaßen geballt und fallbezogen innerhalb dieser drei Prüfungstagen im Rahmen einer mehrstündigen Bearbeitungszeit abgefragt.
Die Gewichtung des schriftlichen Teils ist in der Steuerfachwirtprüfung (vor Änderung mit 75 %) nun zukünftig sogar mit 80 % erheblich höher als in der Steuerberaterprüfung. Dort beträgt die Gewichtung des schriftlichen Teils lediglich 50 %.
Auch ist es in der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung nicht möglich, das Ergebnis schwächerer Fachgebiete mit anderen Fachgebieten auszugleichen, denn es darf in keinem Prüfungsfach die Note „ungenügend“ erzielt werden.
Insoweit wird schnell klar, dass das Beherrschen eines breiten Fachwissens vom Steuerfachwirt in gewisser Weise stärker eingefordert als dies im Rahmen der Steuerberaterprüfung erfolgt. Auch wenn die einzelnen Prüfungsfächer der Steuerberaterprüfung komplexer und umfangreicher geprüft werden als in der Steuerfachwirtprüfung, kommen gewisse Aufgabenstellungen durchaus bereits an das Niveau der Steuerberaterprüfung heran.
Die Prüfung zum Steuerfachwirt kann man also bezogen auf Prüfungsumfang und Niveau mit gutem Recht auch als „Vorstufe zur Steuerberaterprüfung“ bezeichnen.
Die Zahlen der vergangenen Jahre bestätigen immer wieder, dass die Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung die erste und optimale Einführung für die Steuerberaterprüfung ist. Die Prüfungen sind sich hinsichtlich der Fachgebiete und dem klausurtechnischen Ablauf sehr ähnlich - nach der Änderung der Prüfungsordnung mehr denn je. Sie unterscheiden sich lediglich noch hinsichtlich der fachlichen Tiefe und Komplexität.
Natürlich wird auch der Steuerfachwirt aufgrund des fachlich höheren Niveaus der Steuerberaterprüfung nur mit einer strukturierten und klausurintensiven Vorbereitung erfolgreich sein. Diese intensive Vorbereitung fällt dem routinierten Steuerfachwirt jedoch grundsätzlich erheblich leichter als dem Praktiker oder Bachelor, der sich zum ersten Mal an Steuerrechtsklausuren diesen Niveaus wagt.
Um die Prüfungsvorbereitung optimal zu gestalten und das kleine Quäntchen „Glück" namens Vorbildung auszunutzen, empfiehlt es sich daher, die Steuerberaterprüfung – unter Berücksichtigung der geforderten Praxiszeiten – möglichst zeitnah an die Steuerfachwirtprüfung anzuschließen und somit auch die lernpsychologischen Effekte voll auszuschöpfen.
Es spannend, ob die neue Prüfungsordnung der Steuerfachwirte die Erfolgsquote eben dieser Steuerfachwirte in der Steuerberaterprüfung weiter positiv verändert. Jedenfalls ist schon jetzt klar, dass sie dazu führen wird, dass die Steuerfachwirte zukünftig weiterhin eine wichtige, qualifizierte Fachkraft in den Steuerberatungskanzleien sind, die verstärkt in anspruchsvolle Fragestellungen und Beratungsgespräche eingebunden werden.