Die Prüfung zum Steuerfachwirt kann für Sie ein großer Schritt in eine krisensichere und erfolgversprechende Zukunft sein. Steuerfachwirte sind unverzichtbare und hochqualifizierte Mitarbeiter in jeder Kanzlei. Die Prüfung zum/r Steuerfachwirt/in ist ein Schritt auf dem Weg zum Steuerberater und eine tolle Vorbereitung für das Steuerberaterexamen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung sind in der Rechtsvorschrift der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer Ihres Bundeslandes geregelt. Im Folgenden wird auf die Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in der Steuerberaterkammer Köln Bezug genommen.
Steuerfachangestellte können die Prüfung nach § 2 Abs. 1 ablegen, wenn sie nach erfolgreicher Abschlussprüfung zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung vorausgeht (30.11.), eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem/einer
- Steuerberater,
- Steuerbevollmächtigten,
- Wirtschaftsprüfer,
- vereidigten Buchprüfer,
- Rechtsanwalt,
- Steuerberatungsgesellschaft,
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
- Buchprüfungsgesellschaft,
- Rechtsanwaltsgesellschaft oder
- Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG
in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen können.
Daneben kann die Steuerfachwirtprüfung auch mit einem anderen Ausbildungshintergrund abgelegt werden. Zur Prüfung ist gem. § 2 Abs. 2 auch zuzulassen, wer
- ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt erfolgreich abgeschlossen hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht (30.11.), eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen kann,
- nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht (30.11.), mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre in einer der o.g. Tätigkeiten in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist oder
- keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre in einer der o.g. Tätigkeiten in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist.
Prüfungsgebiete
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit vier Aufsichtsarbeiten und einem mündlichen Teil. Die Gegenstände der Steuerfachwirtprüfung sind die Folgenden:
- Abgabenordnung,
- Ertragsteuern,
- Verkehrsteuern,
- Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz,
- Buchführung und Rechnungslegung,
- Betriebswirtschaft,
- Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete,
- Steuerberatungsrecht und
- Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete“, das Prüfungsgebiet „Steuerberatungsrecht“ sowie das Prüfungsgebiet „Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern“ lediglich für die mündliche Prüfung relevant sind.
Ablauf der schriftlichen Prüfung
Im Rahmen der schriftlichen Prüfung werden mittlerweile, nämlich seit einer Änderung der Prüfungsordnung mit Auswirkungen ab dem Prüfungstermin 2023/2024, vier Klausuren geschrieben. Sie findet in der Regel Anfang Dezember, die mündliche Prüfung zu Beginn des darauffolgenden Jahres statt.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:
- Steuerrecht I: Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz (Dauer der Klausur: vier Stunden),
- Steuerrecht II: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Dauer der Klausur: vier Stunden),
- Rechnungswesen: Buchführung und Rechnungslegung (Dauer der Klausur: drei Stunden) und
- Betriebswirtschaft: Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung (Dauer der Klausur: zwei Stunden).
Der Prüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zugrunde, der als Orientierungshilfe, u.a. für Interessenten für die berufliche Fortbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin, dient.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Prüfung werden die Klausuren zum Steuerrecht I und II je zu 25 %, die Klausur zum Rechnungswesen zu 20 % und die Klausur zur Betriebswirtschaft zu 10 % gewichtet. Die verbleibenden 20 % entfallen auf die mündliche Prüfung.
Alle (weiteren) Änderungen der Prüfungsordnung, auch soweit sie die mündliche Prüfung betreffen, haben wir für Sie in unserem Artikel zur neuen Prüfungsordnung der Steuerfachwirte 2023 zusammengefasst.
Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der schriftlichen Steuerfachwirt-Prüfung sind deutschlandweit unter den Steuerberaterkammern abgestimmt. Dies sind die Prüfungstermine für die Jahre 2022 bis 2025
- schriftliche Prüfung 2022: 07., 08. und 09. Dezember 2022
- schriftliche Prüfung 2023: 06., 07. und 08. Dezember 2023
- schriftliche Prüfung 2024: 11., 12. und 13. Dezember 2024
- schriftliche Prüfung 2025: 10., 11. und 12. Dezember 2025
Die mündliche Prüfung findet im Folgejahr i.d.R. im Frühjahr statt.
Teilqualifizierung bzw. Verkürzungsmöglichkeiten
Eine Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der schriftlichen Prüfung ist auf Antrag möglich, wenn eine andere vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Steuerfachwirtprüfung innerhalb von zehn Jahren nach dem Bestehen der anderen Prüfung erfolgt. Diese Regelung kommt z.B. bei bereits erfolgreich abgelegter Prüfung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling in Betracht, da diese Vorqualifikation auf die vierte Klausur angerechnet und die Klausur erlassen werden kann.
Ablauf der mündlichen Prüfung
Zum mündlichen Teil der Prüfung wird zugelassen, wer in mindestens drei der vier Aufsichtsarbeiten mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Teilnehmende mit einer oder mehreren ungenügenden Leistungen werden nicht zugelassen.
Die mündliche Prüfung findet je nach Kammerbezirk zwischen Februar und April des auf die schriftliche Prüfung folgenden Jahres statt. Sie erstreckt sich vorrangig auf die oben genannten Prüfungsgebiete.
In der Regel werden 3 – 5 Kandidierende zu einer Prüfungsgruppe zusammengefasst. Seit einer Änderung des Prüfungsrechts für Steuerfachwirte ist nunmehr in allen Bundesländern von allen Prüfungsteilnehmenden zu Beginn ein kurzer Fachvortrag zu halten (weitere Informationen zur Reform der Prüfungsordnung finden Sie in unserem Artikel zu den Änderungen der Prüfungsordnung für Steuerfachwirte). Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt zehn Minuten, der Vortrag als solcher soll nicht länger als fünf Minuten dauern. Insgesamt hat jede Person max. 30 Minuten Zeit, zu zeigen, dass sie praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann. Gesetze und Hilfsmittel sind wie in der schriftlichen Prüfung zulässig.
Der Fachvortrag hat eine wichtige Bedeutung für die mündliche Prüfung. Er ist der erste Berührungspunkt zwischen den Prüflingen und der Prüfungskommission.
- Mit Ihrem Fachvortrag vermitteln Sie den Mitgliedern der Prüfungskommission den ersten, und damit häufig entscheidenden Eindruck Ihrer Fähigkeiten: Auftreten und Umgang mit der Prüfungsbelastung, sprachliches Ausdrucksvermögen, Konzentrationsfähigkeit, das Vermögen, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden und darzustellen, sowie natürlich auch materiell-rechtliche, verfahrensrechtliche und/oder fächerübergreifende Kenntnisse. Nutzen Sie das Potenzial, das Sie mit einem guten ersten Eindruck für die Prüfung gewinnen können.
- Gelingt der mündliche Vortrag, gewinnen Sie daraus Selbstvertrauen und -sicherheit und die erforderliche Motivation für das anschließende Prüfungsgespräch. Es wird Ihnen leichter fallen, in die Befragungen einzusteigen und die Prüfer haben bereits einen (sehr) guten Eindruck Ihrer fachlichen Fähigkeiten erhalten.
- Wenn der Vortrag nicht gelingt, ist dies kein Grund zu resignieren und „aufzugeben“. Immer wieder berichten Prüfungsteilnehmende unabhängig voneinander, das Gewicht des mündlichen Fachvortrags solle auch nicht überbewertet werden. Sie hätten den Eindruck gehabt, dass man einen schwächeren mündlichen Vortrag in der nachfolgenden mündlichen Befragung sehr wohl wieder ausgleichen könne. Es ist also selbst bei einem wenig optimalen Fachvortrag noch nichts verloren.
Warum es sich neben der persönlichen Weiterbildung auch finanziell lohnen kann, die Steuerfachwirtprüfung zu absolvieren, haben wir Ihnen in unserem Artikel zu den Verdienstmöglichkeiten als Steuerfachwirt/in zusammengestellt.
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